Für Markenschutz-Teams und Brand-Protection-Dienstleister in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Markenschutz und Produktpiraterie: Beweise sichern, bevor das Angebot verschwindet
ProofSnap sichert Fälschungsangebote, Plagiate und Fälle von Markenmissbrauch im Netz in Deutschland, Österreich und der Schweiz als versiegeltes Beweispaket, bevor eine Meldung an die Plattform, eine Abmahnung oder ein Antrag beim Zoll die Seite verändert. Jede Sicherung ergibt ein eigenes Paket mit Screenshot, HTML, Prüfsummen und signiertem Manifest (Stand 2026).
Für die gerade geöffnete Seite nutzen Sie die Browser-Erweiterung, für URL-Listen und überwachte Seiten das Dashboard mit API.
Noch unsicher? Erfordert die Seite eine Anmeldung oder lässt sie sich über unsere Server nicht laden, ist die Erweiterung das richtige Werkzeug. Öffentliche Seiten testen Sie am besten in der Dashboard-Sandbox, und zwar mit den Websites, die Sie üblicherweise sichern. Beide Produkte laufen über getrennte Konten und Tarife, Sie können also beide nutzen.
Gegen Produktpiraterie vorgehen: der Weg in fünf Schritten
Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Reihenfolge der Schritte kaum. Der Beleg muss immer zuerst entstehen, denn jeder weitere Schritt kann die Seite verändern.
Das Ausmaß zeigen die Zollbilanzen: Der deutsche Zoll stellte 2025 rund 4,6 Millionen Produktfälschungen im geschätzten Wert von knapp 450 Millionen Euro sicher. In Österreich verzeichnete der Produktpirateriebericht 2025 3.204 Aufgriffe und 4.635 Verfahren. Das Schweizer BAZG meldet für 2025 im Handelswarenverkehr 11'467 Sendungen mit gefälschten Markenartikeln, nach 8'318 im Jahr zuvor.
1
Fundstelle sichern
Angebot, Verkäuferprofil und Impressum sichern, bevor Sie jemanden kontaktieren. Das Paket hält URL, Darstellung, HTML und Zeitangaben fest.
2
Testkauf belegen
Bestellseite vor dem Kauf sichern, den Kaufablauf auf Video aufzeichnen und Bestätigung, Rechnung und Ware zur selben Akte nehmen. So bleibt die Verbindung vom Angebot zur Lieferung nachvollziehbar.
3
An die Plattform melden
Meldung mit der genauen URL und Ihrer Begründung einreichen, gegebenenfalls über einen Trusted Flagger. Danach die Seite erneut sichern.
4
Abmahnung oder Eilverfahren
Mit Ihrer Kanzlei entscheiden, ob abgemahnt oder direkt eine einstweilige Verfügung (in der Schweiz: vorsorgliche Massnahmen) beantragt wird.
5
Zoll einbinden
Grenzbeschlagnahme (in der Schweiz: Hilfeleistung der Zollverwaltung) beantragen, damit der Zoll die Ware selbst an der Grenze erkennt. Zur Vorbereitung gehört die Dokumentation Ihrer Produkte und der bekannten Fälschungen.
Notice and Takedown nach dem DSA: was nach der Meldung mit der Seite geschieht
Art. 16 DSA verpflichtet Hostingdiensteanbieter zu einem elektronischen Melde- und Abhilfeverfahren. Eine Meldung nennt unter anderem den genauen Speicherort, etwa „die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen“. Der Anbieter entscheidet und teilt Ihnen die Entscheidung mit. Schon kurz nach der Meldung kann das Angebot gelöscht, geändert oder unter anderer Adresse wieder eingestellt sein.
Deshalb kommt die Sicherung vor der Meldung, nicht danach. Ein Stapel im Dashboard passt dazu, dass das Verfahren auf einzelne URLs abstellt: Jede gemeldete Adresse hat ihr eigenes Paket, das Sie der Meldung zuordnen können. Nach der Entscheidung sichern Sie dieselbe URL erneut und halten so Vorher und Nachher fest.
