Cybermobbing: Beweise dokumentieren für Polizei und Gericht in DACH
Wenn Sie online gemobbt werden, tut es uns leid, dass Sie das durchmachen müssen. Sie haben das nicht verdient. Und Sie sind nicht allein.
Der Täter wird die Nachrichten löschen. Der Beitrag wird verschwinden. Das Konto wird gelöscht. Diese Anleitung zeigt Ihnen genau, wie Sie Beweise für Cybermobbing sichern, die Polizei und Gerichte tatsächlich akzeptieren — bevor sie verschwinden. Es dauert weniger als eine Minute.
Zusammenfassung: Cybermobbing-Beweise in DACH dokumentieren
Cybermobbing ist in Deutschland (§ 238 StGB Nachstellung, §§ 185-187 StGB, § 201a StGB), Österreich (§ 107c StGB, bis 1 Jahr Freiheitsstrafe) und der Schweiz (Art. 174, 177, 179quater StGB) strafbar. Damit Ihre Beweise vor Gericht verwertbar sind, brauchen Sie forensische Captures mit SHA-256-Hash und Blockchain-Zeitstempel — keine normalen Screenshots, die Gerichte ablehnen. Die 5 Schritte: (1) Warnen Sie den Täter nicht, (2) öffnen Sie die Plattform in Chrome (WhatsApp Web, Instagram, Discord), (3) sichern Sie jede Nachricht mit einem forensischen Tool, (4) erstellen Sie eine Chronologie, (5) erstatten Sie Anzeige bei der Polizei mit den Beweispaketen.
Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, in einer Krise ist:
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- 1. Konfrontieren Sie den Täter NICHT. Antworten Sie nicht und erwähnen Sie nicht, dass Sie Beweise sichern. Sonst löscht der Täter alles.
- 2. Melden Sie noch NICHT auf der Plattform. Sobald gemeldet, kann das Konto oder die Nachricht gelöscht werden, bevor Sie sie sichern können.
- 3. Öffnen Sie die Plattform in Chrome. Gehen Sie zu web.whatsapp.com, instagram.com oder der Web-Version der App.
- 4. Sichern Sie jetzt ALLES. Verwenden Sie ProofSnap, um forensische Captures jeder Nachricht, jedes Beitrags und jedes Profils zu erstellen. Danach melden Sie den Vorfall auf der Plattform und bei der Polizei.
Warum normale Screenshots nicht ausreichen
Einfache Screenshots werden von den meisten deutschen, österreichischen und Schweizer Gerichten nicht als zuverlässiger Beweis akzeptiert, da sie keine Metadaten enthalten, keinen Zeitstempelnachweis haben und leicht bearbeitet werden können. Gemäß ZPO § 371 müssen elektronische Dokumente auf ihre Echtheit überprüfbar sein. Polizei und Staatsanwaltschaft benötigen digital authentifizierte Beweise mit kryptografischen Hashes und Beweiskette, um nachzuweisen, dass der Inhalt echt und unverändert ist.
Sie machen einen Screenshot einer Drohnachricht auf Instagram. Sie gehen zur Polizei. Und die sagen: „Woher wissen wir, dass das echt ist? Woher wissen wir, dass Sie das nicht bearbeitet haben? Wann genau wurde das aufgenommen?“
Ein normaler Screenshot ist nur ein Bild. Kein Zeitstempelnachweis, keine Metadaten, keine Möglichkeit zu verifizieren, dass nichts verändert wurde. Jeder Teenager kann mit einem Bildbearbeitungsprogramm einen Screenshot in 30 Sekunden fälschen. (Warum Screenshots vor Gericht scheitern →)
Was Polizei und Gerichte brauchen:
- • Nachweis, wann der Inhalt gesichert wurde — ein manipulationssicherer Zeitstempel, der nicht gefälscht werden kann
- • Nachweis, dass nichts verändert wurde — ein digitaler Fingerabdruck, der sich ändert, wenn jemand auch nur ein einziges Pixel verändert
- • Vollständiger Seiteninhalt — alles, was auf der Seite angezeigt wird, nicht nur ein Bild
- • Beweiskette — ein Protokoll, das genau zeigt, wie der Beweis gesammelt und gespeichert wurde
In Deutschland regelt ZPO § 371 den Augenscheinsbeweis bei elektronischen Dokumenten — deren Integrität überprüfbar sein muss. Die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) definiert qualifizierte elektronische Zeitstempel als gerichtlich anerkannte Beweise. Eine notarielle Beurkundung kostet EUR 150–500 pro Urkunde. Eine forensische Beweissicherung mit ProofSnap erfüllt diese Standards ab EUR 8,49/Monat. Ein normaler Screenshot erfüllt keinen einzigen.
