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Bilderklau · § 97 UrhG · § 14 MarkenG · § 371a ZPO · eIDAS

Ein geklautes Bild: 6.000 € Streitwert. Der Beweis kostet 6,99 €.

Ihr Foto auf der Konkurrenzseite. Ihr Logo auf einem Marktplatz-Produkt. Ihr Stockbild ohne Lizenz im Blog eines Anderen. Sobald der Verletzer Ihre Abmahnung erhält, ist das Bild in Minuten ausgetauscht oder das Listing offline — und mit ihm der Nachweis, dass und wann genau dieser Verletzer Ihr Bild kommerziell genutzt hat.

Beweisen Sie, wann und wo Ihr Bild geklaut wurde — bevor die Seite offline geht. ProofSnap erfasst in 30 Sekunden die ganze Fundstelle: Bild, URL, vollständiges HTML und Metadaten — nicht nur einen Ausschnitt, sondern den kommerziellen Nutzungskontext, der die Schadenshöhe nach Lizenzanalogie/MFM bestimmt. Versiegelt mit SHA-256, Bitcoin OpenTimestamps und Disig-eIDAS-qualifiziertem Zeitstempel: Beweiskraft analog § 416 ZPO nach § 371a Abs. 1 ZPO als belastbare Grundlage für Abmahnung und Schadensersatz nach § 97 UrhG. EU-Server, lokale Erfassung, keine US-Cloud.

Auch für Microsoft Edge verfügbar · eIDAS-Stempel ab 6,99 €, Einmalkauf, Kreditkarte erforderlich, kein Abo · Guthaben 12 Monate gültig.

30 Sekunden pro Erfassung · Erfassung läuft lokal im Browser · § 371a ZPO + eIDAS Art. 41 Abs. 2

6.000 €
Streitwert pro Bild · Beweis ab 6,99 €
§ 371a ZPO
Beweiskraft analog § 416 Privaturkunden
§ 97 UrhG
Unterlassung + Schadensersatz
Art. 41(2)
eIDAS Vermutung · 27 EU-Staaten

Qualifizierte Zeitstempel von Disig a.s. — QTSP auf der EU-Vertrauensliste · konform zu ETSI EN 319 421/422. Selbst-authentifizierend nach § 371a Abs. 1 ZPO; in 27 EU-Staaten nach Art. 41 eIDAS anerkannt.

Schnellantwort

Wie sichert man eine unerlaubte Bildnutzung gerichtsfest, bevor die fremde Seite offline geht?

Erfassen Sie die fremde Seite jetzt — nicht erst im Streit. Sobald Sie Ihr Bild oder Logo auf einer fremden Webseite, einem Marktplatz oder in Social Media entdecken, erfassen Sie die Seite mit einem Klick in ProofSnap. SHA-256 wird lokal berechnet, die ganze Seite wird mit Vollbild-Screenshot, vollständigem HTML-Quellcode, URL und Metadaten gesichert — also auch der kommerzielle Nutzungskontext, der über die Schadenshöhe entscheidet, nicht nur ein Bildausschnitt. Das Ganze wird in der Bitcoin-Blockchain über OpenTimestamps verankert und mit Disig eIDAS-qualifiziertem Zeitstempel versiegelt — Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Art. 41 Abs. 2 Vermutung der Richtigkeit in allen 27 EU-Staaten. Das Beweispaket hat Beweiskraft analog § 416 ZPO Privaturkunden nach § 371a Abs. 1 ZPO — ein gegen Bestreitung belastbarer Nachweis statt eines nach § 371 ZPO frei würdigbaren Augenscheinsobjekts. Grundlage für Abmahnung (§ 97a UrhG) und Schadensersatz nach § 97 UrhG (Lizenzanalogie/MFM). Eine Erfassung 6,99 €, fünf 24,99 €. Kein Abo.

