Online-Betrug in der Schweiz: Beweise sichern für Bank, Kantonspolizei und Bezirksgericht
Online betrogen in der Schweiz? Sichern Sie die Beweise, bevor Shop, Profil und Chat verschwinden.
Der Fake-Shop, das Inserat auf Ricardo oder tutti.ch, das gefälschte Profil und die Anlageplattform sind meist binnen Tagen offline. Erfassen Sie die Seite selbst mit der ProofSnap-Erweiterung, oder senden Sie uns Ihren Chat-Export und wir liefern ein zertifiziertes Paket mit zeilennummeriertem Transkript, qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel und Beweismittelkette, innerhalb von 24 Stunden.
Fake-Shop, Kleinanzeigen-Betrug, Romance Scam, Hallo-Mama-Nachricht, Anlage- oder Jobbetrug? Sobald der Täter merkt, dass er aufgeflogen ist, löscht er Konto, Inserat und Nachrichten. Halten Sie alles jetzt fest, danach ist es weg.
Wenn Sie Geld überwiesen haben, rufen Sie jetzt die Betrugshotline Ihrer Bank an. Die ersten 48 Stunden bieten die besten Chancen, eine Zahlung zu stoppen oder rückgängig zu machen. ProofSnap sichert Beweise; es ist weder Ihre Bank noch die Polizei und kann kein Geld zurückholen.
Geliefert in 24 Stunden · Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel · Von jedem überprüfbar
Unbekannte Nummer
online
Hallo Mama, mein Handy ist ins Wasser gefallen. Das ist meine neue Nummer.
13:12
Kannst du heute eine Rechnung für mich zahlen? Ich schicke die Daten. Komme nicht ins Banking.
13:14
IBAN und Betrag stehen unten. Bitte beeil dich.
13:15
Illustratives Beispiel. Ein gesicherter vollständiger Verlauf zeigt den ganzen Betrug, das Anbahnen und die Bitte, was ein einzelner Screenshot nicht kann.
Jedes Paket kann von jedem kostenlos im offenen Trust Verifier überprüft werden.
Kurze Antwort
Wie sichere und melde ich Beweise für einen Online-Betrug in der Schweiz?
Bei Online-Betrug in der Schweiz sichern Sie 2026 zuerst die Beweise, denn Fake-Shop, Inserat, Profil und Chat sind oft binnen Tagen gelöscht. ProofSnap erfasst die Seite als Chrome-Erweiterung oder zertifiziert Ihren Chat-Export mit SHA-256-Hash, Beweismittelkette und qualifiziertem Zeitstempel. Ein Schweizer Gericht würdigt das nach Art. 157 ZPO frei, eine gesetzliche Vermutung gibt es hier nicht.
Danach melden Sie den Fall bei Ihrer Bank, bei der Kantonspolizei und beim Bundesamt für Cybersicherheit BACS.
ProofSnap sichert Beweise; es ist ein Beweiswerkzeug, keine Rechts- oder Finanzberatung, ist weder Bank noch Polizei und kann Ihr Geld nicht zurückholen. Vorsicht vor jedem, der gegen Gebühr anbietet, Ihr Geld zurückzuholen. Die Chat-Zertifizierung kostet 59,99 USD (ca. 48.00 CHF), geliefert in 24 Stunden.
Online-Betrug in der Schweiz: die Formen, die Sie sofort sichern müssen
Betrug ist in der Schweiz die mit Abstand häufigste gemeldete Cyber-Kategorie: Laut dem Halbjahresbericht 2025/2 des Bundesamts für Cybersicherheit BACS gingen 2025 knapp 65'000 Meldungen ein, und 52 Prozent aller Meldungen entfielen auf die Kategorie „Betrug“; allein im zweiten Halbjahr 2025 waren es 29'006 freiwillige Meldungen. Der Online-Anlagebetrug nahm im zweiten Halbjahr 2025 stark zu, das Phishing rund um Kleinanzeigenplattformen im ersten. Eine gesicherte, vollständige Erfassung ist das, worauf eine Bankreklamation oder eine Strafanzeige ankommt.
Fake-Shops und gefälschte Marken-Onlineshops
Ein Shop mit echt wirkendem Impressum, unschlagbaren Preisen und Vorkasse per Überweisung. Sichern Sie Produktseite, Warenkorb, Impressum, AGB und Bestellbestätigung, solange die Domain noch erreichbar ist.
Kleinanzeigen- und Marktplatz-Betrug
Das Inserat auf Ricardo, tutti.ch, Anibis oder Facebook Marketplace, der angebliche Versanddienst, der gefälschte Zahlungslink. Sichern Sie Inserat, Profil und den ganzen Nachrichtenverlauf, bevor das Inserat gelöscht wird.
Romance- und Pig-Butchering-Betrug
Über Wochen oder Monate wird eine Beziehung aufgebaut, dann werden Sie zu einer gefälschten Anlage- oder Krypto-Plattform gelenkt. Das lange Anbahnen macht den Fall aus, und nur ein vollständiger Verlauf zeigt es.
„Hallo Mama“ und „Hallo Papa“
Jemand gibt sich als Ihr Kind oder Verwandter mit neuer Nummer, verlorenem oder kaputtem Handy und einer dringenden Rechnung oder Überweisung aus. Sichern Sie die Bitte und die Kontodaten, die geschickt werden.