Die Zahlen hinter Cybermobbing
Cybermobbing betrifft Millionen von Menschen in der DACH-Region. Laut Cyberlife-V-Studie 2024 (Bündnis gegen Cybermobbing) sind 18,5 % der Schülerinnen und Schüler in Deutschland von Cybermobbing betroffen, während weltweit 1 von 6 Schulkindern Opfer ist (WHO 2024). Der häufigste Grund, warum nicht angezeigt wird: fehlende Beweise.
18,5%
der Schüler in Deutschland von Cybermobbing betroffen (Cyberlife-V-Studie 2024)
~25%
der Jugendlichen in der Schweiz betroffen (JAMES-Studie)
1 von 6
Schulkindern weltweit von Cybermobbing betroffen (WHO 2024)
§ 107c
Österreich: eigener Cybermobbing-Tatbestand seit 2016 (bis 1 Jahr Freiheitsstrafe)
Der Grund Nr. 1, warum Menschen Cybermobbing nicht anzeigen: Sie glauben nicht, genügend Beweise zu haben. Nachrichten werden gelöscht. Konten verschwinden. Wenn sie zur Polizei gehen, gibt es nichts mehr vorzuzeigen.
Das passiert häufiger, als Sie denken
Eine 15-Jährige in Berlin erhält Drohungen über Instagram-DMs. Ihre Eltern machen Screenshots und gehen zur Polizei. Der Beamte sagt: „Wir brauchen den Originalinhalt, nicht ein Foto. Können Sie beweisen, dass diese Nachrichten echt sind?“ Als sie zurückkehren, hat der Täter das Konto bereits gelöscht.
Eine Angestellte in Wien wird von einem Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe gemobbt. Sie meldet es der Personalabteilung mit Screenshots. Der Kollege behauptet, die Nachrichten seien gefälscht. Ohne Metadaten oder Zeitstempel kann die Personalabteilung nicht feststellen, wer die Wahrheit sagt.
Ein Universitätsstudent in Zürich wird auf Discord gedoxxt — seine Adresse und Telefonnummer werden in einem öffentlichen Server veröffentlicht. Er meldet den Server, aber Discord entfernt ihn innerhalb von Stunden. Er hat keinen Beweis, dass es passiert ist, und die Belästigung geht von neuen Konten weiter.
Ein Elternteil in München entdeckt, dass sein Kind in einem Klassen-Chat auf TikTok systematisch ausgegrenzt und beleidigt wird. Als die Schule eingeschaltet wird, sind die Kommentare bereits gelöscht. Die Screenshots — ohne Metadaten — reichen der Schulleitung nicht aus, um Maßnahmen zu ergreifen.
In jedem Fall wäre das Ergebnis anders gewesen, wenn forensische Beweise vor dem Verschwinden des Inhalts gesichert worden wären. So geht es:
Schritt für Schritt: Cybermobbing-Beweise sichern
Um Cybermobbing-Beweise für Polizei oder Gericht zu dokumentieren: (1) warnen Sie den Täter nicht, (2) öffnen Sie die Plattform in Chrome, (3) sichern Sie jede Nachricht, jeden Beitrag und jedes Profil mit einem forensischen Tool, das kryptografische Hashes und Blockchain-Zeitstempel erstellt, (4) erstellen Sie eine Chronologie der Vorfälle, (5) erstatten Sie Anzeige mit den Beweispaketen. Dieser Prozess dauert weniger als 10 Minuten und funktioniert für WhatsApp, Instagram, Discord, TikTok, Facebook, X, Snapchat und Telegram.
Schritt 1: Warnen Sie den Täter nicht
Dies ist der wichtigste Schritt. Sobald ein Täter vermutet, dass Sie Beweise sammeln, wird alles gelöscht. Antworten Sie nicht auf die Nachrichten. Erzählen Sie es keinen Freunden, die den Täter warnen könnten. Melden Sie das Konto noch nicht auf der Plattform. Erst sichern, dann melden.
