§ 485 ZPO, § 384 öZPO, Art. 158 ZPO (CH)

Der Notar muss dabei sein. Der Beitrag wartet nicht.

Die notarielle Tatsachenbeurkundung bleibt die stärkste Form der Beweissicherung, das bestreitet niemand ernsthaft. Sie hängt nur an einem freien Termin und an Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro pro URL, während das strittige Inserat noch am selben Abend verschwindet. Eine versiegelte Sicherung mit Hash und Zeitstempel entsteht dagegen während der Besprechung mit der Mandantschaft.

Läuft in Chrome und Edge. Ab 4,99 USD (etwa 4,30 Euro) als einmaliger Kauf, oder sieben Tage Testphase, für die eine Kreditkarte hinterlegt wird.

Beispielhafte Darstellung. Die Angaben sind erfunden, es handelt sich um keine echte Akte.

Eine Anwaltskanzlei in Deutschland, Österreich und der Schweiz sichert 2026 einen Onlinebeweis auf drei Wegen: durch eine notarielle Tatsachenbeurkundung, durch ein gerichtliches Verfahren nach § 485 ZPO, § 384 öZPO oder Art. 158 ZPO, oder selbst in der Kanzlei mit ProofSnap, das die Seite mit SHA-256 und qualifiziertem Zeitstempel versiegelt.

Diese drei Wege konkurrieren nicht, sie sind unterschiedlich schnelle Werkzeuge. Die Beurkundung amtlich wahrgenommener Tatsachen nach § 20 Abs. 1 BNotO ist eine öffentliche Urkunde und in einem harten Streit über die Echtheit durch nichts zu ersetzen. Sie kostet je nach Aufwand und Geschäftswert nach dem GNotKG aber regelmäßig etwa 100 bis 600 Euro pro URL, der Notar muss die Tatsache selbst wahrnehmen, und viele Notare lehnen Bescheinigungen zu Webseiten inzwischen ab. Genau in dieser Verzögerung verschwinden die Beiträge, Inserate und Profile, um die es geht.

Die Aufteilung, die sich in Kanzleien bewährt, lautet: sofort selbst sichern, den Notar für das beauftragen, was nächste Woche noch existiert. Die Mandantschaft verlässt die erste Besprechung dann mit einem Beweispaket statt mit einer Aufgabenliste, und die Akte enthält eine Anlage, deren Zeitpunkt und Unversehrtheit auch die Gegenseite nachrechnen kann. Wie sich das zu Notar und Wayback Machine verhält, steht im Detail auf der Seite Notar, Wayback Machine und Webseitenbeweis.

Radim Motycka, Gründer und leitender Ingenieur von ProofSnap · · Unabhängig prüfbar im Vertrauens-Verifizierer

Warum über die Anlage gestritten wird statt über die Sache

Wo die Akte verliert, bevor sie gelesen wird

In Mandaten, deren Hauptbeweis ein Inhalt aus dem Internet ist, verschiebt sich der Streit regelmäßig vom materiellen Recht zur Echtheit der Anlage.

Die Mandantschaft bringt einen Bildschirmfoto

Ein Bild ohne Adresse der Seite, ohne Antwortkopfzeilen des Servers und ohne prüfbaren Zeitpunkt. Die Gegenseite wendet ein, so etwas lasse sich in einer Minute im Bildbearbeitungsprogramm herstellen, und sie hat damit recht. Verhandelt wird dann über die Echtheit der Anlage, nicht über die Sache.

Zwischen Besprechung und Notartermin liegt eine Lücke

Die Mandantschaft kommt am Montag, der Termin beim Notar ist am Donnerstag. Das strittige Inserat, die Bewertung oder das Profil ist bis dahin gelöscht, weil die andere Seite ebenfalls weiß, was sie tut. Bescheinigen lässt sich nur, was im Moment der Wahrnehmung noch existiert.

Generierte Inhalte haben die Latte höher gelegt

Wenn ein glaubwürdiges Bild und sogar ein Video mit Werkzeugen entstehen, die jedem zur Verfügung stehen, ist das Bild allein kein Argument mehr. Gewicht hat, was sich nachrechnen lässt: der Hash der Datei, die Signatur und ein unabhängig ausgestellter Zeitstempel.

