Zwei Wochen Anfechtungsfrist, und Ihr Postfach ist am Tag der Kündigung gesperrt. Jetzt sichern ↓

Österreich: für Arbeitnehmer, Anwälte und Betriebsräte

Gekündigt oder entlassen? Sie haben zwei Wochen, und Ihr Zugang wird heute gesperrt.

In Österreich haben Sie 2026 nur zwei Wochen, um eine Kündigung nach § 105 Arbeitsverfassungsgesetz beim Arbeits- und Sozialgericht anzufechten. Erfassen Sie Ihre E-Mails, Ihre Teams- und Slack-Chats und Ihr Mitarbeiterportal live mit ProofSnap, solange der Zugang besteht: SHA-256-Hash und Bitcoin-Zeitstempel machen aus dem Screenshot ein prüfbares Beweispaket.

Für Mobbing, Diskriminierung oder unbezahlte Überstunden reicht ein bloßer Screenshot nicht. ProofSnap erfasst die Seite live, samt Text, Absender, URL und Metadaten, und versiegelt sie mit SHA-256-Hash und Bitcoin OpenTimestamps, optional mit qualifiziertem eIDAS-Zeitstempel (Art. 41 Abs. 2). Das stützt den Beweiswert in der freien Beweiswürdigung nach § 272 öZPO, bereit für Arbeiterkammer, Anwalt oder Betriebsrat.

Einmalzahlung · ohne Abo · das Beweisarchiv gehört für immer Ihnen. Beispielarchiv ansehen →

10 Sekunden pro Erfassung · Pro Nutzung ab 4,99 USD (ca. 4,60 EUR) · § 272 öZPO + eIDAS Art. 41 Abs. 2

Das ProofSnap-Seitenpanel in Chrome: Seite erfassen, Video aufzeichnen, qualifizierten eIDAS-Zeitstempel hinzufügen und das Beweispaket mit dem Trust Verifier prüfen

Links: illustratives Beispiel (fiktive E-Mail, keine reale Person). Rechts: das ProofSnap-Seitenpanel.

ab 4,99 USD (ca. 4,60 EUR)
SnapPack, ohne Abo
10 Sek.
Klick → Beweisarchiv
2 Wochen
Anfechtungsfrist (§ 105 ArbVG)
§ 272 öZPO
freie Beweiswürdigung
Chrome Web Store & Microsoft Edge Sichere Zahlungen via Stripe Open-Source-Prüfung (MIT) Disig a.s., QTSP auf der EU-Vertrauensliste In 23 Ländern genutzt

Bitcoin OpenTimestamps bei jeder Erfassung · prüfen Sie jedes Archiv selbst mit dem Trust Verifier, kostenlos und quelloffen

Von Radim Motycka, Gründer und leitender Entwickler, ProofSnap Zuletzt aktualisiert am

Schnelle Antwort

Wie sichere ich in Österreich Beweise für die Kündigungsanfechtung?

In Österreich läuft die Anfechtung einer Kündigung nach § 105 Arbeitsverfassungsgesetz nur zwei Wochen ab Zugang, beim Arbeits- und Sozialgericht. Erfassen Sie Ihre E-Mails und Chats vorher live mit ProofSnap und Sie haben in 10 Sekunden ein Beweisarchiv mit Inhalt, Absender und Datum, bevor das Firmenpostfach gesperrt wird. Ab 4,99 USD (ca. 4,60 EUR) pro Nutzung.

Technisch: ProofSnap erfasst die ganze Seite mit Screenshot, Quelltext, Absender, URL und Metadaten, berechnet einen SHA-256-Hash und verankert ihn über OpenTimestamps in der Bitcoin-Blockchain. Optional ergänzt ein qualifizierter eIDAS-Zeitstempel von Disig a.s. die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit nach Art. 41 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die in Österreich als EU-Mitgliedstaat unmittelbar gilt. Das österreichische Zivilverfahren kennt keinen starren Beweismittelkatalog: Nach § 272 öZPO würdigt das Gericht frei, und genau dort wirken Hash, Zeitstempel und Chain of Custody. Tun Sie es, solange der Zugang besteht. Jedes Archiv kann jeder Dritte mit dem kostenlosen Trust Verifier nachprüfen.