Schritt 2: Öffnen Sie die Plattform in Chrome
ProofSnap ist eine Chrome-Erweiterung, daher müssen Sie die Plattform in Ihrem Browser öffnen — nicht in der mobilen App. Hier sind die Adressen:
| Plattform | In Chrome öffnen | Was Sie sichern können |
|---|---|---|
| web.whatsapp.com | Nachrichten, Gruppenchats, Profilinfos | |
| instagram.com | Posts, Kommentare, DMs, Stories, Reels, Profile | |
| facebook.com | Posts, Kommentare, Nachrichten, Profile, Gruppen | |
| Discord | discord.com/app | Nachrichten, Kanäle, Profile, Server-Infos |
| TikTok | tiktok.com | Videos, Kommentare, Profile, Duette |
| X (Twitter) | x.com | Tweets, Antworten, DMs, Profile |
| Snapchat | web.snapchat.com | Chats (Web-Version hat eingeschränkte Funktionen) |
| Telegram | web.telegram.org | Nachrichten, Kanäle, Gruppen, Profile |
Schritt 3: Sichern Sie jeden Beweis
Sobald ProofSnap in Chrome installiert ist, klicken Sie auf das Erweiterungssymbol auf jeder Seite, um einen forensischen Capture zu erstellen. Für jeden Vorfall sichern Sie:
- • Die beleidigende Nachricht oder den Beitrag — die gesamte Konversation, nicht nur eine einzelne Nachricht
- • Die Profilseite des Täters — Benutzername, Profilbild, Bio, Follower-Anzahl
- • Gruppenchats, in denen das Mobbing stattfand
- • Kommentare unter öffentlichen Beiträgen — scrollen Sie, um alle zu erfassen
- • Fake-Konten, die erstellt wurden, um Sie zu imitieren oder zu belästigen
Jeder Capture erstellt ein manipulationssicheres Beweispaket (ZIP-Datei) mit: dem vollständigen Seiten-Capture, dem gesamten Inhalt, Metadaten, einem kryptografischen Nachweis, dass der Inhalt nicht bearbeitet wurde, und einem Blockchain-Zeitstempel, der beweist, wann er gesichert wurde. Alles, was ein Gericht braucht.
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Kostenlose 7-Tage-Testversion. Funktioniert mit WhatsApp, Instagram, Discord, TikTok und jeder Website. Ihre Beweise bleiben auf Ihrem Computer — wir sehen Ihre Daten nie.
ProofSnap Kostenlos Testen — Installation in 10 SekundenSchritt 4: Erstellen Sie eine Chronologie
Cybermobbing-Fälle haben deutlich mehr Aussicht auf Erfolg, wenn Sie ein Muster wiederholten Verhaltens nachweisen können. Ein einzelner beleidigender Kommentar ist schwer zu verfolgen. Zwanzig beleidigende Nachrichten über drei Wochen sind ein klares Muster. Speichern Sie jeden Capture mit einem beschreibenden Namen. Führen Sie ein einfaches Protokoll:
6. März — WhatsApp-Gruppe: Gerüchte verbreitet (capture-002.zip)
8. März — TikTok: Fake-Konto mit meinem Namen erstellt (capture-003.zip)
Schritt 5: Erstatten Sie Anzeige mit den Beweisen
Jetzt, da Ihre Beweise gesichert sind, können Sie:
- • Auf der Plattform melden — Instagram, WhatsApp, Discord haben Meldefunktionen. Ihre Beweise sind bereits gesichert, also selbst wenn der Inhalt entfernt wird, haben Sie den forensischen Nachweis.
- • Anzeige bei der Polizei erstatten — in Deutschland über die Online-Wache der Landespolizei oder persönlich (110). In Österreich bei der Polizei (133) oder der Cybercrime-Meldestelle des BKA. In der Schweiz bei der Kantonspolizei (117).
- • Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — bringen Sie Ihre ZIP-Beweispakete mit. Bei Minderjährigen kontaktieren Sie zusätzlich das Jugendamt (DE), die Kinder- und Jugendanwaltschaft (AT) oder die KESB (CH).
- • Schule informieren — wenn das Opfer Schüler/in ist, haben Schulen in allen drei Ländern Pflichten zur Intervention. Die forensischen Beweise unterstützen disziplinarische Maßnahmen.
- • Einen Anwalt konsultieren — für einstweilige Verfügungen, zivilrechtliche Schadensersatzklagen oder strafrechtliche Verfahren sind forensische Beweise deutlich stärker als Screenshots.
Was tun, wenn die Beweise bereits gelöscht wurden?