Hinweis: ProofSnap ist eine Beweissicherungs-Erweiterung, keine Rechtsanwaltskanzlei und keine Rechtsberatung. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die Bezifferung des Schadens beauftragen Sie eine auf Urheber-/Markenrecht spezialisierte Kanzlei. ProofSnap liefert das technische Beweismittel, auf das sich die Abmahnung stützt.

Das Beweis-Risiko bei Bilderklau, das die meisten Rechteinhaber übersehen

Bild geklaut? Ohne belastbaren Beweis verpufft Ihr Anspruch

Das Urheberrecht steht Ihnen automatisch zu — auch für einfache Fotografien nach § 72 UrhG. Doch im Streit zählt nicht, dass Sie im Recht sind, sondern dass Sie es nachweisen können: dass genau dieses Bild zu diesem Zeitpunkt auf dieser URL ohne Ihre Erlaubnis stand. Sobald der Verletzer Ihre Abmahnung erhält, ist das Bild oft in Minuten ausgetauscht oder die Seite offline — und haben Sie nur einen einfachen Screenshot, bröckelt der Anspruch.

Kostenrechnung — Beweis vs. Anspruch

3- bis 4-stellig

Lizenzschaden nach § 97 Abs. 2 UrhG (Lizenzanalogie, MFM-Sätze) — oft plus Zuschlag bei fehlender Urhebernennung (§ 13 UrhG)

0 €

Wert des gesicherten Beweises, wenn die Fundstelle gelöscht ist, bevor Sie sie erfasst haben

6,99 €

ProofSnap eIDAS-Erfassung — sichert den Anspruch, solange das Bild noch online ist

Erweiterung installieren — gratis

eIDAS-Stempel ab 6,99 € · 12 Monate gültig · kein Abo, keine automatische Verlängerung.

Für wen ProofSnap bei Bilderklau gemacht ist

Wer von unerlaubter Bild- oder Logonutzung betroffen ist, braucht den Beweis im Moment der Entdeckung — nicht erst beim Anwaltstermin Wochen später.

Fotografen & Bildjournalisten

Ihre Fotos tauchen ohne Lizenz und ohne Urhebernennung auf fremden Seiten, in Blogs oder Online-Magazinen auf. Jede Nutzung ist nach § 97 Abs. 2 UrhG vergütungspflichtig (Lizenzanalogie/MFM), die fehlende Namensnennung nach § 13 UrhG rechtfertigt häufig einen Zuschlag.

Mit ProofSnap: erfassen Sie die Fundstelle sofort gerichtsfest — mit URL, Datum und qualifiziertem Zeitstempel als Grundlage Ihrer Abmahnung.

§ 97 UrhG Lizenzanalogie § 13 UrhG Urhebernennung MFM-Honorare

Online-Shops & E-Commerce

Wettbewerber kopieren Ihre Produktfotos, Produktbeschreibungen oder Ihr Shop-Design. Auf Marktplätzen verschwinden solche Listings schnell — und damit der Beweis. Neben dem Urheberrecht greift bei systematischer Übernahme oft auch das Wettbewerbsrecht (§ 13 UWG).

Mit ProofSnap: erfassen Sie das fremde Listing mit Produktbild, URL, Preis und Verkäuferangaben, bevor es offline geht — verwertbar für Abmahnung und Plattform-Beschwerde.

Produktfoto-Klau § 13 UWG Marktplatz-Listing

Designer & Kreativagenturen

Ihre Illustrationen, Grafiken oder Layouts werden ohne Lizenz weiterverwendet — oft nach Ablauf oder außerhalb des Nutzungsumfangs eines Auftrags. Der genaue Fundzeitpunkt und die konkrete Nutzungsart bestimmen die Schadenshöhe.

Mit ProofSnap: dokumentieren Sie Art und Umfang der Nutzung gerichtsfest — jede Fundstelle als eigenes versiegeltes Beweispaket.