Hinweis zum Umfang: Gesichert wird, was im Moment der Sicherung öffentlich oder nach Anmeldung erreichbar ist. Inhalte, die vorher gelöscht wurden, lassen sich technisch nicht wiederherstellen, und niemand darf das versprechen. Deshalb zählt die Reihenfolge der Schritte mehr als das Werkzeug.

Rechtsrahmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Sechs Vorschriften, auf denen die Sicherung und die Würdigung eines elektronischen Beweises im deutschsprachigen Raum ruhen.

Deutschland, § 485 ZPO: selbständiges Beweisverfahren

Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht. Wichtig für die Praxis: Urkundenbeweis und Parteivernehmung sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Genau deshalb ist eine eigene Sicherung daneben sinnvoll, damit später überhaupt noch etwas zu begutachten ist.

Deutschland, § 20 BNotO: Tatsachenbeurkundung

Zu den Aufgaben der Notare gehört nach § 20 Abs. 1 BNotO auch die Beurkundung amtlich von ihnen wahrgenommener Tatsachen. Das Ergebnis ist eine öffentliche Urkunde mit der Beweiswirkung der §§ 415 und 418 ZPO. Nach dem GNotKG fallen je nach Aufwand und Geschäftswert regelmäßig etwa 100 bis 600 Euro pro URL an, und Notare lehnen Bescheinigungen zu Webseiten zunehmend ab.

Deutschland, § 371a und § 286 ZPO

§ 371a Abs. 1 ZPO wendet die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden auf private elektronische Dokumente an, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Ohne eine solche Signatur bleibt es bei § 286 Abs. 1 ZPO: Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung, ob eine tatsächliche Behauptung wahr ist. Dort überzeugt die Anlage, deren Herkunft, Zeit und Unversehrtheit belegbar sind.

Österreich, § 384 und § 272 öZPO

Nach § 384 Abs. 1 öZPO kann ein Augenschein oder die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zur Sicherung einer Beweisführung in jeder Lage des Rechtsstreits und sogar davor beantragt werden, wenn zu besorgen ist, dass das Beweismittel sonst verloren geht. Gewürdigt wird anschließend nach § 272 öZPO frei, wobei das Gericht nach Abs. 3 die maßgebenden Erwägungen in der Begründung offenlegen muss.

Schweiz, Art. 158 und Art. 157 ZPO

Nach Art. 158 Abs. 1 ZPO nimmt das Gericht jederzeit Beweis ab, wenn das Gesetz einen entsprechenden Anspruch gewährt oder die gesuchstellende Partei eine Gefährdung der Beweismittel oder ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht. Die Würdigung folgt Art. 157 ZPO: Das Gericht bildet sich seine Überzeugung nach freier Würdigung der Beweise. Maßgebend ist also, wie gut die Integrität belegt ist.

EU, Art. 41 Abs. 2 eIDAS

Für qualifizierte elektronische Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Zeit sowie der Unversehrtheit der damit verbundenen Daten. In Deutschland und Österreich wirkt die Verordnung unmittelbar. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied: Dort gilt das ZertES, eine förmliche gegenseitige Anerkennung besteht nicht, und der Zeitstempel wird im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO (CH) gewürdigt.

„Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird.“
§ 485 Abs. 1 ZPO, Wortlaut nach gesetze-im-internet.de, dem amtlichen Portal des Bundesministeriums der Justiz. Die Aufzählung ist abschließend: Augenschein, Zeugen und Sachverständigengutachten. Urkundenbeweis und Parteivernehmung stehen im selbständigen Beweisverfahren nicht zur Verfügung, weshalb eine eigene Sicherung des Seitenzustands daneben und nicht darin ihren Platz hat.

Was die Sicherung beweist und was nicht

Das Paket belegt, dass die Seite genau in diesem Zustand spätestens zum Zeitpunkt des Zeitstempels existierte und seitdem unverändert ist. Es belegt nicht, wer die Inhalte verfasst hat oder ob sie wahr sind. Darüber entscheidet das Gericht. ProofSnap ist ein Beweismittel, keine Rechtsberatung.

