Pillar-Referenz · Aktualisiert 2026-04-19

Rechtsgrundlagen Familienrecht DACH: BGB, EheG, ZGB & eIDAS

Zentrale Referenz zu den wichtigsten Paragraphen und Leitentscheidungen im deutschen, österreichischen und schweizerischen Familienrecht — mit Fokus auf Vermögensauseinandersetzung, Trennungsjahr-Nachweis, Unterhaltsverwirkung und digitale Beweismittel. Für Fachanwälte für Familienrecht, Richter, Mediatoren und Betroffene in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Direkte Antwort

Welche Paragraphen regeln Vermögensverschleierung, Trennungsjahr und digitale Beweismittel in DACH?

Deutschland: § 1375 Abs. 2 BGB (mit BGH XII ZB 558/23 vom 13.11.2024 zur Beweislastumkehr), § 1379 BGB, § 1566 BGB, § 1579 BGB, § 371a ZPO.

Österreich: § 49 EheG, § 55a EheG, § 91 EheG (mit OGH 1 Ob 180/23m vom 09.02.2024 zu Privatstiftungen), § 68a/§ 66 EheG.

Schweiz: Art. 208 ZGB (mit BGE 138 III 689), Art. 125 Abs. 3 ZGB, Art. 152 Abs. 2 ZPO/CH (mit BGer 6B_270/2021), Art. 204 Abs. 2 ZGB.

EU/EFTA: Art. 41 Abs. 2 eIDAS-VO 910/2014 (EU Trust List QTSP, Art. 41 Abs. 3 EU-weit anerkannt).

Hinweis: Diese Seite ist eine technisch-redaktionell gepflegte Pillar-Referenz der ProofSnap-Redaktion. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Für den konkreten Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht — im deutschen Raum über Deutsche Anwaltauskunft DAV, in Österreich über die Familienberatung Bundeskanzleramt, in der Schweiz über kantonale Anwaltskammern.

Deutschland

Familienrecht Deutschland — §§ 1375, 1379, 1566, 1579 BGB & § 371a ZPO

§ 1375 Abs. 2 BGB — Illoyale Vermögensminderung

Vermögensschmälernde Handlungen werden zum Endvermögen fiktiv hinzugerechnet: (1) unentgeltliche Zuwendungen ohne sittliche Pflicht, (2) Verschwendung, (3) absichtsvoll-illoyale Handlungen.

BGH XII ZB 558/23 (13.11.2024): Wenn das Endvermögen erheblich niedriger ist als das Trennungsvermögen, trifft den verfügenden Ehegatten die sekundäre Darlegungslast. Er muss erklären, wo das Geld geblieben ist. Kann er es nicht, wird der fehlende Betrag fiktiv zum Endvermögen addiert. Quelle: juris.bundesgerichtshof.de, familienrecht-bremen.de.

§ 1379 BGB — Auskunftsanspruch

Jeder Ehegatte kann bei Beendigung des Güterstandes oder bei Trennung Auskunft über Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen verlangen — mit Belegpflicht.

BGH XII ZB 386/22 (22.11.2023) und XII ZB 508/23 (25.09.2024): Auskunfts- und Belegpflichten verschärft für Selbstständige. Falsche Vermögensauskunft = strafbar (§ 263 StGB Betrug, § 156 StGB falsche Versicherung an Eides statt).

§ 1566 BGB — Trennungsjahr / Scheitern der Ehe

Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns bei 1 Jahr Getrenntleben (einvernehmlich) oder 3 Jahren (strittig). Beweislast für den Trennungszeitpunkt trägt der Antragsteller.

Praxistipp: Nachweise = neuer Mietvertrag, Meldebescheinigung, getrennte Konten, schriftliche Trennungsmitteilung mit Datum, WhatsApp-Verlauf zum Auszug. Der Trennungstermin muss taggenau benennbar sein.

§ 1579 BGB — Verwirkung nachehelichen Unterhalts

Acht Verwirkungs-Tatbestände, praxisrelevant ist Nr. 7: schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen.

OLG Bamberg 2 UF 222/23 (06.06.2024): Trennungsunterhalts-Antrag des Ehemanns vollständig verwirkt. Er hatte seit Juni 2013 etwa 2 Jahre eine außereheliche Beziehung zu einer Zeugin, bat nach Trennung um Versöhnungsversuch und setzte die Affäre heimlich fort. Die anhaltende verschwiegene Untreue qualifiziert sich als grobe Unbilligkeit. Quelle: gesetze-bayern.de, kanzlei-hasselbach.de.

§ 371a ZPO — Beweiskraft elektronischer Dokumente

Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) erhalten die Beweiskraft einer Privaturkunde nach § 416 ZPO. Ohne Signatur: nur Augenscheinsbeweis nach § 371 ZPO.

Praxisrelevanz: Screenshot auf Handy = Augenscheinsbeweis (schwach, bestreitbar). Mit SHA-256, RSA-4096 und qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel = § 371a ZPO Urkundenqualität, Darlegungslast kehrt sich um.

Österreich

Familienrecht Österreich — §§ 49, 55a, 91, 68a EheG & OGH-Leitentscheidungen

§ 49 EheG — Verschuldensscheidung

Fault-based Scheidung bleibt in Österreich erhalten. Schwere Eheverfehlungen begründen die Zerrüttung: Ehebruch, Gewalt, schwere Beleidigungen, Vernachlässigung, übermäßiger Alkohol-/Glücksspielkonsum. Rund 12,8 % aller AT-Scheidungen sind strittig (Statistik Austria, Endergebnisse 26.05.2025).

OGH 4 Ob 46/24m (22.01.2024): Das Verschuldensgewicht und die Kausalität der Eheverfehlungen wurden systematisiert. Der überwiegende Verschuldensanteil ist maßgeblich für den Nachehelichen Unterhalt.