Nutzungsumfang Lizenzüberschreitung Beweiskette ISO 27037

Markeninhaber & Lizenzgeber

Ihr Logo oder Ihre Bildmarke wird auf fremden Produkten, Verpackungen oder Listings verwendet. Hier greift zusätzlich § 14 MarkenG (Unterlassung und Schadensersatz bei Markenverletzung) — relevant bei Produktpiraterie und Marken-Trittbrettfahrern.

Mit ProofSnap: sichern Sie das verletzende Listing als Beweispaket — Grundlage für markenrechtliche Abmahnung und Plattform-Programme (Amazon Brand Registry, eBay VeRO).

§ 14 MarkenG Produktpiraterie Brand Registry / VeRO

Von der Fundstelle zum gerichtsfesten ZIP in 30 Sekunden

Installieren, Stempel wählen, Seite erfassen, Beweispaket herunterladen. Keine API-Integration, keine SSO, keine IT-Sicherheitsprüfung — die Erfassung erfolgt lokal im Browser.

1

Installieren

ProofSnap-Erweiterung aus dem Chrome Web Store oder Microsoft Edge Add-ons. Gratis, 30 Sekunden.

2

Stempel erwerben

Erweiterung öffnen, 1, 5 oder 10 eIDAS-Stempel wählen. Stripe-Zahlung, Kreditkarte erforderlich. Automatische Rechnung mit USt-IdNr./UID/MWST.

3

Fremde Seite erfassen

Fremde Webseite, Marktplatz-Listing oder Social-Post mit Ihrem Bild öffnen. Ein Klick auf ProofSnap. 30 Sekunden — bevor die Seite geändert wird.

4

Beweispaket herunterladen

Eigenständiges ZIP mit qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel. Anerkannt in 27 EU-Staaten + CH (ZertES). Der Abmahnung beilegen.

Inhalt des Beweispakets (11 bis 15 Dateien im ZIP)

Visuelle Beweise

screenshot.jpeg (Vollbild), evidence.pdf, provenance_certificate.pdf (Anti-Deepfake-Prüfungen)

Seiten-Daten

page.html (vollständiger HTML-Quellcode), domtextcontent.txt (DOM-Text), metadata.json (URL, Datum/Zeit, TLS-Info, Cookies)

Forensische Integrität

forensic_log.json (manipulationssichere Hash-Chain), chain_of_custody.json (ISO/IEC 27037:2012), c2pa.json (C2PA Content Credentials)

Kryptographische Beweise

manifest.json + manifest.sig (RSA-4096) + publickey.pem + manifest.json.ots (Bitcoin OTS) + manifest.json.tsr (qualifizierter eIDAS Disig)

Kein Vendor-Lock-in. Das ZIP ist eigenständig: SHA-256, Bitcoin OpenTimestamps und der Disig-eIDAS-Zeitstempel sind mit offenen Werkzeugen verifizierbar (OpenTimestamps-CLI, X.509-PKI gegen die Disig-Kette auf der EU-Vertrauensliste). Auch ohne ProofSnap bleibt die Beweiskraft erhalten.

ProofSnap installieren — gratis

Nicht sicher? Beispiel-Beweispaket (ZIP) herunterladen

Warum der schnelle Screenshot oft nicht reicht

Screenshot, Wayback Machine — oder gerichtsfeste Erfassung?

Drei Wege, eine Online-Bildnutzung zu dokumentieren — und wann welcher trägt, wenn die Gegenseite bestreitet oder die Seite verschwindet.

Einfacher Screenshot

Reicht oft — bis er bestritten wird

In klaren Fällen ausreichend. Aber nach § 371 ZPO nur ein frei würdigbares Augenscheinsobjekt (§ 286 ZPO) ohne geprüftes Datum — oft nur ein Bildausschnitt ohne Nutzungskontext. Ist die Seite gelöscht, bleibt nur Ihre Behauptung; bei Bestreitung droht der Zeugenbeweis.

Wayback Machine

Lückenhaft & nicht steuerbar

Archiviert nicht jede Seite, nicht jederzeit, nicht vollständig. Marktplätze, Social-Posts und dynamische Seiten fehlen oft. Sie haben keinen Einfluss auf den Zeitpunkt — und im entscheidenden Moment ist kein Snapshot vorhanden.