Wohin Sie die Mandantschaft vor der Besprechung schicken können

Die Ratgeber zu den einzelnen Mandatsarten sind für Mandantinnen und Mandanten geschrieben, nicht für Kolleginnen und Kollegen, Sie können sie also direkt in die Terminbestätigung setzen: Mobbing am Arbeitsplatz, gefälschte Google-Bewertungen, Bilderklau und Urheberrecht sowie Abmahnung und Wettbewerbsverstoß. Für Chatverläufe gibt es die Seiten zu WhatsApp, Signal und Telegram als Beweis. Für Familienrecht in der Kanzlei passt Scheidungsbeweise als Kanzleiwerkzeug, und wer Werkzeuge vergleicht, findet das in der Übersicht zur Beweissicherung und in der Gegenüberstellung mit Page Vault.

Drei Wege zum Onlinebeweis im Vergleich

Keiner davon ist falsch. Sie unterscheiden sich darin, was sie kosten, wie lange sie dauern und ob Sie damit fertig werden, bevor der Inhalt verschwindet.

Vergleich von notarieller Tatsachenbeurkundung, gerichtlicher Beweissicherung und Sicherung mit der ProofSnap-Erweiterung
Kriterium Notarielle Tatsachenbeurkundung Gerichtliche Beweissicherung Sicherung mit der Erweiterung
Rechtsgrundlage § 20 Abs. 1 BNotO, öffentliche Urkunde nach §§ 415, 418 ZPO § 485 ZPO (DE), § 384 öZPO (AT), Art. 158 ZPO (CH) § 286 ZPO, § 272 öZPO, Art. 157 ZPO, dazu Art. 41 eIDAS
Kosten Etwa 100 bis 600 Euro pro URL nach GNotKG Gerichtskosten, Sachverständigenvorschuss, Anwaltsgebühren Ab 4,99 USD (etwa 4,30 Euro) einmalig
Dauer Nach freiem Termin, sofern der Notar den Auftrag annimmt Tage bis Wochen, das Gericht entscheidet Etwa 41 Sekunden, jederzeit
Wer führt aus Der Notar persönlich Gericht und bestellter Sachverständiger Kanzlei, Mandantschaft oder unser Team auf zugesandte Adresse
Beweiskraft Am höchsten, öffentliche Urkunde Hoch, Beweis wurde gerichtlich erhoben Frei gewürdigte Anlage, gestützt auf Zeitstempel und Hashes
Prüft die Gegenseite selbst? Geprüft wird die Urkunde, nicht der Seiteninhalt Über die Akte Ja, Prüfsummen und Signatur kann jeder offline nachrechnen
Wann sinnvoll Wenn hartes Bestreiten der Echtheit zu erwarten ist Wenn ein Sachverständiger den Zustand feststellen soll Immer als erster Schritt, solange der Inhalt noch existiert

Die letzte Zeile ist die ganze Aussage dieser Seite. Die eigene Sicherung ersetzt den Notar nicht, sie überbrückt die Zeit bis zum Termin, und in einem Teil der Mandate stellt sich heraus, dass sie allein genügt.

Fünf Schritte für die Kanzlei

Die Reihenfolge ist wichtiger als das Werkzeug, denn jede Handlung gegenüber der Gegenseite verrät ihr, dass etwas im Gange ist. Die folgenden fünf Schritte haben sich in dieser Reihenfolge bewährt.