Wenn die Cybermobbing-Nachrichten bereits gelöscht wurden, können Sie immer noch Beweise sichern: Fordern Sie Ihre Daten gemäß DSGVO Art. 15 von der Plattform an, bitten Sie die Polizei um einen Sicherungsbeschluss (Plattformen speichern gelöschte Inhalte 90 bis 180 Tage), prüfen Sie die Wayback Machine für öffentliche Beiträge und sichern Sie verbleibende Inhalte sofort.
1. Fordern Sie Ihre Daten von der Plattform an
Gemäß DSGVO Art. 15 (Auskunftsrecht) können Sie eine Kopie Ihrer Daten anfordern, einschließlich Nachrichten, die Ihnen gesendet wurden. Gehen Sie zu den Einstellungen der Plattform und suchen Sie „Deine Daten herunterladen“ oder „Deine Informationen anfordern“.
2. Bitten Sie die Polizei um eine Datenanforderung
Die Behörden können Sicherungsbeschlüsse und richterliche Anordnungen an Plattformen senden. Auch gelöschte Inhalte werden in der Regel 90 bis 180 Tage gespeichert. Erstatten Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich — jeder Tag zählt.
3. Prüfen Sie die Wayback Machine
Öffentliche Beiträge (Tweets, öffentliche Instagram-Profile, Foren) können bei web.archive.org archiviert worden sein. Suchen Sie nach der URL. Wenn Sie den Inhalt finden, sichern Sie ihn sofort mit ProofSnap.
4. Sichern Sie, was noch verfügbar ist
Auch wenn einige Nachrichten nicht mehr da sind, sichern Sie alles, was noch vorhanden ist: das Profil des Täters, andere Konversationen, Gruppenchats mit Zeugen und jeden neuen Vorfall. Unvollständige Beweise sind besser als gar keine.
Fazit: Sichern Sie Beweise in dem Moment, in dem Sie sie sehen. Warten Sie nicht. Nachrichten verschwinden, Stories laufen nach 24 Stunden ab, Konten werden gelöscht. Mit ProofSnap sichert ein Klick alles, bevor es verloren geht.
Arten von Cybermobbing, die Sie dokumentieren können
Drohungen und Einschüchterung
Direkte Gewaltdrohungen per DMs oder Kommentare. Sichern Sie die Nachrichten mit dem sichtbaren Absenderprofil.
Belästigung und wiederholte Kontaktaufnahme
Wiederholte unerwünschte Nachrichten, Kommentare oder Markierungen. Dokumentieren Sie das Muster über die Zeit — die Häufigkeit ist entscheidend.
Identitätsdiebstahl und Fake-Konten
Jemand erstellt ein Fake-Profil mit Ihrem Namen oder Ihren Fotos. Sichern Sie sowohl das Fake-Profil als auch Ihr echtes Profil, um die Nachahmung zu belegen.
Doxxing
Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Telefon, Schule, Arbeitgeber). Sichern Sie den Beitrag sofort — auch nach dem Löschen ist der Schaden bereits angerichtet.
Gerüchte und Verleumdung
Falsche Behauptungen, die öffentlich gepostet oder in Gruppenchats geteilt werden. Sichern Sie jedes Teilen, jeden Kommentar und jede Reaktion, um die Verbreitung zu zeigen.
Nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Bilder
Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder Bearbeitung von Fotos zur Demütigung. Sichern Sie den Beitrag und die Kommentare. Dies ist in allen DACH-Ländern strafbar (DE: § 201a StGB, AT: § 120a StGB, CH: Art. 179quater StGB).
Ausgrenzung und Gruppen-Mobbing
Organisierte Kampagnen in Gruppenchats oder Social-Media-Gruppen. Sichern Sie die Gruppenkonversation und die Teilnehmer.
Cyberstalking
Wiederholte Überwachung, Verfolgung auf mehreren Plattformen oder Standortverfolgung. Dokumentieren Sie jeden Kontakt auf allen Plattformen, um das Muster zu zeigen. In Deutschland strafbar nach § 238 StGB (Nachstellung).
Ist Cybermobbing strafbar? Ja — in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Cybermobbing ist in allen drei DACH-Ländern strafbar. In Deutschland greifen §§ 185-187 StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung), § 238 StGB (Nachstellung, bis 3 Jahre) und § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Österreich hat mit § 107c StGB seit 2016 einen eigenen Cybermobbing-Tatbestand (bis 1 Jahr). In der Schweiz greifen Art. 174 (Verleumdung), Art. 177 (Beschimpfung) und Art. 179quater StGB. In allen Fällen hängt das Ergebnis von der Qualität der Beweise ab.