Task- und Jobbetrug
Sie erhalten kleine Beträge für einfache Aufgaben, dann sollen Sie eigenes Geld einzahlen, um die nächste Runde freizuschalten oder gefälschte Erträge abzuheben. Sichern Sie die Dashboard-Versprechen und die Forderungen.
Anlage- und Krypto-Betrug
Ein Tipp, eine Plattform, ein Screenshot gefälschter Gewinne, dann Druck, mehr zu senden, bevor Sie abheben können. Erfassen Sie das gefälschte Dashboard und die Plattformseite, nicht nur den Chat: Krypto-Überweisungen sind kaum rückgängig zu machen.
Sextortion und Erpressung
Drohungen, private Bilder oder Informationen zu verbreiten, wenn Sie nicht zahlen. Sichern Sie die Forderungen, zahlen Sie nicht, und melden Sie es. Ein zertifizierter Nachweis stützt die Meldung.
Phishing im Namen von Bank, Post und Steuerverwaltung
Eine gefälschte Bank, die Schweizerische Post, die kantonale Steuerverwaltung oder ein angeblicher Support-Mitarbeiter fragt nach Daten, einem Code oder einer Zahlung. Sichern Sie die Phishing-Seite mitsamt Adresszeile und den ganzen Austausch, samt Nummer und Profil.
Muster erkannt? Unsere spezielleren Leitfäden behandeln Pig-Butchering-Betrugsbeweise und Beweise bei gefälschten Job- und Task-Angeboten im Detail, und diese Seite deckt jeden WhatsApp-Betrug von Anfang bis Ende ab.
Warum Fake-Shop, Profil und Chat binnen Tagen verschwinden
Beweise für Online-Betrug sind verderblich. Der Tatort ist eine Website, ein Inserat, ein Profil und ein Chat, und alle vier lassen sich mit einem Klick löschen. Fast jedes Opfer meldet den Fall erst, wenn der Tatort schon verschwunden ist.
Der Fake-Shop geht offline
Betrugsshops laufen auf kurzlebigen Domains und werden abgeschaltet, sobald die ersten Anzeigen eingehen. Ist die Seite weg, existieren der Preis, das Impressum und die Bestellbestätigung nur noch in Ihrer Erinnerung.
Inserat und Profil werden gelöscht
Auf Ricardo, tutti.ch, Anibis oder Facebook Marketplace verschwindet das Inserat, sobald der Verkäufer kassiert hat oder die Plattform das Konto sperrt. Danach kann auch der Marktplatz Ihnen den ursprünglichen Text meist nicht mehr geben.
Der Chat löscht sich selbst
Ein Täter kann selbstlöschende Nachrichten einschalten oder Schlüsselnachrichten für alle löschen, sodass Zahlungsaufforderung und Kontodaten verschwinden. WhatsApp behält Ihre Nachrichten nach der Zustellung nicht auf seinen Servern, es zählt nur Ihre Kopie.
Bank und Anzeige brauchen den Beweis sofort
Je früher Ihre Bank von der nicht autorisierten oder erschlichenen Zahlung erfährt, desto eher lässt sich die Überweisung noch aufhalten. Ein sauberer, authentifizierter Nachweis stützt Ihre Reklamation ebenso wie die Anzeige bei der Polizei.
Die erste Stunde nach dem Online-Betrug, Schritt für Schritt
In dieser Stunde entscheidet sich, ob Sie später einen Fall haben oder nur eine Erzählung. Arbeiten Sie die sechs Schritte in genau dieser Reihenfolge ab. Schritt 2 kommt bewusst vor jedem Melden und Blockieren, denn danach ist der Tatort meist weg.
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Bank anrufen und Karte sperren lassen
Wenn Geld geflossen ist oder Kartendaten abgeflossen sind, ist das der erste Griff. Rufen Sie die Betrugs- oder Sperrnotruf-Nummer an, die auf Ihrer Karte, im Online-Banking oder auf der offiziellen Website Ihrer Bank steht, niemals eine Nummer, die Ihnen ein Fremder genannt hat. Je früher der Auftrag storniert oder die Karte gesperrt wird, desto eher lässt sich die Zahlung noch aufhalten.
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Den Tatort sichern, bevor Sie irgendetwas melden oder blockieren
Sichern Sie in dieser Reihenfolge: die Website oder das Inserat (Produktseite, Preis, Impressum, AGB, Bestellbestätigung, Zahlungsseite), das Profil des Verkäufers samt Registrierungsdatum und Bewertungen, den vollständigen Chatverlauf und die Zahlungsbelege mit IBAN, Empfängername und Wallet-Adresse. Für Webseiten erfasst die ProofSnap-Chrome-Erweiterung die Seite in Sekunden samt Adresszeile, HTML-Quelltext, Serverantwort und Zeitstempel. Sobald Sie melden oder blockieren, kann die Gegenseite alles löschen.
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Strafanzeige bei der Kantonspolizei erstatten
Die Strafanzeige erstatten Sie bei der Kantonspolizei Ihres Kantons, auf jedem Polizeiposten oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Bringen Sie den gesicherten Beweis, eine kurze Zeitleiste und alle Zahlungsdaten mit: IBAN, Empfängername, Wallet-Adresse, Datum und Betrag jeder Zahlung. Je konkreter und je besser dokumentiert die Anzeige ist, desto eher wird ein Verfahren eröffnet.
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Den Vorfall dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS melden
Melden Sie die Betrugsseite über das Meldeformular des Bundesamts für Cybersicherheit BACS, der früheren Meldestelle NCSC. Das nimmt Ihnen die Strafanzeige nicht ab, fliesst aber in die nationale Lagebeurteilung ein und hilft, andere vor derselben Masche zu warnen.
