Gerichtsfest in DE (§ 371a ZPO), AT (§ 294 ZPO) und CH (Art. 178 + Art. 157 ZPO) – eIDAS Art. 41 in allen 27 EU-Staaten anerkannt, in CH über freie Beweiswürdigung.
Landmark · Mendones v. Cushman & Wakefield (CA, 09/2025): Klage abgewiesen wegen KI-Deepfake-Beweisen · US FRE Rule 707 – vom Judicial Conference Committee am 10. Juni 2025 angenommen, frühestes Inkrafttreten am 1. Dezember 2026 – mit Signalwirkung auch für die DACH-Praxis
Lieferung in 4 Stunden – Priority, nur werktags

Für Kanzleien und Rechtsabteilungen in DE, AT & CH

Die Webseite ist morgen gelöscht. Ihr Beweis bleibt gerichtsfest.

Ein einfacher Screenshot genügt nicht mehr. Wir sichern Webseiten forensisch in 24 Stunden – mit voller Urkundenbeweiskraft nach § 371a ZPO (DE), § 294 ZPO (AT) sowie Art. 178 i. V. m. Art. 157 ZPO (CH).

Volle Urkundenbeweiskraft in DACH erfordert qualifizierte elektronische Signatur plus qualifizierten Zeitstempel nach eIDAS Art. 41 – unmittelbar anerkannt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten nach eIDAS Art. 41 Abs. 3, in der Schweiz im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO regelmäßig akzeptiert.

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15 Dateien im Beweispaket
Disig eIDAS-Zeitstempel
Bitcoin-Blockchain-Anker
ISO/IEC 27037 Chain of Custody
RECHTSGRUNDLAGE
§ 371a ZPO · eIDAS Art. 41

Ein Screenshot ist nur ein Augenscheinsobjekt

§ 371 Abs. 1 ZPO – erst mit qualifizierter elektronischer Signatur entsteht eine Urkunde nach § 371a ZPO

Ein reiner Screenshot ist prozessual ein Augenscheinsobjekt nach § 371 Abs. 1 ZPO – kein elektronisches Dokument im Sinne des § 371a ZPO. Volle Urkundenbeweiskraft erlangt er erst mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Ein qualifizierter Zeitstempel nach eIDAS Art. 41 Abs. 2 begründet zusätzlich die Vermutung der Richtigkeit von Datum, Uhrzeit und Datenintegrität – die Beweislast kehrt sich um.

Was volle Beweiskraft nach § 371a ZPO verlangt:

  • Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel
  • Qualifizierte elektronische Signatur
  • Lückenlose Chain of Custody
  • Kryptografischer Hash (SHA-256)

ProofSnap liefert alle vier automatisch.

3 fertige Schriftsatz-Bausteine zum Kopieren

Beweisantritt, rechtliche Würdigung, Anlagenverzeichnis – copy & paste in Ihren Schriftsatz

DACH-Gerichte und Behörden verlangen authentifizierte digitale Beweise

OLG Jena 2018 2 U 524/17

Thüringer OLG: Ein Screenshot ist ein Augenscheinsobjekt nach § 371 Abs. 1 ZPO – es sei denn, ihm wird durch qualifizierte Signatur oder qualifizierten Zeitstempel nach §§ 371a, 371b ZPO bzw. Art. 41 eIDAS-VO erhöhte Beweiskraft verliehen.

LG Hamburg 308 O 76/07

Die bloße Vorlage eines Screenshots (im Filesharing-Kontext) ist kein taugliches Beweismittel – zusätzliche Authentifizierung erforderlich.

Bundesarchiv 2024 Handreichung

Offizielle Handreichung „Scanprodukte als Beweismittel“ (10/2024) bestätigt die gesetzliche Beweiskraftvermutung für qualifiziert signierte und zeitgestempelte elektronische Dokumente.

Österreich · eIDAS + SVG § 294 ZPO

§ 294 ZPO verlangt Privaturkundenqualität. Eine QES nach eIDAS Art. 25 Abs. 2 ist dafür Voraussetzung – ein bloßer Screenshot erfüllt sie nicht.