Kündigung, Entlassung und die Zwei-Wochen-Frist: der österreichische Fahrplan

Österreich kennt keine dreiwöchige Kündigungsschutzklage nach deutschem Muster. Hier zählt die Anfechtung nach dem Arbeitsverfassungsgesetz, und sie ist kürzer. Die fünf Schritte in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich passieren.

  1. 1

    Der Betriebsrat wird verständigt, und ihm bleibt eine Woche

    Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat verständigen. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit für eine Stellungnahme. Widerspricht er ausdrücklich, kann er auf Verlangen des Arbeitnehmers selbst anfechten. Stimmt er ausdrücklich zu, bleibt dem Arbeitnehmer nur noch die Anfechtung wegen eines verpönten Motivs, ein Sozialvergleich findet dann nicht statt.

  2. 2

    Zwei Wochen für Ihre eigene Anfechtung (§ 105 Abs. 4 ArbVG)

    Das ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite. Der Arbeitnehmer kann die Kündigung binnen zwei Wochen selbst beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten, gerechnet ab Zugang der Kündigung oder ab Ablauf der Frist, die für den Betriebsrat galt. In einem betriebsratspflichtigen Betrieb ohne Betriebsrat gilt nach § 107 ArbVG dieselbe Zwei-Wochen-Frist ab Zugang. Die Frist ist eine Fallfrist: Sie ist versäumt, bevor die meisten Betroffenen ihre Unterlagen beisammen haben.

  3. 3

    Anfechtungsgründe: verpöntes Motiv oder Sozialwidrigkeit

    Angefochten wird entweder, weil die Kündigung aus einem gesetzlich verpönten Motiv erfolgte, etwa wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit oder weil Sie berechtigte Ansprüche geltend gemacht haben, oder weil sie sozialwidrig ist, also wesentliche Interessen beeinträchtigt. Der Weg über die Sozialwidrigkeit setzt mindestens sechs Monate Beschäftigungsdauer voraus. Beide Gründe leben von Nachrichten, Mails und Chatverläufen, die zeigen, was wirklich vorgefallen ist.

  4. 4

    Entlassung ist nicht Kündigung, und das ändert alles

    Die Kündigung beendet das Dienstverhältnis unter Einhaltung von Frist und Termin und muss Ihnen gegenüber nicht begründet werden. Die Entlassung beendet es sofort und braucht einen wichtigen Grund; für Angestellte zählt § 27 Angestelltengesetz die Gründe demonstrativ auf, zivilrechtlich steht dahinter § 1162 ABGB. Angefochten wird die Entlassung nach § 106 ArbVG. War sie unberechtigt, gebühren Ihnen die Ansprüche für die fiktive Kündigungsfrist. Deutsche Ratgeber verwischen diesen Unterschied regelmäßig, österreichische Gerichte nicht.

  5. 5

    Erster Weg: die Arbeiterkammer, dann das Arbeits- und Sozialgericht

    Für AK-Mitglieder ist die arbeitsrechtliche Beratung kostenlos. Die Arbeiterkammer prüft die Erfolgsaussichten der Anfechtung und übernimmt in geeigneten Fällen den Rechtsschutz, eine Einrichtung, die es in Deutschland so nicht gibt. Entschieden wird danach vom Arbeits- und Sozialgericht: In Wien ist das ein eigenes Gericht, das Arbeits- und Sozialgericht Wien, in den übrigen Bundesländern das jeweilige Landesgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen.

Zitat aus dem Gesetz

„Der Betriebsinhaber hat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsrat zu verständigen, der innerhalb einer Woche hierzu Stellung nehmen kann.“

§ 105 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, im Rechtsinformationssystem des Bundes. Diese eine Woche ist der Grund, warum Ihre eigene Zwei-Wochen-Frist oft schon läuft, bevor Sie überhaupt von einer Stellungnahme des Betriebsrats erfahren. Wer erst danach mit dem Sammeln von Beweisen beginnt, sammelt in einem Postfach, das bereits gesperrt ist.