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Konsumentenschutz einschalten und den Zivilweg klären
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und antifraud.ch helfen weiter, wenn ein Gegenüber greifbar ist, etwa ein Shop mit Firmenangaben oder ein Abo-Anbieter. Wollen Sie zivilrechtlich vorgehen, führt der Weg in der Regel zuerst über ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsbehörde und erst danach ans Bezirksgericht.
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Die Beweise für die Akte zertifizieren
Damit Bank, Staatsanwaltschaft und Gericht sich später auf Ihre Dateien verlassen können, versiegeln wir Ihren Chat-Export mit SHA-256-Hash, signiertem Manifest, Beweismittelkette und qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel. 59,99 USD (ca. 48.00 CHF), geliefert in 24 Stunden.
Vorsicht vor Rückhol-Betrug, und werden Sie kein Finanzagent
Nach einem Betrug kann ein zweiter Betrüger Sie kontaktieren und versprechen, Ihr Geld gegen eine Vorabgebühr zurückzuholen. Das ist fast immer ein weiterer Betrug. Und bewegen Sie nie Geld für jemanden, den Sie online kennengelernt haben: Das kann Sie zum Finanzagenten (Money Mule) machen, was strafbar ist.
Online-Betrug in der Schweiz melden: die vier Stellen, die zählen
In der Schweiz ist die Strafverfolgung kantonal organisiert, die Lagebeurteilung dagegen national. Deshalb gibt es zwei getrennte Wege: die Strafanzeige bei der Kantonspolizei oder der Staatsanwaltschaft und die Meldung an das Bundesamt für Cybersicherheit BACS. Dazu kommen Konsumentenschutz und Prävention. Jede Stelle hat eine andere Aufgabe, und keine ersetzt die andere.
Strafverfolgung
Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft
Die Strafanzeige ist der einzige Weg, der ein Strafverfahren auslöst. Sie erstatten sie auf einem Posten Ihrer Kantonspolizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Mehrere Kantone nehmen Anzeigen inzwischen auch online entgegen, den Ablauf finden Sie auf der Website Ihrer Kantonspolizei.
Bringen Sie das gesicherte Material vollständig mit: die Erfassung des Shops oder Inserats, den ganzen Chatverlauf, die Zahlungsbelege mit IBAN, Empfängername oder Wallet-Adresse und eine kurze Zeitleiste. Was Sie an belastbarem Material liefern, entscheidet mit darüber, wie weit die Staatsanwaltschaft kommt.
Geht der Fall zusätzlich zivilrechtlich weiter, verlangt das Verfahren in der Regel zuerst ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde. Danach folgt das Bezirksgericht (je nach Kanton Kreis- oder Regionalgericht), darüber das Kantons- oder Obergericht und zuoberst das Bundesgericht.
Nationale Meldestelle
Bundesamt für Cybersicherheit BACS
Das BACS, hervorgegangen aus dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit NCSC, ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes für Cybervorfälle. Die Meldung ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt. Sie ersetzt die Strafanzeige nicht, fliesst aber in die nationale Lagebeurteilung ein und hilft, Angriffswellen früh zu erkennen.
Wie gross das Problem ist, zeigt die Statistik der Behörde selbst: Laut dem Halbjahresbericht 2025/2 des Bundesamts für Cybersicherheit BACS gingen 2025 knapp 65'000 Meldungen ein, 52 Prozent aller Meldungen entfielen auf die Kategorie „Betrug“, und allein im zweiten Halbjahr 2025 waren es 29'006 freiwillige Meldungen.
Vorfall melden auf report.ncsc.admin.ch
Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit BACS, Halbjahresbericht 2025/2, abgerufen am 4. August 2026. Der Bericht hält fest, dass der Online-Anlagebetrug im zweiten Halbjahr 2025 stark zunahm und das Phishing rund um Kleinanzeigenplattformen im ersten Halbjahr.
Konsumentenschutz: SKS und antifraud.ch
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) berät zu Online-Käufen, Abo-Fallen, Zahlungsstreitigkeiten und Betrugsmaschen und stellt Musterbriefe bereit. antifraud.ch dokumentiert aktuelle Betrugsmaschen im Schweizer Netz und ist eine gute erste Adresse, um eine Masche einzuordnen.
Beide Stellen setzen dort an, wo ein Unternehmen als Gegenüber existiert. Für beide gilt dasselbe wie für Bank und Gericht: Sie können nur mit dem arbeiten, was Sie an Beweis mitbringen. Bei einem anonymen Fake-Shop ohne greifbares Unternehmen dahinter bleibt es bei Strafanzeige und Bankreklamation.
Prävention: die Schweizerische Kriminalprävention
Die Schweizerische Kriminalprävention ist die interkantonale Fachstelle der kantonalen und städtischen Polizeikorps. Sie veröffentlicht Kampagnen und Merkblätter zu Phishing, Anlagebetrug, Sextortion und Enkeltrick, jeweils mit Bezug zur Schweizer Rechtslage.
Sie nimmt keine Anzeigen entgegen, ist aber der beste Ort, um eine Masche einzuordnen, bevor Sie reagieren, und um Angehörige zu warnen, die als Nächste angeschrieben werden.