  1. 1. Sichern Sie den Inhalt noch in der ersten Besprechung. Bevor Sie über die Strategie sprechen, lassen Sie die strittige Seite öffnen und sichern. Profil, Beitrag, Inserat, Kommentarstrang, allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt des Streits. Das dauert unter einer Minute und ist der einzige Schritt, den Sie später nicht nachholen können.
  2. 2. Prüfen Sie den Notar für das, was bleibt. Bei Inhalten, die erkennbar nicht verschwinden, etwa den Nutzungsbedingungen eines großen Anbieters, lohnt sich eine Tatsachenbeurkundung nach § 20 BNotO. Beim Beitrag einer einzelnen Person lohnt sie sich nicht, der ist bis Donnerstag gelöscht.
  3. 3. Erst danach die Abmahnung oder das Aufforderungsschreiben. Jede Aufforderung ist zugleich das Signal, den Inhalt zu löschen. Wer zuerst schreibt und dann sichert, sichert eine leere Seite. Wo ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO in Betracht kommt, gilt dasselbe: Der Antrag braucht Zeit, der Inhalt wartet nicht.
  4. 4. Wiederholen Sie die Sicherung am Tag der Einreichung. Eine zweite Sicherung derselben Adresse zeigt, ob der Inhalt zwischenzeitlich verschwunden oder verändert wurde. Zwei Pakete mit zeitlichem Abstand sind in der Praxis stärker als eines, weil sie das Verhalten der Gegenseite zeigen und nicht nur einen Zustand.
  5. 5. Bericht zur Akte, Archiv zur Weitergabe. Legen Sie den Bericht im PDF zum Schriftsatz und bieten Sie Gericht und Gegenseite das ZIP-Archiv unverändert an. Wer die Hashes nachrechnen möchte, kann das tun, und genau dieses Angebot beendet den Streit über die Echtheit meist, bevor er sich entfaltet.

Sicherung in 41 Sekunden

Ohne forensisches Vorwissen und ohne Schulung. Der Beweis liegt im Paket, nicht in der Behauptung, man sei sorgfältig vorgegangen. Ein ProofSnap-Paket enthält je nach Abonnement elf bis fünfzehn Dateien: einen SHA-256-Prüfsumme für jede davon, ein mit einem RSA-4096-Schlüssel signiertes Manifest, die Verankerung des Manifest-Hashes in der Bitcoin-Blockchain über OpenTimestamps und in den Abonnements mit eIDAS einen qualifizierten Zeitstempel von Disig a.s., qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste.

1

Strittige Seite sichern

Öffnen Sie in Chrome oder Edge die Seite, das Profil oder das Inserat, um das es geht, und starten Sie die Sicherung aus der Seitenleiste. Das schafft auch die Mandantschaft am eigenen Rechner, wenn Sie sie kurz anleiten.

2

Das Paket versiegelt sich selbst

Jede Datei erhält einen SHA-256-Prüfsumme, das Manifest wird mit einem RSA-4096-Schlüssel signiert, und der Prüfsumme des Manifests wird in der Bitcoin-Blockchain verankert. In den Abonnements mit eIDAS kommt ein qualifizierter Zeitstempel hinzu.

3

Bericht zur Akte nehmen

Den Bericht im PDF legen Sie der Abmahnung, der Klage oder der Strafanzeige bei. Das ZIP-Archiv geben Sie unverändert an Gericht und Gegenseite weiter, damit jede Seite die Hashes nachrechnen kann.

ProofSnap Seitenleiste in Chrome mit deutscher Oberfläche beim Sichern einer Seite zu einem Beweispaket mit Zeitstempel für die Anwaltsakte

So sieht es im Browser aus

Die Erweiterung arbeitet in der Seitenleiste neben der Seite, die Sie sichern. Sie wählen, ob Sie die ganze Seite oder nur den sichtbaren Ausschnitt brauchen, und starten die Sicherung. Es wird nichts weiter installiert, und Sie müssen die Seite nicht verlassen.

  • Oberfläche und Bericht im PDF sind auf Deutsch, der Bericht lässt sich zusätzlich in 28 weiteren Sprachen exportieren.
  • Auch Inhalte hinter einer Anmeldung lassen sich sichern, also interne Portale, Dashboards oder Postfächer.
  • Der Mehrfach-Tab-Modus hält einen ganzen Ablauf über mehrere Seiten in einem Paket fest.
  • Die Sicherung läuft auf Ihrem Rechner, nichts aus dem Mandat wird zur Verarbeitung nach außen gegeben.

Was im Beweispaket liegt

Elf bis fünfzehn Dateien je nach Abonnement, in einem ZIP-Archiv, das jeder prüfen kann, ohne etwas zu installieren.

Aufnahme der ganzen Seite

Die vollständige Seite, nicht nur der sichtbare Ausschnitt, zu einem Bild zusammengesetzt und mit einem Hash versehen.