ProofSnap-Erfassung

Beweiskraft nach § 371a ZPO

Genau die Seite, die Sie sehen, genau jetzt — vollständig (Bild, URL, HTML, Nutzungskontext), mit SHA-256, Bitcoin-Anker und Disig-eIDAS-Zeitstempel (Art. 41 Abs. 2 eIDAS). Vermutung der Richtigkeit von Datum und Integrität; die Gegenseite muss widerlegen. Wer regelmäßig verfolgt, sammelt so wiederholbare, gerichtsfeste Pakete statt eines Ordners voller Screenshots.

ProofSnap ersetzt keine anwaltliche Beratung und keine notarielle Beweissicherung, sondern liefert im Self-Service ein sofort verfügbares technisches Beweismittel mit qualifiziertem Zeitstempel — in dem Moment, in dem das Bild noch online ist.

Zwei Beweisebenen. Vier Rechtsanker.

Jedes ZIP ist in der Bitcoin-Blockchain verankert. Der EU-qualifizierte Zeitstempel ergänzt die Beweislastumkehr nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS und die Beweiskraft analog § 416 ZPO nach § 371a Abs. 1 ZPO.

Ebene 1 · immer aktiv

Bitcoin OpenTimestamps

Der SHA-256-Hash der Erfassung wird in der Bitcoin-Blockchain verankert — ein dezentraler, unbestechlicher Existenznachweis zum Zeitpunkt X. Bei jedem Tarif enthalten, auch ohne eIDAS-Stempel.

Ebene 2 · eIDAS-Stempel

Disig QTSP — qualifizierter Zeitstempel

Qualifizierter elektronischer Zeitstempel nach Art. 42 eIDAS, ausgestellt von Disig a.s. (QTSP auf der EU-Vertrauensliste). Art. 41 Abs. 2: Vermutung der Richtigkeit von Datum, Uhrzeit und Integrität in allen 27 EU-Staaten — Beweislastumkehr inklusive.

Die Rechtsanker im Überblick

§ 97 UrhG — Unterlassung und Schadensersatz; Lizenzanalogie nach Abs. 2, MFM-Honorarempfehlungen als Bemessungsgrundlage.
§ 14 MarkenG — Unterlassung und Schadensersatz bei Verwendung Ihres Logos/Ihrer Marke auf fremden Produkten.
§ 13 UWG — Abmahnung im Wettbewerbsrecht bei systematischer Übernahme von Produktbildern.
§ 371a ZPO — Beweiskraft elektronischer Dokumente mit qualifiziertem Zeitstempel analog § 416 ZPO Privaturkunden.

Wer stellt die eIDAS-Zeitstempel aus?

Disig a.s. — qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) auf der EU-Vertrauensliste. Zeitstempel konform mit ETSI EN 319 421 (Policy) und ETSI EN 319 422 (Protocol), anerkannt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten nach Art. 41 eIDAS — gleicher Rechtswert wie ein Zeitstempel jedes anderen QTSP auf der EU-Vertrauensliste. In der Schweiz nach ZertES als gleichwertig anerkannt.

Öffentlich überprüfbar im EU Trusted List Browser · DE-Liste der Bundesnetzagentur.

Pay-per-use. Kein Abo nötig.

Erfassen Sie genau so viele Fundstellen, wie Sie brauchen. eIDAS-Stempel als Einmalkauf, Guthaben 12 Monate gültig. Für laufenden Bedarf: Enterprise-Abo.

eIDAS-SnapPack 1

6,99 €

1 Erfassung · Einmalkauf

Eine einzelne Fundstelle gerichtsfest sichern. Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel inklusive.

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5 Erfassungen · 5 € pro Stück

Mehrere Fundstellen oder Plattformen auf einmal. Ideal bei systematischem Bilderklau.