Geld zurück in der Schweiz: was realistisch geht
Die Schweiz kennt keine EU-Zahlungsdiensterichtlinie und damit auch keine gesetzliche Erstattungsautomatik. Entscheidend ist die Unterscheidung, ob Sie die Zahlung selbst freigegeben haben oder ob jemand Ihren Zugang missbraucht hat. Alles Weitere richtet sich nach den Bedingungen Ihrer Bank, nach den Regeln der Kartenorganisationen und danach, was Sie beweisen können.
Zugang oder Karte missbraucht
Hat jemand ohne Ihre Freigabe Ihre Kartendaten oder Ihr E-Banking benutzt, melden Sie das sofort. Wie der Schaden verteilt wird, regeln in der Schweiz die Bedingungen Ihrer Bank oder Ihres Kartenherausgebers, insbesondere die Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Zugangsdaten. Wer sie eingehalten hat, steht deutlich besser da, und das lässt sich nur mit Dokumentation zeigen.
Melden Sie den Vorfall darum unverzüglich, lassen Sie Karte und Zugang sperren und halten Sie schriftlich fest, wann Sie wen informiert haben. Verspätete Meldungen sind der häufigste Grund, warum eine Reklamation scheitert.
Selbst überwiesen: kein automatischer Anspruch
Haben Sie die Überweisung selbst freigegeben, weil man Sie dazu überredet hat, ist die Zahlung technisch autorisiert. Ihre Bank kann versuchen, den Betrag über einen Rückruf bei der Empfängerbank zurückzuholen, geschuldet ist das aber nicht. Ihr Geld holen Sie dann nur über den Täter, über die Empfängerbank oder über den Zivilweg. Genau hier entscheidet der Beweis: Wer die Täuschung dokumentiert hat, kann sie geltend machen, wer nur davon erzählt, nicht.
Bei Kartenzahlungen kommt zusätzlich das Chargeback in Betracht. Das ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Regel der Kartenorganisationen, die Ihr Kartenherausgeber für Sie einleitet, typischerweise bei Nichtlieferung oder unberechtigter Belastung. Fristen und Voraussetzungen legen die Kartenorganisationen fest, fragen Sie sofort danach.
Der Zivilweg beginnt nicht beim Gericht: Wollen Sie den Betrag zivilrechtlich einklagen, führt der Weg in der Schweiz in der Regel zuerst über ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsbehörde und erst danach ans Bezirksgericht, je nach Kanton Kreis- oder Regionalgericht. Dort gilt die freie Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO: Nicht die Menge Ihrer Dateien zählt, sondern wie überzeugend Herkunft, Zeitpunkt und Unversehrtheit belegt sind. Rufen Sie also zuerst die Bank an und sichern Sie parallel die Beweise.
Warum ein Screenshot vor dem Bezirksgericht selten reicht
Machen Sie Screenshots. Sie sind ein guter erster Schritt. Für eine Bankreklamation oder ein Gericht sind sie aber auch der Beweis, den die Gegenseite am leichtesten angreift.
In der Schweiz gilt die freie Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO: Ein Screenshot ist als Urkunde im Sinne von Art. 177 ZPO zulässig, aber das Gericht entscheidet frei, wie viel es ihm glaubt. Ohne Metadaten, Hash und Herkunftsnachweis bleibt von einem Screenshot wenig übrig, sobald die Gegenseite ihn schlicht bestreitet.
„Das könnte gefälscht sein“
Ein Bildbearbeitungsprogramm und ein Fake-Chat-Generator erzeugen in Sekunden eine überzeugende Fälschung, sodass die Gegenseite bei einem blossen Screenshot leicht behaupten kann, Sie hätten ihn erfunden. Ein SHA-256-Hash und ein signiertes Manifest entkräften das.
Kein beweisbares Datum
Ein Screenshot hat keinen unabhängigen Zeitstempel; die Uhr Ihres Rechners beweist nichts. Ein qualifizierter eIDAS-Zeitstempel und eine Bitcoin-Verankerung fixieren, wann die Betrugsseite oder die Nachricht existierte, worauf Reklamation und Zeitleiste beruhen.
Es zeigt nur Bruchstücke
Screenshots erfassen einzelne Momente. Eine vollständige Erfassung sichert die ganze Seite samt Adresszeile, HTML-Quelltext und Serverantwort, beim Chat den ganzen Verlauf mit Anbahnung, falschen Versprechen und Zahlungsaufforderung.
Keine Beweismittelkette
Es gibt keinen Nachweis, wie das Bild erfasst und behandelt wurde. Die Zertifizierung bewahrt den Rohexport und ergänzt die Beweismittelkette, die eine Authentifizierung braucht.
Die Schweizer Rechtslage bei Online-Betrug
Online-Betrug ist in der Schweiz strafbar und zugleich ein zivilrechtlicher Anspruch. Beide Wege stehen und fallen mit dem Beweis. Hier die Bestimmungen, auf die sich Strafanzeige und Klage stützen, und eine ehrliche Einordnung, was ein qualifizierter Zeitstempel vor einem Schweizer Gericht wert ist.
Strafrecht: die einschlägigen Tatbestände des StGB
Art. 146 StGB, Betrug
Der Grundtatbestand hinter jedem Fake-Shop, jedem falschen Inserat und jeder Hallo-Mama-Nachricht: Wer jemanden arglistig über Tatsachen täuscht und ihn so zu einer schädigenden Vermögensverfügung verleitet, um sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern. Für die Staatsanwaltschaft ist genau die Arglist der springende Punkt, und sie zeigt sich im ganzen Verlauf: im gefälschten Shop, im aufgebauten Vertrauen, im Druck vor der Zahlung. Vier Screenshots zeigen davon fast nichts.
