Unabhängiges Rechtsgutachten · SEDLAKOVA LEGAL s.r.o. · 21. 4. 2026

Eine WhatsApp-Konversation. Eine geänderte AGB. Eine Online-Verleumdung. Die Gegenseite wird Echtheit anfechten.

ProofSnap erfasst Webbeweise in 41 Sekunden mit qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel — gesetzliche Vermutung der Richtigkeit nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Beweislast für Unrichtigkeit verlagert sich auf die Gegenseite.

Das unabhängige Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei SEDLAKOVA LEGAL bewertet die ProofSnap-Ergebnisse als „geeignete und wirtschaftliche Alternative” zur notariellen Tatsachenfeststellung (§ 20 BNotO i.V.m. §§ 36 ff. BeurkG, 100–500 EUR + 19 % USt, mehrere Tage Wartezeit). Ergänzt um deutsche Rechtsprechung (BGH XI ZB 1/23, BGH 5 StR 528/24, OLG München 19 U 200/24 e, OLG Jena 2 U 524/17) und Anwendung der ZPO/StPO/VwVfG durch das ProofSnap-Team.

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Schnelle Antwort

Ist ein Screenshot als Beweis vor einem deutschen Gericht zulässig?

Ja — als Augenscheinsobjekt (§ 371 ZPO) oder Privaturkunde (§ 416 ZPO), gewürdigt nach freier Überzeugung (§ 286 ZPO). Die Beweiskraft ist jedoch begrenzt: bei Echtheitseinwand trägt die vorlegende Partei die Beweislast. Das ProofSnap-Beweispaket (SHA-256, RSA-4096, OpenTimestamps, eIDAS-Zeitstempel von Disig a.s.) wird im Rechtsgutachten als „geeignete und wirtschaftliche Alternative" zur notariellen Tatsachenfeststellung (§ 20 BNotO i.V.m. §§ 36 ff. BeurkG) eingestuft.

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Über dieses Rechtsgutachten

Autorenschaft: Rechtsgutachten von SEDLAKOVA LEGAL s.r.o., verantwortlicher Anwalt Mgr. et Mgr. Karel Růžička, beauftragt durch ProofSnap (Software Innovations Group LLC). Übertragung ins Deutsche sowie Einordnung in die deutschen Vorschriften (§§ 286, 371, 371a, 416 ZPO; § 244 StPO; § 24 VwVfG; § 20 BNotO i.V.m. §§ 36 ff. BeurkG) und die zitierte BGH/OLG-Rechtsprechung erfolgten durch das ProofSnap-Team und sind nicht Teil des Originalgutachtens.

Erstveröffentlichung: · Letzte Aktualisierung:

Anwendbarkeit auf DACH

Warum ein tschechisches Gutachten Aussagekraft für DE/AT/CH hat

Das Gutachten basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) i.d.F. 2024/1183 — unmittelbar anwendbares Unionsrecht, gilt seit 20.05.2024 identisch in allen 27 EU-Mitgliedstaaten:

  • Art. 41 Abs. 1 eIDAS: Einem elektronischen Zeitstempel darf die Beweismittel-Zulässigkeit nicht allein wegen elektronischer Form abgesprochen werden.
  • Art. 41 Abs. 2 eIDAS: Für qualifizierte Zeitstempel gilt die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit — wirkt vor BGH, OGH und allen DACH-Gerichten.
  • Art. 42 eIDAS: Anforderungen an qualifizierte Zeitstempel — Disig a.s. erfüllt diese als slowakischer QTSP in der EU Trusted List.

Die Anwendung der deutschen ZPO/StPO/VwVfG/BNotO/BeurkG erfolgt durch das ProofSnap-Team und ist nicht Teil des Originalgutachtens. Die kontinentaleuropäische Beweisrechtssystematik ist jedoch weitgehend einheitlich (freie Beweiswürdigung, Privaturkunde, Augenscheinsbeweis).

Schweiz: Das ZertES (SR 943.03) regelt qualifizierte elektronische Signaturen und Zeitstempel nach einem strukturell vergleichbaren Modell. Mangels Abkommen EU↔CH werden eIDAS-qualifizierte Zeitstempel nicht automatisch mit ZertES-Zeitstempeln gleichgestellt; Schweizer Gerichte würdigen sie jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung als hochwertige technische Indizien.

Kernschluss­folgerungen des Gutachtens

Vier zentrale Erkenntnisse mit unmittelbaren Auswirkungen auf die prozessuale Verwendbarkeit der ProofSnap-Ergebnisse im DACH-Raum.