§ 55a EheG — Einvernehmliche Scheidung

87,2 % aller AT-Scheidungen 2024 erfolgen einvernehmlich nach § 55a EheG (Statistik Austria, Endergebnisse 26.05.2025). Voraussetzungen: Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens 6 Monaten, beidseitiges Zugeständnis der unheilbaren Zerrüttung, schriftliche Vereinbarung über Scheidungsfolgen.

§ 91 EheG — Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens

Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach Billigkeit. Auch in Privatstiftungen eingebrachtes eheliches Vermögen ist erfasst.

OGH 1 Ob 180/23m (09.02.2024): Der antragstellende Ehegatte hat einen Auskunftsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten analog Art. XLII Abs. 1 EGZPO — auch nach Ablauf der Jahresfrist — sofern Tatsachen zur Wahrscheinlichkeit einer Verschleierung vorgebracht werden. Quelle: mplaw.at.

§ 68a / § 66 EheG — Verwirkung / Nachehelicher Unterhalt

Das Verschulden ist nicht direkt § 83-EheG Aufteilungs-Kriterium, aber decisive für nachehelichen Unterhalt. Bei überwiegendem Verschulden kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen oder gemindert werden.

OGH 7 Ob 121/22b (24.08.2022) — Verwertungsverbot

Kein genereller Beweisverwertungs-Bann für rechtswidrig erlangte Beweise; stattdessen Interessenabwägung zwischen Wahrheitsfindung und Persönlichkeitsschutz. Heimliche Tonaufnahmen unterliegen strengeren Anforderungen als WhatsApp-Chats, die der Empfänger selbst erhielt.

Schweiz

Familienrecht Schweiz — Art. 125, 152, 204, 208 ZGB & BGer-Leitentscheidungen

Art. 208 ZGB — Hinzurechnung zur Errungenschaft

Zur Errungenschaft eines Ehegatten werden hinzugerechnet: (1) unentgeltliche Zuwendungen der letzten fünf Jahre vor Auflösung des Güterstandes ohne Zustimmung des anderen und (2) Vermögensentäußerungen zur Schmälerung des Beteiligungsanspruchs. 5 Jahre rückwirkend = längste Frist in DACH.

BGE 138 III 689 (28.09.2012): Reichweite präzisiert. Monatliche Zuwendungen (CHF 4.000 über 2,5 Jahre) an die Mutter eines anerkannten Kindes wurden als hinzurechnungspflichtige unentgeltliche Zuwendungen qualifiziert, weil sie außerhalb der „typischen Gelegenheitsgeschenke\" lagen. Quelle: entscheide.weblaw.ch.

Art. 125 Abs. 3 ZGB — Billigkeitsabschlag Unterhalt

Ausschluss oder Kürzung des nachehelichen Unterhalts in drei Fällen: (1) gross breach of family-support duty, (2) deliberately self-induced Bedürftigkeit, (3) schweres Verbrechen gegen Obligor oder Angehörige.

BGE 147 III 249 und BGE 141 III 465: Einheitliche Berechnung des Scheidungs- und Trennungsunterhalts durch das Bundesgericht. Quelle: Aebi-Müller 2021.

Art. 152 Abs. 2 ZPO/CH — Beweisverwertung

Rechtswidrig beschaffte Beweismittel sind nur verwertbar, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt.

BGer 6B_270/2021 (05.10.2022): WhatsApp-Druck als zulässiges Beweismittel anerkannt, wenn die Partei Gelegenheit zur Äußerung hatte. Der Druck = Verkörperung des elektronischen Dokuments, kann wie eine Urkunde behandelt werden. Quelle: bger.ch.

Art. 204 Abs. 2 ZGB — Auflösung des Güterstandes

Stichtag der Güterstands-Auflösung = Einreichung des Scheidungsgesuchs. Vermögensbewegungen bis zu diesem Stichtag sind in die Errungenschaftsbeteiligung einzurechnen.

EU / EFTA

eIDAS-Verordnung 910/2014 — Qualifizierter Zeitstempel

Art. 41 Abs. 2 eIDAS-VO — Vermutungswirkung

„Für einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Uhrzeit, die er angibt, sowie der Unversehrtheit der Daten, mit denen das Datum und die Uhrzeit verbunden sind.“

Die Vermutungswirkung verschiebt die Darlegungslast: Die Gegenseite muss positiv beweisen, dass der Zeitstempel falsch ist oder die Daten nachträglich manipuliert wurden. Das macht den qualifizierten eIDAS-Zeitstempel zum stärksten kryptografischen Beweis-Anker im EU/EFTA-Raum.

EU Trust List (TL Browser) — Qualified Trust Service Providers

Die offizielle EU-Liste der Vertrauensdiensteanbieter (QTSP). Ein qualifizierter Zeitstempel muss von einem gelisteten QTSP stammen, um die Wirkungen von Art. 41 Abs. 2 zu entfalten. Die Wirkungen gelten gemäß Art. 41 Abs. 3 EU/EFTA-weit ohne zusätzliche Anerkennung. ProofSnap nutzt einen QTSP, der auf der EU Trust List geführt ist.

Praktische Umsetzung in DACH-Familiengerichten

Für den Schriftsatz-Antritt: Deutschland — qualifizierter eIDAS-Zeitstempel erfüllt § 371a ZPO, Beweiskraft einer Privaturkunde. Österreich — § 294 ZPO Privaturkunde, § 4 SVG Gleichstellung, § 886 ABGB. Schweiz — Art. 178 + Art. 157 ZPO/CH, Echtheitsbeweis und freie Beweiswürdigung; Art. 14 Abs. 2bis OR + ZertES für schriftformpflichtige Dokumente.