Trusted Flagger: wer in Deutschland und Österreich für Markenrechte in Frage kommt
Meldungen von Trusted Flaggern (vertrauenswürdigen Hinweisgebern) werden bevorzugt geprüft, aber die Stellen entscheiden nicht selbst: Laut Bundesnetzagentur besitzen Trusted Flagger keinen „Löschknopf“. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator zuständig, in Österreich die KommAustria. Wir haben die EU-Liste der Trusted Flagger (Stand 5. Oktober 2026) nach dem Fachgebiet geistiges Eigentum ausgewertet:
Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation
Geistiges Eigentum, Betrug
Unsere Auswertung der EU-Liste (Stand 5. Oktober 2026) ergibt für das Fachgebiet geistiges Eigentum eine eingetragene Stelle in Deutschland und drei in Österreich.
Für Deutschland nennt die Bundesnetzagentur beim BVOH den Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb auf Online-Marktplätzen. Die österreichische LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten) ist ebenfalls eingetragen, spielt für Marken aber kaum eine Rolle. In der Schweiz gilt der Digital Services Act nicht; dort laufen Meldungen über die Meldewege der jeweiligen Plattform.
Abmahnung im Markenrecht und einstweilige Verfügung: warum es auf das Datum ankommt
In Deutschland wird die Dringlichkeit im Markenrecht gesetzlich vermutet. Wer zu lange wartet, widerlegt diese Vermutung selbst. Eine feste gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, die Gerichte ziehen die Grenze unterschiedlich. Im Bezirk des Oberlandesgerichts München gilt nach ständiger Rechtsprechung eine Monatsfrist. Sie beginnt, sobald Verletzung und Verantwortlicher bekannt sind und die Glaubhaftmachungsmittel für einen aussichtsreichen Antrag vorliegen, so das Landgericht München I in einer Gebrauchsmustersache.
Für ein Markenschutz-Team heißt das: Die Akte sollte zeigen, wann der Fund gesichert wurde und wie es danach weiterging. Ein Paket je Fund, in der Reihenfolge der Sicherung, erleichtert der Kanzlei die Übernahme. Die Tatsachen zur Kenntnis, etwa wer den Fund wann gesehen hat, gehören in Deutschland in die eidesstattliche Versicherung der betreffenden Person; das Paket belegt, was auf der Seite stand.
Grenzbeschlagnahme und Zoll: drei Länder, drei Antragswege
In der EU regelt die Verordnung (EU) Nr. 608/2013, wie der Zoll bei Waren vorgeht, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen. Hält der Zoll eine Sendung zurück, läuft eine kurze Frist: „innerhalb von zehn Arbeitstagen“ nach der Mitteilung, bei verderblichen Waren drei, bestätigt der Inhaber der Entscheidung über den Antrag auf Tätigwerden schriftlich, dass seines Erachtens ein Recht verletzt ist, und stimmt der Vernichtung zu. Widerspricht die Gegenseite, muss er in dieser Frist ein Verfahren einleiten. Für Kleinsendungen gilt ein eigenes Verfahren.
Versiegelte Sicherungen von Angeboten und Verkäufer-Shops geben dem Team innerhalb dieser Frist Material an die Hand, wenn es um den Zusammenhang zwischen Sendung, Angebot und Verkäufer geht. Das Deutsche Patent- und Markenamt betont: „Voraussetzung ist ein gut vorbereiteter und vollständig dokumentierter Antrag sowie ein enger Austausch mit dem Zoll.“
Deutschland
Antrag über das Zoll-Portal, dazu sind eine Registrierung und ein ELSTER-Organisationszertifikat nötig. Zuständig ist die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz der Generalzolldirektion. Für den Antrag selbst fallen keine Kosten an.
Österreich
Seit dem 3. Oktober 2024 elektronisch über das IP Enforcement Portal des EUIPO, mit EORI-Nummer. Die Anträge bearbeitet laut Finanzministerium das Competence Center Gewerblicher Rechtsschutz.
Schweiz
Eigenes Recht, keine EU-Verordnung: Antrag auf Hilfeleistung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Hält es Waren zurück, bleiben zehn Arbeitstage, in begründeten Fällen höchstens zehn weitere, um „vorsorgliche Massnahmen“ zu erwirken. Die Vernichtung beantragen Sie gleichzeitig mit der Hilfeleistung. Für Kleinsendungen (bis drei Gegenstände, unter 5 kg) ist seit dem 1. Juli 2025 das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig.