Schlussfolgerung 1

Verwendbar in allen drei Verfahrensarten

Die ProofSnap-Ergebnisse sind grundsätzlich als Beweismittel im Zivilverfahren (§§ 286, 371, 416 ZPO), Strafverfahren (§§ 244, 261 StPO) und Verwaltungsverfahren (§§ 24, 26 VwVfG) verwendbar.

Die deutschen Prozessordnungen folgen dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung — beweistauglich ist alles, was zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet ist.

Schlussfolgerung 2

evidence.pdf = primärer Urkundenbeweis

Die Datei evidence.pdf ist auch für IT-Laien (Richter, Sachbearbeiter von Verwaltungsbehörden) verständlich und prozessual leicht als Urkundenbeweis erhebbar. Sie ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO — bei Echtheitseinwand trägt die vorlegende Partei die Beweislast.

ProofSnap löst diese Situation durch das vollständige Beweispaket (Hash, Signatur, Blockchain, Zeitstempel), das die Echtheit unterstützt.

Schlussfolgerung 3

eIDAS-Zeitstempel stärkt die Beweisposition

Der von Disig a.s. (slowakischer QTSP, eingetragen in der EU Trusted List) ausgestellte qualifizierte elektronische Zeitstempel genießt nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit von Datum, Uhrzeit und Datenintegrität. OpenTimestamps + eIDAS-Zeitstempel werden im Gutachten als „durchdachte" Lösung der Datenintegrität bewertet.

In Plan Enterprise und Company. Der Zeitstempel verlagert die Beweislast auf die Gegenseite — auch in Österreich und in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Schlussfolgerung 4

Wirtschaftliche Alternative zur notariellen Tatsachenfeststellung

Das Gutachten bezeichnet ProofSnap als „geeignete und wirtschaftliche Alternative" zur notariellen Tatsachenfeststellung. Eine notarielle Tatsachenfeststellung des Webseiten-Zustands (§ 20 Abs. 1 BNotO i.V.m. §§ 36 ff. BeurkG) ist zwar eine öffentliche Urkunde mit Echtheitsvermutung, kostet jedoch 100–500 EUR + 19 % USt und erfordert Wartezeit (Stunden bis Tage) — in dieser Zeit kann der Inhalt verschwinden.

Notarielle Tatsachenfeststellung Webseite: ca. 100–500 EUR + 19 % USt nach GNotKG. ProofSnap Enterprise: ab ca. 27 EUR/Monat (28,99 USD) mit eIDAS-Zeitstempeln.

Deutsche Rechtsprechung zum Beweiswert von Screenshots

Wie BGH und OLG-Gerichte Screenshots als Beweismittel behandeln — und warum ein qualifizierter eIDAS-Zeitstempel den Unterschied macht.

Bundesgerichtshof · BGH

Screenshot = Augenscheinsobjekt nach § 371 ZPO

Der BGH hat bestätigt, dass ein Screenshot als Augenscheinsobjekt i. S. v. § 371 Abs. 1 ZPO einzuordnen ist — mit der entscheidenden Einschränkung, dass seine Beweiskraft ohne Authentifizierung der freien Beweiswürdigung des Gerichts (§ 286 ZPO) unterliegt (BGH XI ZB 1/23, Beschluss vom 10.10.2023).

Was ProofSnap leistet: Liefert die kryptographische Authentifizierung (SHA-256, RSA-4096, Disig eIDAS-Zeitstempel), die diese Einschränkung überwindet.

OLG München · 11.11.2024

WhatsApp = gewillkürte Schriftform nach § 127 Abs. 2 BGB

Das Oberlandesgericht München entschied (19 U 200/24 e), dass Textnachrichten per WhatsApp die Anforderungen der gewillkürten Schriftform nach § 127 Abs. 2 BGB erfüllen können. Für die Beweissicherung ist eine manipulationssichere Erfassung jedoch entscheidend.

Was ProofSnap leistet: Manipulationssichere Erfassung von WhatsApp-Konversationen — Hash, Signatur, eIDAS-Zeitstempel, optional Videoaufzeichnung des Bildschirms.

OLG Jena · 2 U 524/17

Screenshot als Augenscheinsobjekt — reduzierter Beweiswert ohne Integritätsprüfung

Das OLG Jena ordnete einen Bildschirmausdruck als Augenscheinsobjekt i. S. v. § 371 ZPO ein, das im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu bewerten ist. Sein Beweiswert ist jedoch deutlich reduziert, sobald die Gegenseite Integrität, Herkunft oder Zeitstempel substantiiert bestreitet — ohne kryptographische Absicherung sinkt er praktisch auf das Niveau substanziierten Parteivortrags.