ProofSnap liefert genau die qualifizierte Signatur und den qualifizierten Zeitstempel, die das Thüringer OLG als Voraussetzung für die erhöhte Beweiskraft eines Screenshots benennt – kraft Gesetzes nach § 371a ZPO und Art. 41 Abs. 2 eIDAS-VO.

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Gerichtsfest in DACH und der EU

Vier rechtliche Säulen, auf denen ProofSnap-Beweise stehen. Keine leeren Versprechen – nur konkrete Gesetzeszitate.

Prozessuale Beweiskraft in DE, AT & CH

DEUTSCHLAND – § 371a ZPO

Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur entfalten die Beweiskraft von Privaturkunden (i. V. m. § 416 ZPO).

ÖSTERREICH – § 294 ZPO

Auf Papier oder elektronisch errichtete Privaturkunden begründen, sofern sie vom Aussteller unterschrieben sind, vollen Beweis der Urheberschaft. Über eIDAS Art. 25 Abs. 2 (unmittelbar anwendbar) ist die QES der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Das österreichische Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) konkretisiert den Rechtsrahmen in der österreichischen Rechtsordnung.

SCHWEIZ – Art. 178 i. V. m. Art. 157 ZPO

In der Schweiz greift Art. 178 ZPO (Echtheitsbeweis von Urkunden) in Verbindung mit Art. 157 ZPO (freie richterliche Beweiswürdigung). Die vierfache kryptografische Verankerung eines ProofSnap-Beweispakets – SHA-256- Manifest-Hash, RSA-4096-Signatur, OpenTimestamps-Bitcoin- Blockchain-Anker und qualifizierter EU-Zeitstempel des QTSP Disig a. s. – ermöglicht Schweizer Gerichten eine technisch substantiierte Beweiswürdigung elektronischer Dokumente.

Für Fälle mit Schriftformvorbehalt (Art. 14 Abs. 2bis OR i. V. m. ZertES) bieten wir auf Anfrage ein zusätzliches ZertES-Dual-Stamping (SwissSign bzw. QuoVadis).

eIDAS Art. 41 Abs. 2 – EU-Verordnung

Qualifizierter Zeitstempel. Genießt die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit des angegebenen Zeitpunkts sowie der Integrität der verbundenen Daten. Die Beweislast kehrt sich um – die Gegenseite muss die Unrichtigkeit beweisen.

Ausgestellt durch Disig a.s. (QTSP, EU-Vertrauensliste). Gültig in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

ISO/IEC 27037:2012 – Chain of Custody

Internationaler Standard für die Identifizierung, Erfassung, Akquisition und Sicherung digitaler Beweismittel. Von Gerichten, Gutachtern und Forensik-Behörden weltweit anerkannt.

Jedes ProofSnap-Beweispaket enthält ein forensisches Protokoll und eine Chain of Custody orientiert an den Empfehlungen von ISO/IEC 27037 (ein Leitfaden, kein Zertifizierungsschema).

DSGVO / revDSG – DE, AT & CH

Datenschutz auf EU- und CH-Niveau. Alle Captures erfolgen lokal in Chrome. EU-Server. Verschlüsselte Übertragung. Automatische Löschung nach 30 Tagen. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bzw. Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 revDSG (Schweiz) auf Anfrage.

Keine Datenübermittlung in Drittländer. Kein Facebook-Pixel. Keine US-Cloud.

1E-Mail an support@getproofsnap.com – URL und gewünschtes Paket (€49 / €99), Stripe-Link oder Rechnung. 2Forensische Erfassung – Screenshot, HTML, Metadaten, eIDAS-Zeitstempel, Blockchain-Anker. 3ZIP-Lieferung per E-Mail – durch die Gegenseite unabhängig verifizierbar.

Transparente Preise. Keine Überraschungen.

Abrechnung pro Capture. Einzelauftrag. Kein Abonnement. Kein Mindestvolumen.