Deutschland, Österreich, Schweiz: Recht, Gerichte und Begriffe
Ein Markenschutz-Team, das den gesamten DACH-Raum betreut, arbeitet mit drei Markengesetzen, drei Registern und zwei Antworten auf die Frage nach dem qualifizierten Zeitstempel.
Deutschland
Recht und Register
Markengesetz (MarkenG), Register beim DPMA.
Übliche Schritte
Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Hauptsacheklage.
Gerichte
Landgerichte, unabhängig vom Streitwert, je nach Bundesland an bestimmten Standorten gebündelt.
Plattformen
Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator, BVOH als Trusted Flagger.
Qualifizierter Zeitstempel
Mit eIDAS-Option gilt die Vermutung der eIDAS-Verordnung vor deutschen Gerichten.
Österreich
Recht und Register
Markenschutzgesetz (MSchG), Register beim Österreichischen Patentamt.
Übliche Schritte
Abmahnung, Antrag auf einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage.
KommAustria als Digital Services Coordinator, Schutzverband und Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) als Trusted Flagger mit Fachgebiet geistiges Eigentum.
Qualifizierter Zeitstempel
Mit eIDAS-Option gilt die Vermutung der eIDAS-Verordnung auch vor österreichischen Gerichten.
Schweiz
Recht und Register
Markenschutzgesetz (MSchG), Register beim IGE.
Übliche Schritte
Abmahnung, Gesuch um vorsorgliche Massnahmen, Klage. Für vorsorgliche Massnahmen genügt Glaubhaftmachung.
Gerichte
Eine einzige kantonale Instanz, im Kanton Zürich das Handelsgericht.
Plattformen
Der DSA ist kein Schweizer Recht. Mit einem in der EU geschützten Markenrecht steht das Meldeverfahren für das EU-Angebot offen, sonst die Meldewege der Plattform.
Zeitstempel
Die Vermutung der eIDAS-Verordnung gilt vor Schweizer Gerichten nicht. Der Zeitstempel ist dort ein technischer Beleg, den das Gericht frei würdigt, ebenso wie das übrige Paket.
Fälschungen dokumentieren: was Sie wann sichern
Diese sechs Inhalte sollten Sie im Streitfall bereithaben, möglichst in dieser Reihenfolge gesichert. Die Meldewege der einzelnen Marktplätze beschreibt unser Beitrag Markenschutz: Fälschungen auf Amazon und Temu belegen.
Das Angebot mit Titel, Bildern, Preis, Markenbenutzung und Artikelnummer. Diese Seite ist am schnellsten geändert.
Das Verkäuferprofil und das Impressum, weil sie zeigen, wer auftritt und was sonst noch im Sortiment ist. Daraus lässt sich später ein systematisches Vorgehen ableiten.
Die Bezahl- und Versandangaben, soweit sichtbar. Sie helfen bei der Zuordnung, wenn der Verkäufer das Konto wechselt.
Werbung und Social-Media-Beiträge, solange sie online sind. Eine Anzeige endet planmäßig.
Verwechslungsfähige Domains samt Inhalt. Das Paket nennt die DNS-Auflösung und, sofern abrufbar, den WHOIS-Eintrag der aufgenommenen Domain. Für Domainstreitigkeiten gibt es eine eigene Seite zur UDRP (auf Englisch).
Der Stand nach Meldung oder Unterlassungserklärung, um zu belegen, was entfernt wurde und was blieb oder wiederkam.
Was das ProofSnap-Beweispaket festhält
Eine Sicherung mit der ProofSnap-Erweiterung liefert je nach Tarif eine ZIP-Datei mit 11, 12 oder 15 Dateien. Enthalten sind Screenshot der Seite, HTML, Seitentext, Metadaten mit URL und HTTP-Antwort-Headern, Beweis-PDF auf Deutsch, Protokoll der Aufnahmeschritte bis zum Abschluss des Protokolls, Beweiskette (Chain of Custody), Manifest mit den SHA-256-Prüfsummen der Dateien, RSA-Signatur und Prüfskripte. Hat die Aufnahme Overlays wie Cookie-Banner ausgeblendet, steht das in der Datei chain_of_custody.json.