Was ProofSnap leistet: Adressiert genau diese drei Schwachstellen: SHA-256-Hash (Integrität), RSA-4096-Signatur (Herkunft) und qualifizierter eIDAS-Zeitstempel (manipulationssicher).

BGH · 30.01.2025 (EncroChat-Urteil)

Erfassungszeitpunkt entscheidet über Rechtslage

Im EncroChat-Urteil (5 StR 528/24) bestätigte der BGH, dass für die Verwertbarkeit digitaler Beweismittel die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erfassung maßgeblich ist. Wer den Erfassungszeitpunkt nicht zweifelsfrei nachweisen kann, riskiert daher, dass das Gericht die einschlägigen Verwertungsvoraussetzungen nicht prüfen kann — und im Zweifel zulasten der vorlegenden Partei entscheidet.

Was ProofSnap leistet: Jedes Paket fixiert den Erfassungszeitpunkt sekundengenau über einen qualifizierten eIDAS-Zeitstempel (Disig, EU Trusted List) sowie ergänzend über einen Bitcoin-Blockchain-Zeitstempel.

Quellen: BGH XI ZB 1/23 · BGH 5 StR 528/24 (Urteil vom 30.01.2025) · OLG München 19 U 200/24 e (Urteil vom 11.11.2024) · OLG Jena (Az. 2 U 524/17) zur Screenshot-Beweiseignung · Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) i.d.F. 2024/1183. Diese Auswahl gibt eine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was passiert, wenn die Gegenseite Echtheit anficht?

Der Schreckmoment jedes Anwalts: „Das könnte fake sein." Wie sich der eIDAS-qualifizierte Zeitstempel im konkreten Streit auswirkt.

Szenario A · Einfacher Screenshot

Ohne kryptographische Sicherung

  • ×Privaturkunde nach § 416 ZPO — Beweislast bei vorlegender Partei
  • ×Gegenseite bestreitet Echtheit → Sachverständigengutachten erforderlich (§ 402 ZPO)
  • ×Sachverständiger: 2.000–5.000 EUR + 4–8 Wochen Verzögerung
  • ×Bei substanziiertem Echtheitsstreit reduzierter Beweiswert (OLG Jena 2 U 524/17)

Szenario B · Nur Blockchain

ProofSnap ohne eIDAS-Zeitstempel

  • ~Privaturkunde + kryptographische Stärkung (Hash, Signatur, OpenTimestamps)
  • ~Gericht würdigt im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 286 ZPO)
  • ~Bei Echtheitsstreit ggf. weiterhin Sachverständiger erforderlich — Ergebnis ungewiss
  • ~Beweiskraft höher als reiner Screenshot, aber keine gesetzliche Vermutung

Szenario C · Mit Disig eIDAS-Zeitstempel

ProofSnap Enterprise/Company oder eIDAS-SnapPack

  • Art. 41 Abs. 2 eIDAS: gesetzliche Vermutung der Richtigkeit von Datum, Uhrzeit und Datenintegrität
  • Beweislast verlagert sich auf die Gegenseite — sie muss Unrichtigkeit nachweisen
  • Wirkt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — auch vor BGH und OGH
  • In der Regel kein Sachverständiger zur Bestätigung des Erfassungszeitpunkts erforderlich
  • Kosten: ab 6,49 EUR pro Stempel (eIDAS-SnapPack, einmalig, ohne Abonnement)

Praktische Konsequenz: Bei zu erwartendem Echtheitsstreit (Familienrecht, Wettbewerbsrecht, Strafanzeige Cybermobbing) ist die Verwendung eines qualifizierten eIDAS-Zeitstempels als Versicherung gegen den Beweisnotstand zu betrachten. Die zusätzlichen 6,49 EUR pro Erfassung stehen einem potenziellen Sachverständigengutachten von 2.000–5.000 EUR und mehrwöchiger Verfahrensverzögerung gegenüber. Aus Sicht der Anwaltshaftung (§ 280 BGB i.V.m. Mandatspflichten) ist die Sicherung mit eIDAS-Zeitstempel die deutlich geringere Risikoposition.

Konkrete Anwendungsfälle aus der DACH-Anwaltspraxis

Was kostet es, ohne ProofSnap zu arbeiten — und wie löst ProofSnap diese Situationen?

Situation Ohne ProofSnap (Risiko/Kosten) Mit ProofSnap

WhatsApp im Familienrecht

Klage in 14 Tagen, Gegenseite wird Echtheit anfechten.