Das Gesetz ist auf Ihrer Seite. Entscheidend ist aber die Qualität Ihrer Beweise. Gerichte akzeptieren forensische Captures mit manipulationssicheren Zeitstempeln. Normale Screenshots? Werden häufig abgelehnt.
«Wer eine Person unzumutbar in ihrer Lebensführung beeinträchtigt, indem er im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems über eine längere Zeit hindurch fortgesetzt [...] für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches ohne Zustimmung veröffentlicht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr [...] zu bestrafen.» — § 107c StGB Österreich (Fortgesetzte Belästigung im Wege der Telekommunikation, seit 2016)
Detaillierte Rechtsgrundlagen nach Land anzeigen
| Land | Wichtigste Gesetze | Was Sie nachweisen müssen |
|---|---|---|
| Deutschland | StGB § 238 (Nachstellung, bis 3 Jahre); §§ 185-187 (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung); § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs); Digital Services Act (EU DSA, seit 2024 Nachfolger des NetzDG) | Beleidigender Inhalt, Identität des Täters, Verhaltensmuster, digital authentifizierte Beweise (ZPO § 371, eIDAS) |
| Österreich | § 107c StGB (Fortgesetzte Belästigung im Wege der Telekommunikation, bis 1 Jahr); § 107a StGB (Beharrliche Verfolgung, bis 1 Jahr); § 111 StGB (Üble Nachrede); § 120a StGB (unbefugte Bildaufnahmen); DSG (Datenschutzgesetz) | Fortgesetzte Handlung, Beeinträchtigung der Lebensführung, dokumentiertes Verhaltensmuster |
| Schweiz | StGB Art. 174 (Verleumdung); Art. 177 (Beschimpfung); Art. 179quater (Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte); Art. 28 ZGB (Persönlichkeitsschutz); nDSG (neues Datenschutzgesetz 2023) | Ehrverletzung, persönlichkeitsverletzende Handlungen, Verletzung der Privatsphäre mit Aufnahmen |
Digitale Beweisstandards in DACH
ZPO § 371 (Deutschland)
Regelt den Beweis durch Augenschein bei elektronischen Dokumenten. Die Integrität und Authentizität elektronischer Beweise muss überprüfbar sein.
eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014)
Qualifizierte elektronische Zeitstempel genießen die Vermutung der Genauigkeit des Datums und der Zeit sowie der Integrität der Daten (Art. 41 Abs. 2). Blockchain-Zeitstempel erfüllen vergleichbare Standards.
StPO §§ 94, 98, 100a (Deutschland)
Regeln die Beschlagnahme und Sicherstellung digitaler Beweismittel. Die Beweiskette (Chain of Custody) muss lückenlos dokumentiert sein.
Notarielle Beurkundung vs. forensische Beweissicherung
Eine notarielle Beurkundung kostet EUR 150–500 pro Urkunde, erfordert einen Termin beim Notar und erfasst nur, was zum Zeitpunkt auf dem Bildschirm sichtbar ist. ProofSnap kostet ab EUR 8,49/Monat, sichert sofort mit SHA-256-Hash, Blockchain-Zeitstempel und vollständiger Beweiskette — und erfüllt die Standards der ZPO und eIDAS-Verordnung.
Sichern Sie Cybermobbing-Beweise, bevor sie verschwinden
Jeder ProofSnap-Capture erstellt ein manipulationssicheres Beweispaket, das belegt: was der Inhalt war, wann er gesichert wurde, und dass er nicht verändert wurde. Gerichte und Polizei akzeptieren das. Normale Screenshots? In der Regel nicht.
Funktioniert mit WhatsApp Web, Instagram, Facebook, Discord, TikTok, X, Telegram und jeder Website in Chrome.
Kostenlose 7-Tage-Testversion startenInstallation in 10 Sekunden. Kostenlose 7-Tage-Testversion. Tarife ab EUR 8,49/Monat. Alle Beweise bleiben lokal auf Ihrem Computer — ProofSnap sieht Ihre Daten nie.
Für Unternehmen und Selbstständige: ProofSnap ist eine steuerlich absetzbare Betriebsausgabe — und damit praktisch kostenlos.