Zitat aus der Primärquelle

„Für qualifizierte elektronische Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der Unversehrtheit der mit dem Datum und der Zeit verbundenen Daten.“

Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS). Österreich ist EU-Mitgliedstaat, die Verordnung gilt hier unmittelbar, ohne Umsetzungsakt. Die ehrliche Einordnung dazu: Das Arbeits- und Sozialgericht würdigt Beweise nach § 272 öZPO frei, eine gesetzliche Vermutung zwingt es also nicht zu einem Ergebnis. Sie verschiebt aber das Argument. Wer Ihren qualifizierten Zeitstempel bestreiten will, muss die Unrichtigkeit dartun, statt nur zu behaupten, ein Screenshot sei bearbeitet.

ProofSnap ist ein Beweiswerkzeug, keine Anwaltskanzlei und keine Rechtsberatung. Welche Frist und welcher Anfechtungsgrund in Ihrem Fall gelten, klären Sie mit der Arbeiterkammer oder einem Anwalt, und zwar sofort nach Zugang der Kündigung.

Warum ein Screenshot vor dem Arbeits- und Sozialgericht selten reicht

Wenn Sie eine sozialwidrige Kündigung, Mobbing oder eine Diskriminierung beweisen müssen, ist ein bloßes Handyfoto vom Bildschirm der schwächste Beleg, den Sie vorlegen können. Die vier Probleme vermeiden Sie in 10 Sekunden.

Sie verlieren den Zugang

Am Tag der Kündigung oder schon mit der Dienstfreistellung werden Postfach, Teams, Slack, Intranet und Mitarbeiterportal gesperrt. Was Sie danach zurückbekommen, hängt vom Arbeitgeber ab. Ist der Zugang zu, sind die Beweise außer Reichweite, und die Zwei-Wochen-Frist läuft trotzdem.

Kein prüfbarer Zeitstempel

Ein Screenshot hat keinen nachweisbaren Erfassungszeitpunkt. Die Gegenseite kann behaupten, er sei nachträglich erstellt worden, und Sie haben nichts Unabhängiges, das belegt, wann die Nachricht einging.

„Kann am PC bearbeitet worden sein“

Bilddateien lassen sich leicht verändern. Ohne kryptografische Prüfsumme kann der Arbeitgeber Ihren Screenshot als nicht überprüfbar abtun, und das Gericht würdigt ihn nach § 272 öZPO frei, also womöglich gegen Sie.

Keine Kopfzeilen, keine Metadaten

Ein Screenshot einer E-Mail verliert die Kopfzeilen, die Webmail-URL, die Absenderkennung und den vollständigen Verlauf, also genau die forensischen Elemente, die den Inhalt mit Urheber und Datum verknüpfen.

Die Tonband-Falle: was § 120 StGB in Österreich wirklich verbietet

Hier weicht Österreich von Deutschland ab, und viele Ratgeber übertragen die deutsche Regel einfach. § 120 Abs. 1 StGB erfasst das Abhören einer Äußerung, die nicht für den Aufnehmenden bestimmt ist. Nehmen Sie ein Gespräch mit, an dem Sie selbst teilnehmen, greift diese Variante grundsätzlich nicht. Die Falle steckt in § 120 Abs. 2 StGB: Wer eine solche Aufnahme ohne Zustimmung des Sprechenden einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist strafbar. Genau das täten Sie, wenn Sie die Datei bei Gericht vorlegen.

ProofSnap geht diesen Konflikt gar nicht erst ein. Es sichert ausschließlich Inhalte, zu denen Sie rechtmäßig Zugang haben, also Ihre eigenen E-Mails, Chats, an denen Sie beteiligt sind, und Ihr Mitarbeiterportal, und versiegelt sie manipulationssicher. Das österreichische Zivilverfahren kennt kein allgemeines Beweisverwertungsverbot; das Arbeits- und Sozialgericht wägt bei rechtswidrig erlangten Beweisen zwischen Persönlichkeitsrecht und Beweisinteresse ab. Ein Beweis, der diese Abwägung gar nicht braucht, ist immer der bessere. Lassen Sie jede Tonaufnahme vorher anwaltlich prüfen.

Was Sie vor dem Zugangsverlust sichern sollten

Sobald sich eine Kündigung, eine einvernehmliche Auflösung oder ein Konflikt abzeichnet, sichern Sie, worauf Sie rechtmäßig Zugriff haben, und zwar solange Sie ihn noch haben.