Sachverständiger (§ 402 ZPO): 2.000–5.000 EUR, 4–8 Wochen. Risiko: Account-Sperrung löscht Inhalt. 41 s Erfassung + eIDAS-Stempel. Beweislast wechselt zur Gegenseite. 0 EUR Folgekosten.

AGB-Änderung beim Geschäftspartner

B2B-Vertragsanfechtung — alten Stand sichern.

Notarielle Tatsachenfeststellung 200–500 EUR + 19 % USt, 1–3 Tage. Inhalt kann erneut geändert werden. Sofort: Privaturkunde nach § 416 ZPO mit eIDAS-Stempel des aktuellen Standes.

Strafanzeige Cybermobbing

§§ 185–187 StGB. Inhalt verschwindet vor Anhörung.

Beweisnotstand bei Löschung. Wiederbeschaffung über Plattform oft nicht möglich. Hash + Signatur + Blockchain + eIDAS + Video. Forensisch nach ISO/IEC 27037.

Online-Marken-/UWG-Verletzung

Plattform-Listing wird laufend modifiziert.

Notarielle TF je Verstoß: 200 EUR × 5 = 1.000 EUR + USt. Eilantrag verzögert. 5 × 6,49 EUR = 32,45 EUR (eIDAS-SnapPack). Eilantrag am selben Tag.

Deepfake (§ 201b StGB-E)

EU AI Act Art. 50 ab 8/2026 — Provenienznachweis erforderlich.

Standard-Screenshot ohne Provenienz wird regelmäßig angefochten. Provenance Certificate (8 Checks) + Disig + Videoaufzeichnung.

Kostenangaben für notarielle Tatsachenfeststellung orientierend nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, geschäftswertabhängig). Sachverständigenkosten orientierend nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). ProofSnap-Preise: Stand 04/2026.

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Disig a.s. (slowakischer QTSP, EU Trusted List) · Vermutung der Richtigkeit nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS · in allen 27 EU-Mitgliedstaaten

Zentrale Zitate aus dem Gutachten

Direkte Zitate aus der Schlussfolgerung des Gutachtens.

„Die ProofSnap-Ergebnisse sind aus Sicht des tschechischen Prozessrechts und des EU-Rechtsrahmens allgemein als Beweismittel in jeder Art von Verfahren verwendbar."

— Schlussfolgerung des Gutachtens

„Die Beweisführung mittels des Ergebnisses des Dienstes ProofSnap erscheint als geeignete und wirtschaftliche Alternative zum Nachweis einer elektronischen Aufzeichnung."

— Sektion III, Beweiskraft

„Mit dem Aufkommen generativer KI wird die Beweisführung mittels ‚Screenshots' nicht mehr ausreichen — die Fälle, in denen die Echtheit bestritten wird, werden sich häufen."

— Schlussfolgerung des Gutachtens

Dateien des Beweispakets aus Sicht des Anwalts

Das Gutachten bewertet die einzelnen Dateien, die ProofSnap erzeugt, hinsichtlich ihrer prozessualen Funktion.

Datei Rechtliche Funktion nach Gutachten
evidence.pdf Primärer Urkundenbeweis — Privaturkunde nach § 416 ZPO, auch für IT-Laien verständlich.
screenshot.jpeg Visuelle Aufnahme der Website. Augenscheinsobjekt nach § 371 ZPO.
metadata.json Kontextdaten: Zeitstempel, URL, Browserinformationen.
manifest.json + .sig SHA-256-Hashes aller Dateien + RSA-4096-Signatur des Manifests.
manifest.json.ots OpenTimestamps-Verankerung des Manifest-Hashes auf der Bitcoin-Blockchain.
manifest.json.tsr Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel nach Art. 42 eIDAS, ausgestellt von Disig a.s. (RFC 3161). Begründet die Vermutung der Richtigkeit (Art. 41 Abs. 2). Enterprise/Company.
eidas_validation.json Validierungsmetadaten für den eIDAS-Zeitstempel. Enterprise/Company.
publickey.pem Öffentlicher Schlüssel zur Signatur-Verifikation.
domtextcontent.txt + page.html Extrahierter DOM-Text und vollständiger HTML-Inhalt.
forensic_log.json Forensisches Protokoll nach ISO/IEC 27037 mit Hash-Kette pro Vorgang.
chain_of_custody.json Beweismittelkette mit Geräteintegrität und NTP-Zeitverifikation.
provenance_certificate.pdf Herkunftszertifikat — Zusammenfassung der Integritätskette in benutzerfreundlicher Form (8 Integrity Checks).
capture_video.webm Optionale Videoaufzeichnung — ergänzender Augenscheinsbeweis (§ 371 ZPO) gegen Echtheitseinwände bei dynamischen Inhalten.