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eIDAS-SnapPack 10

49,99 €

10 Erfassungen · 5 € pro Stück

Jahresbedarf einer Agentur oder eines Fotografen mit wiederkehrenden Verletzungen.

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Enterprise

28,99 €/Monat

unbegrenzte Erfassungen + 10 eIDAS/Monat

Für Kanzleien, Verlage und Marken mit laufendem Monitoring. 7-Tage-Testversion (Kreditkarte erforderlich).

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Alle Preise inkl. anwendbarer Steuern, Rechnung mit USt-IdNr./UID/MWST. Kreditkarte am Checkout für jeden Tarif und jedes SnapPack erforderlich. SnapPack ist Einmalkauf ohne automatische Verlängerung, Guthaben 12 Monate gültig. Support: E-Mail-Antwort innerhalb von 3 Werktagen.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn mein Bild geklaut wurde?
Vier Schritte: (1) Beweis sichern — erfassen Sie die fremde Seite mit Ihrem Bild gerichtsfest, bevor sie offline geht; ProofSnap liefert ein Beweispaket mit qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel nach § 371a ZPO. (2) Urheberschaft belegen (Originaldatei, RAW, Erstveröffentlichung). (3) Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung aussprechen (§ 97a UrhG), in der Regel über eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei. (4) Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG fordern, berechnet per Lizenzanalogie (MFM-Honorarempfehlungen), oft plus Zuschlag bei fehlender Urhebernennung (§ 13 UrhG). Entscheidend ist Schritt 1: ohne gesicherten Beweis läuft die Durchsetzung ins Leere, sobald die Seite gelöscht ist.
Reicht ein einfacher Screenshot als Beweis für den Bilderklau?
Oft nicht zuverlässig. Ein einfacher Screenshot ist nach § 371 ZPO ein Augenscheinsobjekt, das das Gericht frei würdigt (§ 286 ZPO). Er trägt kein verifizierbares Datum, keine gestützte Uhrzeit und keinen Integritätsnachweis — und lässt sich in Sekunden manipulieren. Bestreitet die Gegenseite Inhalt oder Zeitpunkt, müssten Sie unter Umständen als Zeuge aussagen. Ein ProofSnap-Beweispaket mit qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel (Disig, Art. 41 Abs. 2 eIDAS-VO) belegt Inhalt, URL und Zeitpunkt mit Beweiskraft analog § 416 ZPO nach § 371a Abs. 1 ZPO — die Gegenseite muss aktiv widerlegen.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung?
Der Rechteinhaber hat nach § 97 Abs. 2 UrhG ein Wahlrecht und berechnet den Schaden in der Praxis meist nach der Lizenzanalogie: Es wird die Vergütung angesetzt, die der Verletzer bei ordnungsgemäßer Lizenzierung hätte zahlen müssen. Gerichte ziehen für die nicht rein private Nutzung regelmäßig die MFM-Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing heran, gestaffelt nach Art, Umfang, Dauer und Medium. Fehlt die Urhebernennung nach § 13 UrhG, kommt häufig ein Zuschlag (oft Verdopplung) hinzu. Voraussetzung für jede Bezifferung: ein belastbarer Nachweis, dass und wann Ihr Bild wo verwendet wurde. ProofSnap leistet keine Rechtsberatung; die konkrete Höhe beurteilt Ihre Anwaltskanzlei.
Mein Logo wurde auf einem Marktplatz-Produkt verwendet — ist das auch erfasst?
Ja. Logos und Bildmarken können sowohl urheberrechtlich (als Lichtbild/Werk) als auch markenrechtlich geschützt sein. Bei Verwendung Ihres Logos auf fremden Produkten oder Listings greift zusätzlich § 14 MarkenG (Unterlassung und Schadensersatz bei Markenverletzung). ProofSnap erfasst das Marktplatz-Listing mit Produktbild, URL, Preis und Verkäuferangaben als versiegeltes Beweispaket — verwertbar für markenrechtliche Abmahnung und für Plattform-Beschwerdeverfahren (z. B. Amazon Brand Registry, eBay VeRO).