Art. 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB, SR 311.0).
Art. 147 StGB, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
Greift dort, wo nicht ein Mensch, sondern eine Datenverarbeitung getäuscht wird: abgephishtes E-Banking, missbrauchte Kartendaten, manipulierte Zahlungsvorgänge. Erfasst wird, wer durch unrichtige, unvollständige oder unbefugte Verwendung von Daten einen Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst und dadurch einen Vermögensschaden verursacht. Beim Phishing steht dieser Artikel oft neben Art. 146 StGB.
Art. 147 StGB (SR 311.0).
Art. 143, 143bis und 144bis StGB, wenn Konten und Daten angegriffen werden
Wurde nicht nur Ihr Geld abgegriffen, sondern auch Ihr Konto übernommen, kommen weitere Tatbestände dazu: die unbefugte Datenbeschaffung nach Art. 143 StGB, das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem nach Art. 143bis StGB und die Datenbeschädigung nach Art. 144bis StGB. Sichern Sie darum auch die Login-Benachrichtigungen, die Sitzungsprotokolle und die Warnmails, nicht nur den Chat.
Art. 143, 143bis und 144bis StGB (SR 311.0).
Art. 173 bis 177 StGB, wenn der Druck in Ehrverletzung übergeht
Geht der Betrug in Blossstellung, Drohung oder Erpressung über, etwa bei Sextortion, kommen die Ehrverletzungsdelikte nach Art. 173 bis 177 StGB neben dem Betrug in Betracht. Beachten Sie zugleich die Grenzen für eigene Aufnahmen: Das unbefugte Aufnehmen von Gesprächen ist nach Art. 179ter StGB strafbar, Aufnahmen aus dem Geheim- oder Privatbereich nach Art. 179quater StGB. Ein exportierter Chatverlauf, den Sie ohnehin besitzen, fällt nicht darunter; ein heimlich mitgeschnittenes Telefonat schon.
Art. 173 bis 177, Art. 179ter und Art. 179quater StGB (SR 311.0).
Zivilverfahren
Freie Beweiswürdigung: Art. 157 ZPO im Wortlaut
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Beweisregel, die einem Screenshot oder einer Datei einen festen Beweiswert zuweist. Das Gericht würdigt frei, und genau deshalb entscheidet die Qualität Ihrer Sicherung darüber, ob Ihnen geglaubt wird. Art. 157 der Schweizerischen Zivilprozessordnung lautet:
„Das Gericht bildet sich seine Überzeugung nach freier Würdigung der Beweise.“
Welche Beweismittel überhaupt zulässig sind, zählt Art. 168 ZPO auf. Ihre gesicherten Dateien fallen unter die Urkunden nach Art. 177 ZPO, und dieser Artikel nennt elektronische Dateien nicht bloss sinngemäss, sondern ausdrücklich:
„Als Urkunden gelten Dokumente, die geeignet sind, rechtlich erhebliche Tatsachen zu beweisen, wie Schriftstücke, Zeichnungen, Pläne, Fotos, Filme, Tonaufzeichnungen, elektronische Dateien und dergleichen sowie Privatgutachten der Parteien.“
Damit ist Ihr Beweispaket zulässig; wie stark es wiegt, entscheidet das Gericht frei. Ein SHA-256-Hash, ein unabhängiger Zeitstempel und eine lückenlose Beweismittelkette geben ihm genau die Anhaltspunkte, auf die es diese Würdigung stützen kann.
Art. 157, Art. 168 und Art. 177 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272), im Bundesrecht auf Fedlex.
Wichtig für die Schweiz
Ein eIDAS-Zeitstempel begründet in der Schweiz keine gesetzliche Vermutung
Das ist der grösste Unterschied zu Deutschland und Österreich, und wir sagen es lieber deutlich, als Sie vor Gericht damit auflaufen zu lassen. Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied. Zwischen der Schweiz und der EU besteht keine gegenseitige Anerkennung qualifizierter elektronischer Signaturen und Zeitstempel; der Bundesrat hat im Januar 2025 lediglich ein Verhandlungsmandat dazu erteilt. Die Vermutungswirkung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 greift vor einem Schweizer Gericht deshalb nicht.
Die Schweiz kennt ihr eigenes Regime: das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03) mit den von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle anerkannten Anbietern. Ein qualifizierter Zeitstempel aus dem EU-System ist damit in der Schweiz kein Automatismus, aber alles andere als wertlos.
Was der Zeitstempel hier tatsächlich leistet
Er ist ein technisch besonders starkes Beweismittel: von einem unabhängigen Dritten ausgestellt, kryptografisch an den Inhalt gebunden, Jahre später offline gegen die Zertifikatskette nachprüfbar. Ein Schweizer Gericht würdigt ihn nach Art. 157 ZPO frei, und in dieser Würdigung wiegt er schwer, weil sich Datum und Unversehrtheit unabhängig von Ihnen und von uns überprüfen lassen. Was er hier nicht tut: die Beweislast umkehren.
ProofSnap bezieht qualifizierte Zeitstempel von Disig a.s., einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste. Auch der OpenTimestamps-Nachweis in der Bitcoin-Blockchain trägt keine Vermutung; er unterliegt in der Schweiz ebenso der freien Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO. Verarbeitet werden Ihre Daten nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) beaufsichtigt wird.