Für Eltern: So helfen Sie Ihrem Kind
Wenn Ihr Kind von Cybermobbing betroffen ist, hat die Sicherung der Beweise oberste Priorität — bevor der Täter sie löscht. Nehmen Sie Ihrem Kind nicht das Handy weg und konfrontieren Sie den Täter noch nicht. Dokumentieren Sie zuerst alles mit forensischen Captures, dann kontaktieren Sie die Schule, das Jugendamt und die Polizei.
- 1. Hören Sie zuerst zu. Ihr Kind hat sich Ihnen anvertraut. Nehmen Sie ihm nicht das Handy weg — Sie brauchen den Zugang, um Beweise zu sichern. Bleiben Sie ruhig und sagen Sie: „Ich glaube dir. Wir lösen das zusammen.“
- 2. Kontaktieren Sie noch nicht den Täter oder dessen Eltern. Noch nicht. Das warnt den Täter, und alles wird gelöscht. Erst die Beweise, dann die Konfrontation.
- 3. Öffnen Sie die Plattform in Chrome auf Ihrem Computer. Melden Sie sich im Konto Ihres Kindes bei web.whatsapp.com, instagram.com oder discord.com/app an. Installieren Sie ProofSnap und sichern Sie jede Nachricht, jeden Beitrag und jedes Täterprofil.
- 4. Sichern Sie die Profilseite des Täters. Benutzername, Profilbild, Bio und Follower-Liste. Wenn das Konto später gelöscht wird, haben Sie den Nachweis, wer es war.
- 5. Erstellen Sie die Chronologie gemeinsam. Fragen Sie: „Wann hat es angefangen? Wie oft? Auf welchen Plattformen?“ Sichern Sie Beweise von jeder Plattform und jedem Vorfall.
- 6. Melden Sie mit den Beweisen. Kontaktieren Sie die Schule (Schulen haben Interventionspflichten), das Jugendamt (DE), die Kinder- und Jugendanwaltschaft (AT), die KESB (CH) und/oder die Polizei. Legen Sie die ProofSnap-Beweispakete bei.
ProofSnap ist eine Ein-Klick-Chrome-Erweiterung. Sie brauchen keine technischen Kenntnisse. Ihr Kind kann sogar selbst Beweise sichern — jeder Capture dauert 10 Sekunden.
Wo Sie Cybermobbing in DACH melden können
Jedes DACH-Land hat spezifische Stellen für Cybermobbing-Meldungen. In Deutschland die Polizei (110) und die Online-Wache der Landespolizei. In Österreich die Cybercrime-Meldestelle des BKA. In der Schweiz die Kantonspolizei und das NCSC.
Deutschland
- • Polizei: 110 oder Online-Wache der Landespolizei
- • Staatsanwaltschaft: Strafanzeige persönlich oder online
- • Jugendamt: bei Minderjährigen
- • BSI: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- • Nummer gegen Kummer: 116 111 (Beratung für Kinder/Jugendliche)
Österreich
- • Polizei: 133 oder Cybercrime-Meldestelle des BKA
- • Kinder- und Jugendanwaltschaft: bei Minderjährigen
- • Rat auf Draht: 147 (kostenlos, 24/7)
- • Ombudsstelle für Gleichbehandlung: bei Diskriminierung
Schweiz
- • Kantonspolizei: 117 oder online
- • BACS: Bundesamt für Cybersicherheit (ncsc.admin.ch, ehem. NCSC)
- • SKPPSC: Schweizerische Kriminalprävention (skppsc.ch)
- • Pro Juventute: 147 (kostenlos, 24/7, für Kinder/Jugendliche)
- • KESB: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bei Minderjährigen)
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Screenshots als Beweis für Cybermobbing verwenden?
Einfache Screenshots sind schwache Beweise, da sie keine Metadaten enthalten, keinen Zeitstempelnachweis haben und mit jedem Bildbearbeitungsprogramm verändert werden können. Gemäß ZPO § 371 müssen elektronische Dokumente auf ihre Echtheit überprüfbar sein. Forensische Captures mit kryptografischen Hashes (SHA-256) und Blockchain-Zeitstempeln sind deutlich zuverlässiger.
Was passiert, wenn der Täter die Nachrichten löscht?
Wenn Sie die Beweise bereits mit ProofSnap gesichert haben, spielt das keine Rolle. Ihr forensisches Beweispaket enthält den vollständigen Inhalt, Metadaten und einen Blockchain-Zeitstempel, der beweist, dass der Inhalt existierte. Ohne vorherige Sicherung ist die Wiederherstellung selbst mit richterlichem Beschluss extrem schwierig.