E-Mails der Vorgesetzten

Unberechtigte Verwarnungen, unerfüllbare Zielvorgaben, Drohungen, systematisches Kaltstellen: erfassen Sie den vollständigen Verlauf in Outlook oder Gmail, inklusive Kopfzeilen und Datum. Das ist das Material, aus dem ein verpöntes Motiv nach § 105 ArbVG belegt wird.

Teams- und Slack-Nachrichten

Herabwürdigende Äußerungen, Ausschluss aus Kanälen, Nachrichten außerhalb der Arbeitszeit. Erfassen Sie das Gespräch, an dem Sie beteiligt sind, so wie es erscheint.

Gehaltszettel und Mitarbeiterportal

Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Urlaubsstand, Prämien, Diensteinteilung: sichern Sie das Portal vor der Sperre, als Grundlage für Entgelt-, Sonderzahlungs- oder Überstundenforderungen.

Nachweis von Überstunden

Spätabends gesendete E-Mails, Outlook-Kalender, Login-Protokolle. Fordern Sie zusätzlich Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 Abs. 8 AZG an; der Oberste Gerichtshof hat diesen Anspruch am 28.11.2018 zu 9 ObA 103/18i als klagbar bestätigt.

Diskriminierung nach dem GlBG

Nachrichten, die eine Benachteiligung bei Entgelt, Beförderung oder Aufgabenverteilung belegen, oder Äußerungen zu einem geschützten Merkmal. Erfassen Sie sie, bevor sie gelöscht werden: Die Anfechtung nach § 12 Abs. 7 GlBG läuft nur 14 Tage.

Veröffentlichungen und externe Nachrichten

Äußerungen des Arbeitgebers auf LinkedIn, WhatsApp oder im Intranet, dazu ein veröffentlichter und dann gelöschter Beitrag, der dem angegebenen Kündigungsgrund widerspricht. Sichern Sie sie, solange sie online sind.

Erfassen Sie nur Inhalte, zu denen Sie rechtmäßig Zugang haben, also Ihre E-Mails, Gespräche, an denen Sie beteiligt sind, und Ihren persönlichen Bereich. Über die Verwertbarkeit entscheidet das Gericht nach § 272 öZPO. Lassen Sie Ihre Strategie von der Arbeiterkammer oder einem Anwalt prüfen.

Mobbing und Diskriminierung: welche Bestimmungen in Österreich tatsächlich greifen

Österreich hat keinen eigenen Mobbing-Tatbestand, und das ist der Punkt, an dem allgemeine Ratgeber ungenau werden. Getragen wird der Anspruch von vier Bausteinen, und jeder davon verlangt Beweise mit Datum.

Fürsorgepflicht: § 1157 ABGB und § 18 AngG

Der Dienstgeber schuldet Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeitsrechten. Erfährt er von Mobbing, muss er den Sachverhalt klären und unverzüglich Abhilfe schaffen. Untätigkeit ist kein neutrales Verhalten, sondern selbst eine Vertragsverletzung und begründet Schadenersatz. Genau deshalb ist die datierte Meldung an die Führungskraft oft der wichtigste Beweis der ganzen Akte.

Strafrecht: § 107a und § 107c StGB

Einzelne Handlungen können strafbar sein. § 107a StGB erfasst die beharrliche Verfolgung, § 107c StGB die fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems, also Cyber-Mobbing, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Beide Tatbestände setzen eine Dauer voraus, und Dauer beweist man nur mit datierten Nachrichten.

Gleichbehandlungsgesetz und Gleichbehandlungsanwaltschaft

Richtet sich die Belästigung gegen ein geschütztes Merkmal, greift zusätzlich das Gleichbehandlungsgesetz. Beraten und vertreten werden Sie von der Gleichbehandlungsanwaltschaft, ein Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission ist parallel zum Gerichtsweg möglich. Achtung auf die Frist: Eine diskriminierende Beendigung ist nach § 12 Abs. 7 GlBG binnen 14 Tagen bei Gericht anzufechten.