Vom Chat-Export zum gerichtsfesten Beweis, in vier Schritten
Für den Chat-Teil Ihres Falls gibt es einen Rundum-Service: exportieren und senden, wir erledigen den Rest, Sie erhalten das versiegelte Paket innerhalb von 24 Stunden für Ihre Bank, die Polizei oder Ihren Anwalt. Den Web-Teil (Shop, Inserat, Profil, Plattform) erfassen Sie selbst mit der ProofSnap-Erweiterung.
Chat exportieren
Am Computer die Konversation rechtsklicken und Chat exportieren wählen. Am Handy den Chat öffnen und Chat exportieren nutzen, mit Medien.
Genaue Schritte ansehen ↓Bestellen und zahlen
Zahlen Sie einmalig 59,99 USD (ca. 48.00 CHF) für Ihre Konversation.
59,99 USD (ca. 48.00 CHF) zahlenAuf der sicheren Seite hochladen
Direkt nach der Zahlung öffnet sich eine sichere Upload-Seite. Laden Sie Ihre Dateien hoch und sagen Sie uns, welcher Chat zertifiziert werden soll, plus Aktenzeichen.
Wir zertifizieren und liefern
Ein signiertes ZIP mit Ihrem zeilennummerierten Transkript, dem gesicherten Rohexport, Bitcoin-Verankerung und eIDAS-Zeitstempel, innerhalb von 24 Stunden.
Schritt 1 im Detail
So exportieren Sie den WhatsApp-Chat
WhatsApp hat einen integrierten Export pro Chat auf Ihrem Handy (iPhone und Android) und in der WhatsApp-Desktop-App (Mac und Windows). Wählen Sie Medien einschliessen und senden Sie uns diesen Export.
Am Computer, in WhatsApp Desktop (Mac und Windows)
Aus WhatsApp Desktop exportieren
In der WhatsApp-Desktop-App auf Mac oder Windows ist das der schnellste Weg:
- 1Rechtsklicken Sie die Konversation in Ihrer Chatliste (oder klicken Sie den Pfeil, der beim Überfahren erscheint), dann klicken Sie Chat exportieren.
- 2Wählen Sie Medien einschliessen (empfohlen) oder Ohne Medien.
- 3Die Datei wird direkt in Ihrem Download-Ordner gespeichert (eine Meldung bestätigt „Exportierter Chat wurde im Download-Ordner gespeichert“). Senden Sie uns diese .zip.
Sie erhalten dieselbe _chat.txt plus Medien wie beim Handy-Export. Desktop ist am einfachsten, wenn der Chat schon auf Ihrem Computer liegt oder zu gross ist, um ihn vom Handy zu mailen.
Auf Ihrem Handy (iPhone und Android)
Vom Handy exportieren
Auf dem iPhone: Chat öffnen, dann:
- 1Tippen Sie oben auf den Kontakt oder die Nummer, um die Kontaktinfo zu öffnen.
- 2Scrollen Sie nach unten und tippen Sie Chat exportieren.
- 3Wählen Sie Medien einschliessen, dann In Dateien speichern.
Auf Android: Chat öffnen, dann:
- 1Tippen Sie Mehr Optionen (das Drei-Punkte-Menü oben rechts).
- 2Tippen Sie Mehr, dann Chat exportieren.
- 3Wählen Sie Medien einschliessen, dann wählen Sie, wie gespeichert wird.
Chat exportieren ausgegraut oder nicht da?
In der Schweiz können Sie den Chat ganz normal exportieren. Fehlt der Menüpunkt, ist meist für genau diesen Chat der Erweiterte Chat-Datenschutz eingeschaltet, der den Export sperrt. Schalten Sie ihn aus und exportieren Sie erneut. Klappt es weiterhin nicht, nutzen Sie WhatsApp Web mit PDF-Druck oder ein Telefon-Backup, oder schreiben Sie uns und wir führen Sie durch.
Für den genauen Klick-für-Klick-Ablauf mit Screenshots siehe unseren Leitfaden zum Exportieren und Drucken eines WhatsApp-Chats für das Gericht, oder WhatsApps Anleitung zum Exportieren des Chatverlaufs.
Senden Sie uns alles (empfohlen)
Das Hauptartefakt ist der _chat.txt-Export samt Medienordner. Für die stärkste Beweisurkunde senden Sie, falls verfügbar, zusätzlich die WhatsApp-Nachrichtendatenbank, die manchmal noch kürzlich gelöschte Nachrichten enthalten kann. Wir versiegeln, was Sie senden, gehasht und mit Zeitstempel, nie geöffnet. Wird die Echtheit je bestritten, kann ein gerichtlich bestellter Sachverständiger das Transkript gegen die Quelle prüfen. Zum Entschlüsseln der Datenbank braucht es ihren Schlüssel, den der Verwahrer separat bereitstellt.
Optional: die Nachrichtendatenbank
Finden Sie unten Ihr Gerät und senden Sie uns den Ordner, auf den es zeigt. Im Zweifel senden Sie lieber mehr als weniger.
Per USB verbinden und den ganzen WhatsApp-Ordner kopieren:
Android/media/com.whatsapp/WhatsApp/
- •
Databases/:msgstore.db.crypt15und jedes datierte Backup - •
Media/: die Anhänge
Ihr 64-stelliger Schlüssel: WhatsApp › Einstellungen › Chats › Chat-Backup › Ende-zu-Ende-verschlüsseltes Backup.