Standard

Für öffentlich zugängliche Webseiten

€49 pro Capture

Lieferung innerhalb von 24 Stunden

  • Beweispaket mit 15 Dateien
  • Blockchain-Zeitstempel
  • Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel
  • Chain-of-Custody-Dokumentation
  • Rechnung mit MwSt.
Standard jetzt beauftragen – €49

Was nach der Zahlung passiert:

  1. Bestätigungs-E-Mail binnen 5 Minuten
  2. Rückfrage per E-Mail zur URL und zum Rechtsgebiet
  3. ZIP-Beweispaket per E-Mail innerhalb von 24 Stunden
Meist gewählt

Priority

Wenn der Beweis noch heute gesichert sein muss

€99 pro Capture

Lieferung innerhalb von 4 Stunden (Auftragseingang werktags zwischen 08:00 und 14:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit)

  • Alle Leistungen aus Standard enthalten
  • Prioritätsbearbeitung
  • Lieferung in 4 h werktags
  • E-Mail-Benachrichtigung bei Bearbeitungsbeginn
  • Prioritäts-Support per E-Mail
Priority jetzt beauftragen – €99

Was nach der Zahlung passiert:

  1. Bestätigungs-E-Mail binnen 5 Minuten
  2. Sofortige Rückfrage zur URL (Priority-Bearbeitung)
  3. ZIP-Beweispaket per E-Mail innerhalb von 4 Stunden

Auftragseingang vor 14:00 Uhr: Lieferung noch am selben Tag. Später eingehende Aufträge nach Rücksprache per E-Mail – oft noch am selben Abend.

Für eingeloggte Inhalte (WhatsApp Web, Gmail, private Social Media) nutzen Sie die ProofSnap Chrome-Erweiterung direkt auf Ihrem Endgerät (ab €8,99/Monat im Essential-Plan) – mit einer stärkeren Chain of Custody, da der Capture in Ihrem eigenen Browser erfolgt.

Wie wir uns gegen den Wettbewerb positionieren

Ehrlicher Vergleich gegen die wichtigsten DACH- und internationalen Anbieter für forensische Webseiten-Beweissicherung.

Kriterium ProofSnap Netzbeweis REWIS
WebCapture
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Gutachter
Öffentlich einsehbarer Preis
Web-Capture (Einzelpreis) €49 auf Anfrage auf Anfrage ab $149 Credits €1.500+
Self-Service ohne Sales-Call
Lieferzeit (Standard) 24 h variabel variabel 7 Werktage Instant Tage–Wochen
Express-Lieferung (4 h) ✓ (€99)
Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel
(Art. 41 eIDAS-VO)
✓ (Disig) teilweise teilweise variiert
Bitcoin-Blockchain-Anker
(OpenTimestamps)
Chain of Custody nach
ISO/IEC 27037
teilweise teilweise variiert
Open-Source-Verifikation
durch Dritte
✓ (/verify)
Schriftliche techn. Stellungnahme
on demand
✓ (ab €750) auf Anfrage
DACH-lokalisiert (DE/AT/CH) EN only primär IT
AVV nach Art. 28 DSGVO
öffentlich abrufbar
auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage variiert

Bewertungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Anbieter-Webseiten (Stand 04/2026). Netzbeweis (netzbeweis.com) – österreichischer Anbieter, hervorgegangen aus der Weblaw AG. REWIS WebCapture (rewis.io) – deutsches Rechtsportal-Modul. Page Vault – US-Anbieter, In-House-Browser-Software ab $195/Monat zusätzlich. TrueScreen – italienischer Self-Service-Anbieter mit Credits-Modell. Klassische deutsche IT-Forensik-Gutachter (corma, FAST-DETECT, DigiTrace, DATA REVERSE) arbeiten mit individuellen Projektpauschalen nach Aufwand und mehrtägigen bis mehrwöchigen Lieferzeiten.