Warum nicht einfach die Wayback Machine nutzen?
Die Wayback Machine (archive.org) archiviert nicht jede Seite, nicht jederzeit und nicht vollständig — viele dynamische Seiten, Marktplätze und Social-Posts werden gar nicht oder nur fragmentarisch erfasst, und Sie haben keinen Einfluss auf den Zeitpunkt. Für den entscheidenden Moment, in dem Ihr Bild gerade noch online ist, ist sie unzuverlässig. ProofSnap erfasst genau die Seite, die Sie sehen, genau jetzt — mit qualifiziertem Zeitstempel, SHA-256-Integritätsnachweis und lückenloser Beweiskette nach ISO/IEC 27037.
Verlässt das erfasste Bild mein Gerät oder eine US-Cloud?
Die Erfassung läuft lokal in Ihrem Browser. Der SHA-256-Hash wird lokal berechnet; nur der 32-Byte-Hash wird an die Zeitstempel-Anbieter übermittelt (Disig QTSP für eIDAS, OpenTimestamps-Kalender für Bitcoin). Disig a.s. betreibt Server in der EU; Bitcoin OpenTimestamps ist dezentralisiert. Es findet kein Drittlandtransfer i.S.d. DSGVO Art. 44 statt, keine US-Cloud, keine Subpoena-Risiken durch den US-CLOUD-Act.
Was ist im Beweispaket enthalten?
Ein eigenständiges ZIP-Archiv (11-15 Dateien je nach Tarif): Vollbild-Screenshot (JPEG), vollständiger HTML-Quellcode, DOM-Textinhalt, Metadaten JSON (URL, Datum/Zeit, TLS-Info, Cookies), Manifest mit SHA-256-Hash, RSA-4096-Signatur + öffentlicher Schlüssel, Bitcoin-Zeitstempel (manifest.json.ots), qualifizierter eIDAS-Zeitstempel (manifest.json.tsr, RFC 3161, Disig), C2PA Content Credentials (c2pa.json), Provenance-Certificate-PDF mit Anti-Deepfake-Prüfungen, forensisches Log, Chain-of-Custody (ISO/IEC 27037:2012) und Beweisbericht-PDF. Jede Datei ist kryptographisch mit dem Manifest verbunden.
Welcher QTSP wird verwendet und wo finde ich ihn auf der EU-Vertrauensliste?
Wir nutzen Disig a.s. als qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) für elektronische Zeitstempel nach Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Disig steht auf der EU-Vertrauensliste, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird. Die Konformitätsbewertung erfolgt nach ETSI EN 319 421 und ETSI EN 319 422. Anerkannt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten nach Art. 41 eIDAS-VO; in der Schweiz nach ZertES als gleichwertig anerkannt.
Ist eine Kreditkarte erforderlich? Gibt es eine kostenlose Testversion?
Ja, eine Kreditkarte ist beim Checkout für jeden Tarif und für jedes SnapPack erforderlich. Die 7-Tage-Testversion der Abo-Tarife erfordert eine Karte; das eIDAS-SnapPack ist eine Einmalzahlung ohne automatische Verlängerung, benötigt aber ebenfalls eine Karte. Preise sind veröffentlicht; kein Verkaufsgespräch erforderlich. Support: E-Mail-Antwort innerhalb von 3 Werktagen, kein Telefon-, SLA-, SAML- oder SSO-Angebot.

Beweisen Sie, wann und wo Ihr Bild geklaut wurde.

§ 371a Abs. 1 ZPO Beweiskraft. § 97 UrhG + § 14 MarkenG Grundlage. Disig eIDAS Art. 41 Abs. 2 Vermutung der Richtigkeit. Bitcoin OpenTimestamps. C2PA Content Credentials. EU-Server. Lokale Erfassung. Kein Vendor-Lock-in.

Fragen? E-Mail an support@getproofsnap.com — Antwort innerhalb von 3 Werktagen.

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