Der Speicher liegt in einem Geräte-Backup, machen Sie also ein vollständiges lokales Backup:
- 1.An einen Mac (Finder) oder Windows-PC (Apple-Geräte / iTunes) anschliessen
- 2.Lokales Backup verschlüsseln anhaken, Passwort setzen, sichern
- 3.Den ganzen Backup-Ordner senden:
~/Library/Application Support/MobileSync/Backup/(Mac)%APPDATA%\Apple\MobileSync\Backup\(Windows)
Das Verschlüsseln des Backups hält die WhatsApp-Daten vollständig.
Zippen Sie diesen ganzen Ordner unverändert (braucht vollen Festplattenzugriff):
~/Library/Group Containers/group.net.whatsapp.WhatsApp.shared/
- •Nachrichten:
ChatStorage.sqlitemit ihren-wal- und-shm-Begleitdateien (kürzlich gelöschte Nachrichten können nur in-walleben) - •Anhänge: die Ordner
Media/undMessage/
Zu gross zum Zippen? Senden Sie die .sqlite mit ihren -wal und -shm plus den Media-Ordner.
Zippen Sie den ganzen Ordner für die Version, die Sie haben:
- •Store / ältere App:
%LOCALAPPDATA%\Packages\5319275A.WhatsAppDesktop_cv1g1gvanyjgm\LocalState\ - •Neuere WebView2-Version (Standard seit Ende 2025):
%APPDATA%\WhatsApp\
Nicht sicher, welche Sie haben? Zippen Sie beide Pfade, falls vorhanden, oder sagen Sie es uns einfach.
Ihre Dateien bleiben verschlüsselt. Behalten Sie Ihren Schlüssel oder Ihr Backup-Passwort bei sich. Wir versiegeln alles genau so, wie es gesendet wurde, gehasht und mit Zeitstempel, und öffnen es nie. Den Schlüssel geben Sie nur an einen gerichtlich bestellten Sachverständigen weiter, falls die Echtheit je bestritten wird. Nach Lieferung Ihres fertigen Pakets löschen wir alle Ihre Daten von unseren Servern.
Das erhalten Sie zurück
Ein lesbares Transkript, das den ganzen Betrug zeigt
Wir rendern Ihre Konversation in ein sauberes, zeilennummeriertes Chat-Transkript-PDF: jede Nachricht in Originalreihenfolge, gelöschte Nachrichten als Marker, Fotos an ihrem Platz eingebettet, und jeder weitere Anhang mit Dateinamen referenziert und mit der gesicherten Datei im Paket verknüpft.
Jede Nachricht in ursprünglicher Sendereihenfolge, nummeriert, sodass Sie oder ein Beamter „Zeile 13“ zitieren können
Gelöschte Nachrichten als Marker gezeigt, und Fotos an ihrem Platz eingebettet
Ein SHA-256-Hash auf jeder Datei, ein signiertes Manifest und eine Beweismittelkette
Deckblatt: Parteien, Aktenzeichen, Zeitraum, Nachrichtenzahl und Quell-SHA-256
Bitcoin-Verankerung plus qualifizierter eIDAS-Zeitstempel, von jedem kostenlos überprüfbar
Zwei Beweisebenen, und was jede in der Schweiz bedeutet
Beide Ebenen sind in jeder Zertifizierung enthalten. In der Schweiz trägt keine der beiden eine gesetzliche Vermutung, denn die eIDAS-Verordnung gilt hier nicht. Beide werden vom Gericht nach Art. 157 ZPO frei gewürdigt, und beide sind unabhängig von uns nachprüfbar. Genau darauf kommt es an.
Bitcoin OpenTimestamps
Der SHA-256-Hash Ihres versiegelten Manifests wird in der Bitcoin-Blockchain verankert: ein dezentraler, unabhängiger, manipulationssicherer Nachweis, dass der Export zu einem bestimmten Zeitpunkt existierte. Er trägt keine gesetzliche Vermutung und unterliegt in der Schweiz der freien Beweiswürdigung des Gerichts nach Art. 157 ZPO.
Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel
Technisch stark, frei gewürdigt
Ausgestellt von Disig a.s., einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste. In der EU trägt dieser Zeitstempel eine gesetzliche Vermutung; in der Schweiz mangels Anerkennungsabkommen nicht. Hier zählt er als besonders belastbares Beweismittel: von einem unabhängigen Dritten ausgestellt, kryptografisch an den Inhalt gebunden und Jahre später offline nachprüfbar.
Welche Ebene wofür zählt, in der Schweiz
| Frage | Bitcoin OpenTimestamps | Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel |
|---|---|---|
| Gesetzliche Vermutung in der Schweiz | keine, freie Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO | keine, freie Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO (die eIDAS-Vermutung gilt hier nicht) |
| Gewicht in der Würdigung | unabhängig und dezentral, aber ohne benannten Aussteller | hoch, weil ein qualifizierter Dritter Datum und Unversehrtheit bezeugt |
| Aussteller | dezentral, kein Anbieter nötig | Disig a.s., qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste |
| Prüfbar durch Dritte | ja, kostenlos und ohne Konto | ja, offline gegen die Zertifikatskette |
Was die Zertifizierung beweist, und was nicht
Was die Zertifizierung beweist
- Der Export existierte in genau diesem Zustand spätestens zum Zeitpunkt des Zeitstempels.
- Er wurde seit der Versiegelung nicht verändert.
- Der Rohexport bleibt für eine spätere sachverständige Prüfung erhalten.
- Wenn Sie auch die versiegelte Nachrichtendatenbank senden, kann ein Sachverständiger die Absenderkennungen (Rufnummer und WhatsApp-Konto jeder Nachricht) prüfen, was die Zuordnung wesentlich stärkt.