Vertrauen, das messbar ist

Wer hinter ProofSnap steht

Keine anonyme SaaS-Plattform, sondern ein klar identifizierbares Unternehmen mit europäischer Infrastruktur und veröffentlichtem Impressum.

Radim Motyčka

Gründer & Geschäftsführer

Software Innovations Group LLC
Sharjah Media City (SHAMS), VAE

ProofSnap wurde gegründet, um die Lücke zwischen einfachen Screenshots und teuren Forensik-Gutachten zu schließen. Wir betreiben den Dienst mit Fokus auf Qualität und Transparenz und ohne den Druck von Venture Capital – das erlaubt uns faire Preise, eine ehrliche Kommunikation und eine klare Spezialisierung auf die rechtlichen Anforderungen im DACH-Raum.

Die Software Innovations Group LLC ist ein in der Sharjah Media City Free Zone (SHAMS) der Vereinigten Arabischen Emirate registriertes Unternehmen, das ProofSnap seit 2025 weltweit – mit Schwerpunkt im DACH-Raum – anbietet. Auftragsabwicklung, Support und Beweissicherung laufen vollständig per E-Mail an support@getproofsnap.com – schriftlich, nachvollziehbar und ohne Zwischeninstanzen.

Warum Disig als QTSP – und nicht D-Trust oder GLOBALTRUST?

Disig a.s. ist ein slowakischer QTSP auf der EU-Vertrauensliste. Nach Art. 41 Abs. 3 eIDAS-VO 910/2014 wird ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter qualifizierter elektronischer Zeitstempel in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Zeitstempel anerkannt – rechtlich gleichwertig mit Stempeln von D-Trust (Bundesdruckerei, DE) bzw. GLOBALTRUST (AT). Während andere QTSP qualifizierte Zeitstempel überwiegend im Rahmen von Enterprise-Verträgen anbieten, erlaubt Disig eine nutzungsbasierte Einzelabrechnung – und genau das ermöglicht ProofSnap ab €49 pro Capture.

Deutschland

Disig-Stempel ist nach Art. 41 Abs. 3 eIDAS rechtlich gleichwertig mit einem D-Trust-Stempel.

Österreich

Disig-Stempel ist nach Art. 41 Abs. 3 eIDAS rechtlich gleichwertig mit einem GLOBALTRUST-Stempel.

Schweiz

Verifizierbar nach RFC 3161 sowie zusätzlicher Blockchain-Anker; Art. 157 ZPO (freie Beweiswürdigung).

IP-Kanzlei

Frankfurt am Main · 12 Anwälte

„Wir sichern seit Q1 2025 regelmäßig Markenverletzungen auf Amazon und Etsy für Abmahnungen. Vorher: €1.800 pro Gutachten beim Forensiker. Jetzt: €49 pro Capture. Bei 30 Captures pro Fall ergibt das eine Ersparnis von über €50.000 pro Mandat.“

Typisches Szenario auf Basis eines realen Anwendungsfalls. Namen anonymisiert.

Fach-Anwaltskanzlei für IT-Recht

Hamburg · 3 Anwälte

„Rufschädigung auf Google Reviews. Der Beitrag sollte innerhalb von 48 Stunden gelöscht werden. Wir beauftragten ProofSnap um 15:00 Uhr im Priority-Verfahren – um 18:30 Uhr hatten wir den qualifizierten Zeitstempel. Die einstweilige Verfügung wurde am nächsten Vormittag erlassen.“

Typisches Szenario auf Basis eines realen Anwendungsfalls. Namen anonymisiert.

Wirtschaftskanzlei

Wien · 5 Anwälte

„Ein Wettbewerber bewarb auf seiner Website günstigere Konditionen, als er sie tatsächlich gewährte. Wir benötigten eine gerichtsfeste Sicherung für eine UWG-Klage vor dem Handelsgericht Wien – mit qualifiziertem Zeitstempel, der nach § 294 ZPO anerkannt wird. ProofSnap lieferte das vollständige Beweispaket innerhalb von 24 Stunden.“

Typisches Szenario auf Basis eines realen Anwendungsfalls. Namen anonymisiert.