Die Prüfskripte im Paket kontrollieren die Prüfsummen, der Vertrauens-Verifizierer die Zeitstempel. Eine spätere Änderung an den Dateien lässt sich dann erkennen, wenn das Manifest einen Zeitstempel trägt. Außer im Tarif Essential kommt der OpenTimestamps-Nachweis auf Basis von Bitcoin hinzu. Er ist vorläufig, bis er bestätigt ist, und belegt dann, dass die Daten spätestens zum bestätigten Zeitpunkt existierten.
Qualifizierter Zeitstempel: Deutschland und Österreich
Für die qualifizierten Zeitstempel von Disig a.s., einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste, gilt vor deutschen und österreichischen Gerichten Art. 41 Abs. 2 eIDAS-VO: „Für qualifizierte elektronische Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der Unversehrtheit der mit dem Datum und der Zeit verbundenen Daten.“ Der Stempel bezieht sich auf das Manifest des Pakets. Sie erhalten ihn mit dem eIDAS SnapPack, im monatlichen Kontingent der Tarife Enterprise und Company oder im Dashboard mit Abrechnung je Zeitstempel.
Für die Schweiz: Diese Vermutung ist EU-Recht und gilt vor Schweizer Gerichten nicht. Das Schweizer Gericht würdigt Zeitstempel und Paket frei.
Notar, Webarchiv oder Screenshot: Zeit und Umfang im Vergleich
Jeder Weg passt zu einer anderen Situation. Bei Produktpiraterie entscheiden meist zwei Fragen: Wie schnell liegt der Beleg vor, und wie viele Seiten umfasst er? Mehr zu den ersten beiden Wegen auf der Seite Notar und Wayback Machine.
Weg
Wann liegt der Beleg vor?
Umfang
Notarielle Tatsachenbeurkundung
Nach Terminvereinbarung
Was im Notartermin aufgerufen und festgehalten wird, passend für einzelne besonders wichtige Seiten
Webarchiv
Sobald ein Archiv die Seite erfasst hat
Öffentliche Seiten, die das Archiv abrufen kann, keine Bereiche hinter einem Login
Screenshot
Sofort
Ein Bild, ohne Prüfsummen und ohne Angaben zur Aufnahme
ProofSnap-Erweiterung
Sobald Sie die Seite sehen
Was in Ihrem Browser sichtbar ist, auch nach der Anmeldung, als Paket je Sicherung
ProofSnap-Dashboard und API
Meist 30 bis 90 Sekunden je URL
Öffentlich erreichbare Seiten, 2 bis 50 URLs je Stapel, wiederkehrend per Zeitplan
Für Markenschutz-Teams und Dienstleister: Sicherung großer URL-Mengen
Weltweit wurde der Handel mit Fälschungen für 2021 auf 467 Mrd. USD (etwa 416 Mrd. Euro) geschätzt, 2,3 % der Weltimporte (OECD und EUIPO, 2025). Wer bereits eine Brand-Protection-Suite oder ein Tool zur Markenüberwachung einsetzt, hat die Treffer schon und braucht dazu noch die Beweissicherung. Die API nimmt die URLs aus Ihrem System entgegen, ein Webhook meldet das fertige Paket. Für die weitere Arbeit bietet das Dashboard:
Überwachung auf Textänderungen
Erreichbare öffentliche Seiten werden geprüft, bei geändertem Text entsteht eine neue Aufnahme. Alternativ läuft die Sicherung nach festem Zeitplan.
Vergleich zweier Aufnahmen
Zeigt, was sich auf einer Seite geändert hat, als eigenes versiegeltes Paket mit PDF-Bericht, etwa vor und nach der Meldung.
Schwärzung
Personenbezogene Daten in einer Kopie schwärzen und neu versiegeln, bevor sie an Dritte geht.
Mandate und Export
In den Legal-Tarifen ordnen Sie Aufnahmen einem Mandat zu und exportieren sie als Akte. Mehr dazu: Web-Beweise pro Mandat ordnen.
Soll jemand anderes die Sicherung übernehmen? Unser Beweissicherungsdienst sichert eine URL für Sie, 44,99 USD (etwa 40 Euro) je URL.
Preise: zwei Produkte mit getrennten Konten
Abgerechnet wird in US-Dollar. Euro-Beträge sind Näherungswerte zum EZB-Referenzkurs vom 5. November 2026, rund 0,89 Euro je US-Dollar.