Nach der Aufzählung des Gutachtens. Tatsächliche Anzahl der Dateien im Paket: 11 (Essential) / 12 (Professional) / 15 (Enterprise und Company).

Vergleich mit Alternativen zur Sicherung von Webbeweisen

Drei Möglichkeiten zur Erfassung des Webseiten-Zustands für gerichtliche Verfahren im DACH-Raum.

Kriterium Einfacher Screenshot Notarielle Tatsachenfeststellung ProofSnap
Kosten pro Erfassung 0 EUR 100–500 EUR + 19 % USt ab ca. 6,49 EUR (6,99 USD — eIDAS-SnapPack)
Zeit bis zur Sicherung Sofort Stunden bis Tage (Inhalt verschwindet inzwischen) 10–41 Sekunden
Urkundentyp Privaturkunde (geringe Beweiskraft) Öffentliche Urkunde (§§ 415, 437 ZPO, Echtheitsvermutung) Privaturkunde + kryptographische Absicherung
SHA-256-Hash Nein Nein Ja, für jede Datei
Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel Nein Nein (anderer Mechanismus) Ja (Enterprise, Disig a.s. – EU Trusted List)
Blockchain-Verankerung Nein Nein Ja (OpenTimestamps, Bitcoin)
Videoaufzeichnung des Prozesses Nein Nein Ja (optional, Augenscheinsbeweis nach § 371 ZPO)
Forensisches Protokoll + Chain of Custody Nein Beschränkt (manuell) Ja (ISO/IEC 27037)
Verwendbarkeit nach Gutachten Allgemein akzeptiert, leicht angreifbar Starke Beweiskraft, kostspielig und langsam „Geeignete und wirtschaftliche Alternative"

Kosten für notarielle Tatsachenfeststellung sind orientierend nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) — die exakte Gebühr ist gesetzlich nach Geschäftswert festgelegt. Quelle: Bundesnotarkammer · GNotKG.

Warum das Gutachten aktuell ist: generative KI, Deepfakes, EU AI Act

Das Gutachten warnt: „Mit dem Aufkommen generativer KI wird die Beweisführung mittels Screenshots nicht mehr ausreichen — die Fälle, in denen die Echtheit bestritten wird, werden sich häufen."

EU AI Act · Art. 50 ab 8/2026

Transparenzpflicht für KI-Inhalte

Die Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt ab August 2026 die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Vor Gericht steigen damit die Anforderungen an Echtheit und Provenienz digitaler Aufzeichnungen erheblich. ProofSnaps Beweispaket erbringt diesen Provenienznachweis.

§ 201b StGB-E · Gesetzentwurf 2026

Deepfake als Straftatbestand

Der Entwurf zu § 201b StGB-E schützt vor KI-generierten Bildaufnahmen; daneben § 184c StGB und §§ 185–187 StGB. Strafanzeigen erfordern unmittelbar gesicherte Beweise — Inhalt verschwindet typischerweise vor Ermittlungsbeginn. ProofSnap liefert die forensisch tragbare Grundlage (§ 244 StPO).

Fazit: Ein einfacher Screenshot reicht nicht mehr. Empfohlen: evidence.pdf + kryptographisches Paket + qualifizierter eIDAS-Zeitstempel — wie in ProofSnap Enterprise (Disig, EU Trusted List).

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zum Rechtsgutachten und seiner Verwendung im DACH-Raum.

Vorbehalt

Dieses Rechtsgutachten wurde von der Anwaltskanzlei SEDLAKOVA LEGAL s.r.o. nach dem EU-Recht unter Bezugnahme auf das tschechische Prozessrecht erstellt und vom ProofSnap-Team in die deutsche Sprache übersetzt. Die Schlussfolgerungen geben die Rechtsauffassung der Verfasserin wieder, sind nicht rechtsverbindlich und dienen weder der Weitergabe an Dritte noch der Verwendung in Gerichts- oder sonstigen Verfahren. Die Anwendung der deutschen ZPO, StPO, VwVfG, BNotO und BeurkG erfolgt durch das ProofSnap-Team und ist nicht Teil des Originalgutachtens. Für Ihren konkreten Fall konsultieren Sie einen Rechtsanwalt in Ihrem Land.

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7 Tage kostenlos. Das Gutachten von SEDLAKOVA LEGAL als unterstützendes Material bei der Beratung von Mandanten oder im Gerichtsverfahren.

Verfasst von SEDLAKOVA LEGAL s.r.o., Brno · IČO 05669871 · 21. 4. 2026

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