Sämtliche Szenarien sind anonymisierte Beispiele auf Basis typischer Anwendungsfälle. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht veröffentlichen wir keine identifizierenden Angaben zu realen Mandanten. Konkrete Referenzen stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung (nach Zustimmung der jeweiligen Kanzlei).

Für Großkanzleien & Rechtsabteilungen

Enterprise-Paket ab 20 Captures pro Monat

Für Kanzleien und Rechtsabteilungen, die regelmäßig Beweissicherungen benötigen – mit festem Ansprechpartner, individuell verhandeltem SLA und Auftragsverarbeitungsvertrag.

Fester Ansprechpartner (schriftlich per E-Mail, Deutsch und Englisch)
Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) individuell verhandelbar
Individuelles SLA (2 h / 4 h / 24 h je nach Bedarf)
Monats- oder Jahresrechnung (kein einzelner Stripe-Checkout pro Auftrag)
Volumenrabatt ab 20 Captures pro Monat
White-Label PDF-Report auf Anfrage

Enterprise-Anfrage per E-Mail

Unverbindlich · schriftliche Klärung technischer und rechtlicher Fragen per E-Mail.

Antwortzeit

Innerhalb von 24 Stunden (werktags)

Sprache

Deutsch und Englisch

Enterprise-Anfrage per E-Mail

Unverbindlich · Keine Verpflichtung

Typische Einsatzbereiche

Fünf häufige Situationen, in denen DACH-Kanzleien unseren Dienst beauftragen.

Rufschädigung & üble Nachrede

Ihr Mandant wird auf Google Reviews, Facebook oder X beleidigt. Der Beitrag wird gelesen und innerhalb weniger Stunden gelöscht. Ohne Beweissicherung keine Klage.

DE: §§ 185–187 StGB, § 823 BGB · AT: §§ 111, 115, 297 StGB, § 1330 ABGB · CH: Art. 173–177 StGB, Art. 28 ZGB

Urheberrechtsverletzung

Unbefugte Nutzung Ihrer urheberrechtlich geschützten Werke auf Amazon, Etsy oder eBay. Sie benötigen 20–50 Captures für die Abmahnung – jede Sicherung mit einem qualifizierten Zeitstempel über den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

DE: § 97 UrhG · AT: § 81 UrhG · CH: Art. 62 URG · DMCA-Takedown

Beweise aus WhatsApp und anderen Messengern

Bedrohung, Betrug oder Vertragsbruch per WhatsApp. Ihr Mandant löscht versehentlich den Chat – oder die Gegenseite blockiert. Mit der ProofSnap Chrome-Erweiterung sichert Ihr Mandant die Konversation direkt auf dem eigenen Endgerät.

DE: § 371a ZPO · AT: § 294 ZPO · CH: Art. 178 ZPO i. V. m. Art. 14 OR

Verteidigung gegen KI-Deepfake-Vorwürfe

Die Gegenseite behauptet, Ihre Beweise seien KI-generiert. Mit ProofSnap verfügen Sie über kryptografische Herkunftsnachweise: Blockchain-Anker, eIDAS-Zeitstempel und SHA-256-Hash. Durch den qualifizierten Zeitstempel kehrt sich die Beweislast um – die Gegenseite muss beweisen, dass der Zeitstempel unrichtig ist.

eIDAS Art. 41 Abs. 2 · Umkehr der Beweislast

Die wichtigste Frage jedes Prozessualisten

Was, wenn die Gegenseite die Echtheit bestreitet?

Ein Beweismittel ist nur so stark wie seine Belastbarkeit im Bestreitensfall. Im Folgenden zeigen wir, wie ProofSnap genau dafür ausgelegt ist – und was wir zusätzlich anbieten, wenn das Gericht ein förmliches Sachverständigengutachten verlangt.