Produkt 1
Browser-Erweiterung
Jedes Abonnement enthält eine 7-tägige Testphase, dafür ist eine Kreditkarte erforderlich. Den Bitcoin-Zeitstempel enthält jeder Tarif außer Essential. Das eIDAS SnapPack kostet 4,99 USD (etwa 4,40 Euro) für einen Zeitstempel, 14,99 USD (etwa 13,30 Euro) für 5, 24,99 USD (etwa 22,20 Euro) für 10.
Einzelfall
SnapPack
4,99 USD
einmalig, etwa 4,40 Euro
10 Sicherungen, die nicht verfallen, dazu 3 Dateizertifizierungen für zwölf Monate. Kein Abonnement.
Regelmäßig
Essential
8,99 USD
im Monat, etwa 8 Euro; 80 USD im Jahr, etwa 71 Euro
100 Sicherungen im Monat, ohne Bitcoin-Zeitstempel.
Markenschutz-Teams
Professional
16,99 USD
im Monat, etwa 15,10 Euro; 160 USD im Jahr, etwa 142 Euro
200 Sicherungen im Monat, mit OpenTimestamps-Nachweis.
Mit qualifiziertem Zeitstempel
Enterprise
28,99 USD
im Monat, etwa 25,80 Euro; 280 USD im Jahr, etwa 249 Euro
10 eIDAS-Zeitstempel im Monat, eigenes Logo auf dem Beweis-PDF.
Team
Company
18,99 USD
je Lizenz im Monat, etwa 16,90 Euro; 190 USD im Jahr, etwa 169 Euro
Mindestens 2 Lizenzen, 5 eIDAS-Zeitstempel je Lizenz im Monat, eigenes Logo.
Für Leserinnen und Leser in der Schweiz: Zum selben EZB-Stichtag, rund 0.82 CHF je US-Dollar, entspricht das SnapPack etwa 4.10 CHF, Essential etwa 7.40 CHF im Monat, eine Developer-Aufnahme etwa 1.20 CHF und Startup etwa 81 CHF im Monat.
Häufige Fragen zu Markenschutz und Produktpiraterie
Was ist Produktpiraterie?
Produktpiraterie bezeichnet das Herstellen und Vertreiben von Waren, die fremde Schutzrechte verletzen, etwa Marken, Designs oder Patente. Markenpiraterie ist der Teilbereich, bei dem eine fremde Marke ohne Zustimmung des Inhabers auf der Ware oder im Angebot benutzt wird. Im Netz zeigt sich beides meist als Angebot auf einem Marktplatz, als eigener Shop oder als Anzeige. Für die Durchsetzung zählt dann, was das Angebot zu einem bestimmten Zeitpunkt gezeigt hat.
Wie kann ich Produktpiraterie melden oder anzeigen?
Drei Wege stehen nebeneinander offen: die Meldung an die Plattform, der Antrag beim Zoll und der strafrechtliche Weg. Zivilrechtlich kommen Abmahnung und Eilverfahren hinzu, das stimmen Sie mit Ihrer Kanzlei ab. Sichern Sie die Fundstelle, bevor Sie einen dieser Wege gehen, denn danach kann die Seite anders aussehen.
Was muss eine Meldung an die Plattform nach dem DSA enthalten?
Art. 16 DSA nennt vier Elemente: eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll; den genauen Speicherort, etwa die präzise URL; Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung; eine Erklärung, dass diese in gutem Glauben von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben überzeugt ist. Das Beweispaket hält den Inhalt und die URL fest. Begründung und Erklärung kommen von Ihnen.
Was ist ein Trusted Flagger, und hilft er bei Fälschungen?
Ein Trusted Flagger (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) ist eine vom Digital Services Coordinator zugelassene Stelle, deren Meldungen Plattformen bevorzugt prüfen. Die Stelle löscht nichts selbst. In der EU-Liste vom 5. Oktober 2026 ist für geistiges Eigentum in Deutschland der BVOH eingetragen, in Österreich unter anderem der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation. Ob und wie eine Stelle Ihren Fall übernimmt, klären Sie direkt mit ihr.
Was regelt die EU-Produktpiraterie-Verordnung?
Die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 legt fest, unter welchen Bedingungen der Zoll tätig wird, wenn Waren im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen. Dazu gehören der Antrag auf Tätigwerden und die Fristen nach dem Zurückhalten einer Sendung. Sie gilt in Deutschland und Österreich, die Schweiz hat eigene Regeln im Markenschutzgesetz.