Wie sichere ich WhatsApp-Nachrichten als Beweis?
Öffnen Sie web.whatsapp.com in Chrome, navigieren Sie zur Konversation und klicken Sie auf ProofSnap. Die mobile WhatsApp-App unterstützt keine Erweiterungen, daher müssen Sie die Web-Version verwenden.
Wie sichere ich Mobbing auf Instagram?
Melden Sie sich bei instagram.com in Chrome an (nicht die mobile App). Navigieren Sie zum beleidigenden Beitrag, Kommentar oder DM. Klicken Sie auf ProofSnap für einen forensischen Capture. Bei verschwindenden Stories handeln Sie innerhalb von 24 Stunden.
Ist Cybermobbing in DACH strafbar?
Ja. In Deutschland über § 238 StGB (Nachstellung, bis 3 Jahre), §§ 185-187 StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) und § 201a StGB. Österreich hat mit § 107c StGB seit 2016 einen eigenen Cybermobbing-Tatbestand (bis 1 Jahr). In der Schweiz greifen Art. 174, 177 und 179quater StGB. Die Schlüsselfrage ist immer die Beweisqualität.
Was ist § 107c StGB (Österreich) und wie schützt er mich?
§ 107c StGB Österreich ist der spezifische Cybermobbing-Tatbestand seit 2016. Er stellt die fortgesetzte Belästigung im Wege der Telekommunikation unter Strafe, wenn sie geeignet ist, den Betroffenen in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Die Strafe beträgt bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe. Für eine Anzeige brauchen Sie forensische Beweise des Inhalts, bevor er gelöscht wird.
Welche Beweise braucht die Polizei?
Die Polizei benötigt: den Benutzernamen und die Profil-URL des Täters, die beleidigenden Nachrichten mit Zeitstempeln, den Nachweis der Echtheit des Inhalts (forensische Captures, keine einfachen Screenshots), eine Chronologie mit Verhaltensmustern und Zeugen, falls vorhanden.
Kann mein Kind ProofSnap nutzen?
Ja. Ein Elternteil kann ProofSnap in Chrome installieren und dem Kind helfen, Beweise von den Web-Versionen von WhatsApp, Instagram, Discord, TikTok und anderen Plattformen zu sichern. Jeder Capture dauert etwa 10 Sekunden. Die Beweise bleiben lokal auf Ihrem Computer — ProofSnap greift nie auf Ihre Daten zu.
Checkliste zur Beweissicherung
- ☐ Profilseite des Täters (Benutzername, Profilbild, Bio)
- ☐ Alle beleidigenden Nachrichten und Beiträge (vollständige Konversation, nicht nur Ausschnitte)
- ☐ Gruppenchats, in denen das Mobbing stattfand
- ☐ Öffentliche Kommentare oder Antworten
- ☐ Fake-Konten oder Identitätsdiebstahl-Profile
- ☐ Stories oder vergängliche Inhalte (innerhalb von 24 Stunden sichern)
- ☐ Chronologisches Protokoll mit Daten und Beschreibungen jedes Vorfalls
- ☐ Eigene Profilseite (um Ihre Identität als Opfer zu belegen)
- ☐ Namen von Zeugen, die das Mobbing miterlebt haben
Quellen und Referenzen
- • Bündnis gegen Cybermobbing — Cyberlife-V-Studie 2024 (18,5% der Schülerinnen und Schüler betroffen)
- • WHO Europa — Eines von sechs Schulkindern erlebt Cybermobbing (Studie 2024)
- • StGB § 238 — Nachstellung (Deutschland)
- • StGB §§ 185-187 — Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (Deutschland)
- • StGB § 201a — Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (Deutschland)
- • ZPO § 371 — Beweis durch Augenschein, elektronische Dokumente (Deutschland)
- • StGB § 107c — Fortgesetzte Belästigung im Wege der Telekommunikation (Österreich)
- • ZHAW — JAMES-Studie (Cybermobbing Schweiz, ~25% Jugendliche)
- • BMFSFJ — Cybermobbing (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- • Saferinternet.at — Cyber-Mobbing (Österreich)
- • SKPPSC — Cybermobbing (Schweizerische Kriminalprävention)
- • UNICEF — Cybermobbing: Was es ist und wie man es stoppt
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