Stufe 1 · Im Beweispaket enthalten

Selbstverifizierbarkeit durch Kryptografie

Das Beweispaket ist ohne unser Zutun überprüfbar. Jede Partei – Gegenseite, Richter, gerichtlicher Sachverständiger – kann die Echtheit unabhängig nachvollziehen:

  • 1. SHA-256-Hash aller Dateien über jedes Standard-Tool (sha256sum, CertUtil) nachrechenbar.
  • 2. Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel nach RFC 3161 – verifizierbar über die EU-Vertrauensliste und jedes PKI-Tool (OpenSSL, Adobe Reader, DSS).
  • 3. Bitcoin-Blockchain-Anker (OpenTimestamps) als zweiter, unabhängiger Zeit­nachweis – auch in 20 Jahren noch prüfbar, wenn der QTSP nicht mehr existieren sollte.
  • 4. Chain-of-Custody-Log nach ISO/IEC 27037 mit lückenloser Dokumentation jedes Verarbeitungsschritts.

Ergebnis: Die Gegenseite kann nicht pauschal bestreiten – sie müsste konkret darlegen, welcher der vier unabhängigen Nachweise unrichtig sei.

Stufe 2 · Schriftliche Zusatzleistung

Technische Stellungnahme zum Beweispaket

Wenn die Gegenseite den Sicherungsvorgang substantiiert bestreitet oder das Gericht eine technische Erläuterung wünscht, erstellen wir auf Auftrag eine schriftliche technische Stellungnahme zur Verfahrensakte – unterschrieben mit qualifizierter elektronischer Signatur, vorlagefähig als Anlage zum Schriftsatz.

  • Technische Erläuterung des Sicherungsvorgangs, Hash- und Signatur­verfahrens
  • Nachvollziehbare Darstellung der Chain of Custody nach ISO/IEC 27037
  • Verweis auf EU-Vertrauensliste, eIDAS Art. 41 und RFC 3161 mit Anleitung zur Nachprüfung durch das Gericht
  • Schriftliche Gegenstellungnahme zu substantiierten Echtheitsrügen der Gegenseite (eine Replik inklusive)
  • Lieferung innerhalb von 7 Werktagen nach Auftragseingang – in der Regel schneller

Honorar · Pauschal

ab €750 pro Stellungnahme

Rein schriftliche Leistung · keine persönliche Zeugenvernehmung

Stellungnahme anfordern →

Unsere Rolle – ehrlich definiert

ProofSnap tritt nicht als gerichtlich bestellter Sachverständiger nach § 36 GewO auf und liefert keine förmlichen Gutachten im Sinne von § 411 ZPO. Wir erstellen ausschließlich schriftliche technische Stellungnahmen, die als qualifizierter Parteivortrag zur Akte gereicht werden können.

Die Bestellung eines gerichtlichen Sachverständigen nach § 404 ZPO bleibt dem Gericht vorbehalten. In der Praxis führt die eigenständige mathematische Verifizierbarkeit unseres Beweispakets (SHA-256, eIDAS-Zeitstempel nach RFC 3161, Blockchain-Anker) dazu, dass jeder gerichtliche Sachverständige die Echtheit binnen weniger Minuten rein rechnerisch prüfen kann – förmliche Beweisaufnahmen sind in den von uns begleiteten Verfahren daher regelmäßig entbehrlich.

Persönliche Ladungen als Zeuge oder sachverständiger Zeuge bieten wir aus Kapazitätsgründen nicht an. Wer eine persönliche Aussage benötigt, sollte parallel einen öffentlich bestellten IT-Sachverständigen beauftragen – unser Beweispaket ist so konzipiert, dass dieser es ohne unsere Mitwirkung verifizieren kann.

Hinweis nach RDG: ProofSnap erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG und keine Rechtsberatung. Wir liefern eine technische Dienstleistung zur forensischen Sicherung von Webinhalten. Die rechtliche Bewertung, Verwertung und Einbringung in Verfahren obliegt ausschließlich der mandatierten Rechtsanwältin bzw. dem mandatierten Rechtsanwalt.