Reicht ein Screenshot als Beweis für eine Markenverletzung?
Ein Screenshot ist ein Bild ohne prüfbare Angaben dazu, wann und wie es entstanden ist. Das versiegelte Paket ergänzt das Bild um URL, HTML, Prüfsummen und ein signiertes Manifest, mit Zeitstempel je nach Tarif. Die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht.
Gilt der qualifizierte Zeitstempel auch in der Schweiz?
Die gesetzliche Vermutung der eIDAS-Verordnung gilt vor Gerichten in der EU, also in Deutschland und Österreich, nicht vor Schweizer Gerichten. In der Schweiz ist der Stempel ein technischer Beleg, den das Gericht frei würdigt. Schweizer Unternehmen, die ihre Rechte auch in der EU durchsetzen, können sich dort auf die Vermutung stützen.
Welches Produkt brauche ich für eine Seite hinter einem Login?
Die Erweiterung. Sie sichert, was Sie in Ihrem eigenen Browser sehen, auch nach der Anmeldung. Dashboard und API laden die Seite über unsere Server und sind deshalb für öffentlich erreichbare Seiten gedacht. Ob sich die Seiten, die Sie üblicherweise sichern, über unsere Server laden lassen, prüfen Sie am einfachsten in der Sandbox.
Wie viele URLs kann ich auf einmal sichern?
Im Dashboard 2 bis 50 URLs je Stapel, jede mit eigenem signiertem Paket. Die Verarbeitung dauert meist 30 bis 90 Sekunden je URL. Größere Listen teilen Sie auf mehrere Stapel auf oder übergeben sie per API. Die Erweiterung sichert die Seite, die Sie gerade geöffnet haben, und in einer Sitzung auch mehrere Tabs.
Kann ProofSnap Verkäuferseiten überwachen?
Ja, für erreichbare öffentliche Seiten. Im Dashboard legen Sie automatische Aufnahmen nach Zeitplan an oder lassen die Seite prüfen und bei einer Textänderung neu aufnehmen. Für Seiten, deren Bilder wechseln, eignet sich der feste Zeitplan.
Wie finde ich heraus, wer hinter einem Fake-Shop ohne Impressum steckt?
Bevor Sie den Fake-Shop melden, sichern Sie alles, was die Seite selbst zeigt: Impressum, Verkäuferprofil, Bezahl- und Versandangaben. Das Paket nennt zusätzlich die DNS-Auflösung und, sofern abrufbar, den WHOIS-Eintrag der aufgenommenen Domain. Reicht das nicht, prüft Ihre Kanzlei Auskunftsansprüche.
Darf ein Dienstleister für den Markeninhaber sichern und melden?
Das Meldeverfahren nach dem DSA steht Personen und Einrichtungen offen, und beim Zollantrag in der EU sind Vertreter vorgesehen. Klären Sie Auftrag und Vollmacht vorab schriftlich mit dem Rechtsinhaber. In den Tarifen Enterprise und Company tragen die Beweis-PDFs auf Wunsch Ihr eigenes Logo.
Was gilt für personenbezogene Daten auf gesicherten Verkäuferseiten?
Verkäuferprofile und Impressen enthalten oft Namen und Kontaktdaten. Ob und wie lange Sie diese speichern dürfen, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Für die Weitergabe an Dritte erstellt das Dashboard eine geschwärzte, neu versiegelte Kopie.
Soll ich das Angebot, das Verkäuferprofil oder beides sichern?
Beides, zuerst das Angebot. Es enthält Titel, Bilder, Preis und die Markenbenutzung und ist am schnellsten geändert. Das Verkäuferprofil zeigt Identität, weitere Artikel und sichtbare Kontaktangaben. Wechselt der Verkäufer das Konto, helfen frühere Sicherungen, ein systematisches Vorgehen zu zeigen.
Zuerst sichern, dann melden
Für die gerade geöffnete Seite nutzen Sie die Erweiterung, für Listen und wiederkehrende Sicherungen das Dashboard.
ProofSnap ist ein Werkzeug zur Beweissicherung und erbringt keine Rechtsberatung. Die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht. Die Beispielnamen in den Abbildungen sind erfunden.