Was sie nicht leistet
- Sie holt Ihr Geld nicht zurück und garantiert keine Rückerstattung.
- Sie ist eine überprüfbare Sicherung, keine Meldung an Ihre Bank oder die Polizei.
- Für sich genommen bindet sie Nachrichten an ein Konto, nicht abschliessend an eine namentliche Person; die Urheberschaft entscheidet das Gericht.
Wir machen Inhalt, Reihenfolge und Zeitpunkt schwer bestreitbar und bewahren das unveränderte Original, sodass Ihre Bankreklamation und jede Anzeige auf belastbaren Beweisen ruhen. Geld zurückzuholen und den Fall zu entscheiden bleibt Sache Ihrer Bank, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.
Konzipiert zur Stützung der freien Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO. In der Schweiz besteht keine gesetzliche Vermutung zugunsten qualifizierter eIDAS-Zeitstempel, und wir behaupten auch keine. ProofSnap ist ein Beweiswerkzeug, keine Rechts- oder Finanzberatung, und kann kein Geld zurückholen. Melden Sie den Fall bei Bank und Behörden, und hüten Sie sich vor Rückhol-Betrug.
Preis der Chat-Zertifizierung
Haben Sie die Konversation bereits exportiert? Wir zertifizieren sie unverändert. Für eine Website, ein Inserat oder ein Profil nutzen Sie stattdessen die ProofSnap-Erweiterung ab 4,99 USD (ca. 4.00 CHF).
Eine Zertifizierung deckt eine Konversation ab, samt Anhängen und jeder unterstützenden Datei.
Chat-Zertifizierung
1 Konversation · zertifiziert in 24 Stunden
einmalig
- Ihr Chat-Export, unverändert zertifiziert
- Zeilennummeriertes Transkript, gelöschte Nachrichten markiert
- Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel + Bitcoin-Verankerung
- Signiertes ZIP + Zertifikat-PDF + Beweismittelkette
- Rohexport gesichert, von jedem kostenlos überprüfbar
Direkt nach der Zahlung erscheint eine sichere Upload-Seite, auf der Sie uns Ihre Dateien senden, sodass nichts Sensibles per E-Mail gehen muss. Falls wir Ihre Dateien nicht verarbeiten können, helfen wir Ihnen, einen brauchbaren Export zu erstellen, oder erstatten den vollen Betrag als Guthaben. Nicht sicher, was Sie haben? Fragen Sie uns vor der Bestellung.
Eine bestimmte Betrugsart?
Siehe unsere ausführlichen Leitfäden zu Pig-Butchering-Betrugsbeweisen und Beweisen bei gefälschten Job- und Task-Angeboten.
Bedroht, nicht um Geld betrogen?
Wenn es um Belästigung oder eine Drohung geht, siehe WhatsApp-Beweise bei Belästigung und Stalking. Den vollen Service finden Sie auf der ProofSnap-Startseite für die Schweiz.
Häufige Fragen zu Online-Betrug in der Schweiz
Für eine Website, nicht einen Chat
Fake-Shop, Ricardo-Inserat oder Anlageplattform selbst erfassen
Wenn der Betrug ein Fake-Shop, ein Kleinanzeigen-Inserat, ein Social-Media-Profil oder eine Anlage-Website ist, erfassen Sie ihn mit der ProofSnap-Chrome-Erweiterung selbst in Sekunden, bevor er offline geht. Dieselbe Integrität wie beim Zertifizierungsdienst: ein SHA-256-Hash, eine RSA-4096-Signatur, ein Bitcoin-Blockchain-Zeitstempel und ein Herkunftszertifikat, gebündelt in einem Beweispaket, das je nach Tarif 11 bis 15 Dateien enthält und das jeder kostenlos überprüfen kann.
Standard SnapPack
10 Erfassungen · kein Ablauf · einmaliger Kauf
Pay-as-you-go, kein Abo. Alle Funktionen: Export, Metadaten, ein kurzer Videobeweis, Herkunftszertifikat und Blockchain-Zeitstempel.
eIDAS SnapPack
EU-qualifizierte Zeitstempel (Disig a.s.)
5,00 USD (ca. 4.00 CHF) / Stempel · auch 1× 6,99 USD (ca. 5.60 CHF) oder 10× 49,99 USD (ca. 40.00 CHF)
Ergänzt einen qualifizierten eIDAS-Zeitstempel pro Erfassung, ausgestellt von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste. In der Schweiz trägt er keine gesetzliche Vermutung, wiegt in der freien Beweiswürdigung nach Art. 157 ZPO aber schwer. Whitelabel-Branding auf dem Beweis-PDF.
Abonnement
Essential · Professional · Enterprise
Mit Jahresplänen sparen Sie 20 %
Für regelmässige Nutzung: monatliche Erfassungskontingente, Dateizertifizierung und eIDAS-Stempel in höheren Stufen. Enthält eine 7-tägige Testphase (zum Start ist eine Kreditkarte erforderlich).
Lieber kein Abo und keine automatische Verlängerung? Das Standard SnapPack zu 4,99 USD (ca. 4.00 CHF) ist ein einmaliger Kauf. SnapPacks werden in der Erweiterung gekauft, nachdem Sie sie installiert haben. Siehe die vollständigen ProofSnap-Preise und -Funktionen für die Schweiz.
Kostenlos installieren · erfassen Sie Ihren ersten Web-Beweis in unter einer Minute.