Wichtig für den Prozessvortrag: Die Kombination aus qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel (Art. 41 Abs. 2 eIDAS-VO) und kryptografischem Hash führt zur Umkehr der Beweislast hinsichtlich Zeitpunkt und Integrität: Die Gegenseite müsste substantiiert darlegen, dass der Zeitstempel oder der Hash unrichtig sei – ein pauschales Bestreiten genügt nicht.

DSGVO · Art. 28 · Auftragsverarbeitung

Datenschutz denken wir von Anfang an mit

Wenn Sie uns eine URL mit personenbezogenen Daten zur Sicherung übergeben, sind wir Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. So lösen wir das – und was Sie von uns ohne gesonderte Anfrage bekommen.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Unser Standard-AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO liegt als PDF bereit – mit EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) für die erforderliche Drittlandsübermittlung in die VAE.

  • · Weisungsgebundenheit & Zweckbindung
  • · Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) dokumentiert
  • · Unterauftragsverarbeiter-Liste (AWS Frankfurt, Disig SK, Stripe)
  • · Löschung aller Kopien nach Auftragsende · Rückgabe auf Verlangen
AVV anfordern (E-Mail) →

Rechtsgrundlage & TOM

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse – Beweissicherung zur Rechtsdurchsetzung) bzw. auf Weisung des Verantwortlichen.

  • · Hosting: AWS eu-central-1 (Frankfurt am Main)
  • · QTSP: Disig a.s. (Slowakei, EU-Vertrauensliste)
  • · Verschlüsselung: TLS 1.3 in transit · AES-256 at rest
  • · Speicherdauer: 30 Tage nach Auslieferung, danach automatische Löschung
  • · Zugriff: Rollenbasiert, protokolliert, Zwei-Faktor-Authentifizierung

„Darf ich überhaupt eine fremde URL zur Sicherung übergeben?“

Ja – die Beweissicherung zur Vorbereitung oder Führung eines Rechtsstreits ist in aller Regel durch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse: Rechts­durchsetzung und -verteidigung) sowie, bei anwaltlicher Tätigkeit, durch Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. der BRAO/RAO/BGFA gedeckt. Die konkrete Interessenabwägung bleibt Sache des Verantwortlichen – wir als Auftragsverarbeiter handeln ausschließlich weisungsgebunden.

Für Ihren Schriftsatz · zum Kopieren

Fertige Formulierungen für die Verfahrensakte

Sie müssen nicht selbst formulieren, wie ein ProofSnap-Beweis einzuführen ist. Drei erprobte Textbausteine zum Kopieren, Einfügen und Anpassen.

BAUSTEIN 1 Beweisantritt (Anlage-Referenz)
Beweis: Forensisch gesicherte Kopie der unter [URL] am [TT.MM.JJJJ um HH:MM Uhr MEZ] veröffentlichten Webseite, versehen mit einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel der Disig a.s. (QTSP auf der EU-Vertrauensliste) nach Art. 41 eIDAS-VO, zusätzlich in der Bitcoin-Blockchain verankert (OpenTimestamps), SHA-256-Hash des Manifests: [HASH]; vorgelegt als Anlage [K X] bzw. ./[X] (AT) / Beilage [X] (CH) – Beweispaket-ZIP, unabhängig verifizierbar unter getproofsnap.com/verify.
BAUSTEIN 2 Rechtliche Würdigung der Beweiskraft (DE)
Das als Anlage [K X] vorgelegte Beweispaket ist mit einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel nach Art. 41 eIDAS-VO (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) versehen. Art. 41 Abs. 2 eIDAS-VO bestimmt: „Für einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des von ihm angezeigten Datums und der von ihm angezeigten Uhrzeit sowie der Unversehrtheit der Daten, mit denen dieses Datum und diese Uhrzeit verbunden sind.“ Die Beweislast für die Unrichtigkeit dieser Angaben obliegt damit der Gegenseite. Der kryptografische Hash des Manifests ist unabhängig durch jedes Standard-Tool überprüfbar; ein pauschales Bestreiten der Echtheit ist unbeachtlich.
BAUSTEIN 3 Anlagenverzeichnis-Eintrag
Anlage [K X]: ProofSnap-Beweispaket „[Kurzbezeichnung]“
  – Sicherungszeitpunkt:   [TT.MM.JJJJ, HH:MM Uhr MEZ]
  – Gesicherte URL:         [URL]
  – Capture-Auftragsnummer: [PS-XXXX]
  – Qualifizierter Zeitstempel: Disig a.s. (SK), Art. 41 eIDAS-VO
  – Blockchain-Anker:       Bitcoin (OpenTimestamps)
  – SHA-256 (manifest.json): [HASH]
  – Umfang:                 Screenshot (vollständig), HTML-Quellcode,
                             DOM-Text, HTTP-Header, Chain-of-Custody-Log
                             (ISO/IEC 27037), Verifizierungs-Manifest
  – Unabhängige Verifikation: getproofsnap.com/verify