Gespeicherter Quelltext

Das Dokument so, wie es im Moment der Sicherung dargestellt wurde, samt Kopfzeilen, Meta-Angaben und strukturierten Daten.

Extrahierter Seitentext

Durchsuchbarer Text, damit Sie die strittige Äußerung im Schriftsatz wörtlich zitieren können, ohne sie abzutippen.

Technische Metadaten

Adresse, Seitentitel, Antwortkopfzeilen des Servers, DNS- und WHOIS-Einträge, Angaben zum TLS-Zertifikat und die Zeit in UTC.

Signiertes Manifest

Ein SHA-256-Prüfsumme je Datei, signiert mit einem RSA-4096-Schlüssel, der öffentliche Schlüssel liegt im Paket.

Verankerung in der Blockchain

Der Prüfsumme des Manifests wird über OpenTimestamps in Bitcoin verankert, damit die Zeit nachträglich nicht mehr bewegt werden kann.

Qualifizierter Zeitstempel

In den Abonnements mit eIDAS ein Zeitstempel nach RFC 3161, samt Daten für die spätere Prüfung ohne Internetverbindung.

Beweiskette und Protokoll

Ein Protokoll darüber, was während der Sicherung geschah, in der Reihenfolge des Geschehens, mit verketteten Hashes.

Beweisbericht im PDF

Eine lesbare Zusammenfassung für die Akte, auf Wunsch in der Gestaltung Ihrer Kanzlei.

Anleitung zur Prüfung

Vorgehen und Skripte, mit denen Gegenseite oder Sachverständige die Hashes offline prüfen, ohne Mitwirkung von ProofSnap.

Bieten Sie der Gegenseite an, selbst zu prüfen. Das ZIP-Archiv wird in den Vertrauens-Verifizierer gezogen, dort werden Hashes, Signatur und Zeitstempel direkt im Browser geprüft. Nichts wird hochgeladen, und nichts hängt daran, ob es ProofSnap in zehn Jahren noch gibt. In der Praxis ist das der schnellste Weg, den Streit über die Echtheit zu beenden, bevor er sich entfaltet. Auch das belegt wieder nur Zeitpunkt und Unversehrtheit, nicht die Urheberschaft: ProofSnap ist ein Beweismittel, keine Rechtsberatung.

Wo Kanzleien es am häufigsten einsetzen

Der gemeinsame Nenner ist immer derselbe: Den entscheidenden Beweis hält die Gegenseite oder eine Plattform in der Hand und kann ihn entfernen.

Persönlichkeitsrecht und Ehrschutz

Der Beitrag, das Profil der verfassenden Person, der Kommentarstrang und die Reichweitenangaben, die mit dem Beitrag verschwinden.

Arbeitsrecht

Internes Portal, Firmenchat, die Stellenanzeige für die eigene Position, veröffentlicht zum Zeitpunkt einer betriebsbedingten Kündigung.

Wettbewerbsrecht und Marken

Nachgeahmte Aufmachung, vergleichende Werbung, Anzeigen der Konkurrenz und Angebote auf Marktplätzen im Stand zum Stichtag.

Familienrecht

Öffentliche Profile, Fotos und Beiträge, die Lebensführung, Vermögen oder die Betreuung eines Kindes betreffen.

Streit aus online geschlossenen Verträgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preisliste und Leistungsbeschreibung in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also genau das, was Anbieter laufend ändern.

Urheberrecht und Lizenzen

Der Nachweis, dass ein Werk an einem bestimmten Tag auf einer fremden Seite genutzt wurde, samt Kontext und Nutzerprofil.

Preise für Kanzleien

Abgerechnet wird in US-Dollar. Die Beträge in Euro sind Näherungen zum Kurs von 1 USD gleich 0,87 Euro, den tatsächlichen Kurs bestimmt Ihr Kartenaussteller.

Ein einzelnes Mandat

4,99 USD einmalig

etwa 4,30 Euro

SnapPack ist ein einmaliger Kauf einer festen Anzahl an Sicherungen. Kein Abonnement, keine automatische Verlängerung, keine Testphase. Passend, wenn Sie das Werkzeug an einer Sache erproben und die Auslage der Mandantschaft weiterberechnen wollen.