Die Bausteine sind Formulierungsvorschläge und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Zitate bitte vor Einreichung auf Aktualität und Passung zum konkreten Verfahren prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten für Anwältinnen und Anwälte im DACH-Raum vor der Beauftragung.

Ja – in allen drei Rechtsordnungen. Deutschland: Nach § 371a ZPO entfalten elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur die Beweiskraft von Privaturkunden. Der qualifizierte Zeitstempel genießt die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS – die Beweislast kehrt sich um. Österreich: Nach § 294 ZPO begründen Privaturkunden vollen Beweis über die Urheberschaft. Über Art. 25 Abs. 2 eIDAS (unmittelbar anwendbar) ist die qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Der OGH sowie die Handels- und Landesgerichte erkennen QES-Dokumente entsprechend an. Schweiz: Art. 178 ZPO regelt den Echtheitsbeweis von Urkunden; Art. 157 ZPO die freie richterliche Beweiswürdigung. Ein ProofSnap-Beweispaket liefert vier unabhängige Authentizitätsnachweise: SHA-256-Manifest-Hash, RSA-4096-Signatur, OpenTimestamps-Bitcoin-Blockchain-Anker und einen qualifizierten EU-Zeitstempel (Disig, RFC 3161). Diese vierfache kryptografische Verankerung ermöglicht eine technisch substantiierte Beweiswürdigung elektronischer Dokumente. Für Fälle mit Schriftformvorbehalt nach Art. 14 Abs. 2bis OR i. V. m. ZertES bieten wir auf Anfrage ein ZertES-Dual-Stamping mit SwissSign oder QuoVadis an. ProofSnap verwendet einen QTSP auf der EU-Vertrauensliste (Disig a.s., Slowakei) – gemäß Art. 41 Abs. 3 eIDAS wird ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter qualifizierter Zeitstempel in allen anderen EU-Mitgliedstaaten als qualifizierter Zeitstempel anerkannt – rechtlich gleichwertig mit Stempeln von D-Trust (DE) bzw. GLOBALTRUST (AT).

Der nächste Schritt

Die Webseite wartet nicht. Ihr Beweispaket in 24 Stunden.

Ein reiner Screenshot ist prozessual lediglich ein Augenscheinsobjekt nach § 371 Abs. 1 ZPO – kein Urkundenbeweis. Volle Beweiskraft nach § 371a ZPO (DE), § 294 ZPO (AT) sowie Art. 178 i. V. m. Art. 157 ZPO (CH) erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur und einen qualifizierten Zeitstempel nach Art. 41 eIDAS. ProofSnap liefert beides – in 24 Stunden, ab €49. ZertES-Dual-Stamping (SwissSign) auf Anfrage.

Einzelauftrag · Kein Abonnement · Rechnung nach § 14 UStG (DE) / § 11 UStG (AT) / Art. 26 MWSTG (CH) · Auftragsverarbeitungsvertrag verfügbar · Beispiel-ZIP →

Beweis sichern ab €49