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Laufende Kanzleiarbeit

16,99 USD/Monat

etwa 14,80 Euro

Das Abonnement Professional für Kanzleien, die laufend Beweise sichern. Die Testphase über sieben Tage setzt eine hinterlegte Kreditkarte voraus. Kündigen Sie innerhalb dieser sieben Tage, wird nichts berechnet.

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Bericht auf dem Briefkopf

28,99 USD/Monat

etwa 25,20 Euro

Das Abonnement Enterprise ergänzt Logo, Farbe, Name und Anschrift der Kanzlei im Bericht sowie qualifizierte Zeitstempel nach eIDAS. Für Teams gibt es eine Firmenvariante für bis zu fünf Mitglieder.

Enterprise ansehen

Wenn niemand aus dem Lager der Parteien sichern soll. Schicken Sie uns die Adresse, dann erstellt unser Team das Paket für 44,99 USD (etwa 39,10 Euro) je Adresse, ohne dass Sie etwas installieren. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Webseiten-Beweissicherung. Fragen dazu beantworten wir schriftlich per E-Mail an support@getproofsnap.com.

ProofSnap ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung. Qualifizierte Zeitstempel stellt Disig a.s., qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste, aus. In Deutschland und Österreich gilt die eIDAS-Verordnung unmittelbar, sodass die Vermutung nach Art. 41 Abs. 2 greift. In der Schweiz gilt das ZertES, dort wird der Zeitstempel im Rahmen der freien Beweiswürdigung gewürdigt.

Amtliche Quellen

Jede Vorschrift und jeder Betrag auf dieser Seite stammt aus den folgenden Quellen. Prüfen Sie sie nach, statt uns aufs Wort zu glauben.

  • § 485 ZPO: selbständiges Beweisverfahren, zulässig sind Augenschein, Zeugen und Sachverständigengutachten.
  • § 371a ZPO: Beweiskraft elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur.
  • § 286 ZPO: freie Beweiswürdigung nach freier Überzeugung des Gerichts.
  • § 415 ZPO: volle Beweiskraft öffentlicher Urkunden über abgegebene Erklärungen.
  • § 416 ZPO: Beweiskraft unterschriebener Privaturkunden.
  • § 418 ZPO: volle Beweiskraft öffentlicher Urkunden über bezeugte Tatsachen.
  • § 20 BNotO: Zuständigkeit der Notare, unter anderem für die Beurkundung amtlich wahrgenommener Tatsachen.
  • § 384 öZPO: Sicherung von Beweisen in jeder Lage des Rechtsstreits und davor, Rechtsinformationssystem des Bundes.
  • § 272 öZPO: freie Beweiswürdigung, die maßgebenden Erwägungen sind in der Begründung anzugeben.
  • Art. 157 und Art. 158 ZPO (CH): freie Würdigung der Beweise und vorsorgliche Beweisführung, Schweizerische Zivilprozessordnung SR 272.
  • ZertES, SR 943.03: Bundesgesetz über die elektronische Signatur, maßgeblich für die Schweiz anstelle der eIDAS-Verordnung.
  • Art. 41 eIDAS-Verordnung 910/2014: Vermutung der Richtigkeit von Datum und Zeit sowie der Unversehrtheit der verbundenen Daten.
  • Notar, Wayback Machine und Webseitenbeweis: Herleitung der Gebührenspanne nach GNotKG und der Grenzen von Archivdiensten für DE, AT und CH.

Adresse der Seite, Zeitpunkt der Sicherung, Hash der Datei und eine belegte Beweiskette. Das sind die vier Angaben, die darüber entscheiden, ob über die Sache verhandelt wird oder über Ihre Anlage.

Häufige Fragen

Probieren Sie es in der nächsten Besprechung aus

Der günstigste Weg, sich ein Urteil zu bilden, ist die strittige Seite gleich beim ersten Termin zu sichern und anzusehen, was im Paket landet. ProofSnap ist ein Beweismittel, keine Rechtsberatung.

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