Die Beweislast liegt bei Ihnen

Wer sich auf Mobbing beruft, muss es behaupten und beweisen. Führen Sie ein Mobbingtagebuch mit Datum, Uhrzeit, Vorfall und Zeugen und erfassen Sie parallel jede herabwürdigende Nachricht mit ProofSnap. Ein Tagebuch allein ist eine Parteibehauptung; ein Tagebuch plus versiegelte, datierte Nachrichten ist eine Beweiskette.

Erste Anlaufstelle in Österreich ist die Arbeiterkammer: Für Mitglieder ist die Beratung kostenlos, und sie kennt die betrieblichen Muster. ProofSnap ersetzt keine Rechtsberatung.

Zu spät für das Postfach?

Schon gekündigt oder entlassen? Was Sie jetzt noch sichern können

Der Zugang zum Firmenpostfach ist bereits gesperrt? Nicht alles ist verloren. Ein großer Teil der Beweise lebt außerhalb der betrieblichen Systeme, bereits erstellte Screenshots lassen sich nachträglich versiegeln, und Österreich gibt Ihnen zwei Auskunftswege: Art. 15 DSGVO und den Anspruch auf Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 Abs. 8 AZG.

E-Mails in Ihrem privaten Postfach

Weitergeleitete Mails, Kopien in Bcc, Schriftwechsel zur einvernehmlichen Auflösung oder mit dem Anwalt, die an Ihre private Adresse gingen: darauf haben Sie weiterhin Zugriff. Erfassen Sie sie live in Ihrem Webmail.

WhatsApp, LinkedIn, SMS

Gespräche außerhalb der betrieblichen Systeme bleiben auf Ihrem Telefon und Ihrem Konto. Erfassen Sie WhatsApp Web, LinkedIn oder einen Nachrichtenverlauf, an dem Sie beteiligt sind.

Noch online stehende Beiträge des Arbeitgebers

Ein LinkedIn-Post, eine Stellenanzeige, eine öffentliche Aussage, die dem Kündigungsgrund widerspricht: sichern Sie sie, solange sie online ist, bevor sie entfernt oder geändert wird.

Ihre bereits erstellten Screenshots und Dateien

Sie haben schon Screenshots, ein PDF oder einen Export am Telefon? Der Datei-Zertifizierer von ProofSnap versiegelt sie nachträglich mit SHA-256-Hash und Bitcoin-Zeitstempel, optional mit eIDAS, als Nachweis, dass die Datei zum Zeitpunkt der Versiegelung existierte und seitdem nicht verändert wurde.

Ein roher Screenshot hat keine nachweisbare Integrität. Die Versiegelung gibt ihm ein Datum und eine prüfbare Prüfsumme, und das ist vor dem Arbeits- und Sozialgericht deutlich belastbarer als eine bloße Bilddatei.

Vorhandene Beweise versiegeln

Erfassen oder versiegeln Sie nur Inhalte, zu denen Sie rechtmäßig Zugang haben. Die Versiegelung einer bereits erstellten Datei belegt deren Existenz zum Zeitpunkt der Versiegelung, nicht zum Zeitpunkt des ursprünglichen Ereignisses. Zum Beweiswert in Ihrem Fall berät Sie die Arbeiterkammer oder ein Anwalt.

Wer ProofSnap im österreichischen Arbeitsrechtsstreit nutzt

Ob Sie betroffen sind, Betroffene vertreten oder im Betriebsrat sitzen: ProofSnap gibt Ihnen einen Beweis, der die Sperre des Zugangs überdauert und die Zwei-Wochen-Frist übersteht.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Sozialwidrige Kündigung, Motivkündigung, unberechtigte Entlassung, Mobbing, Diskriminierung, unbezahlte Überstunden. Sichern Sie Ihre Beweise vor dem Ausspruch, solange Sie noch in Postfach und Systeme kommen, und gehen Sie damit zur Arbeiterkammer.

Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht

Geben Sie Mandanten schon beim Erstgespräch ein Vorgehen an die Hand, das Beweise mit gesicherter Integrität festhält. Bei einer Anfechtungsfrist von zwei Wochen zählt jeder Tag. Ein datiertes, prüfbares Beweispaket stützt den Beweiswert in der freien Beweiswürdigung nach § 272 öZPO.

Betriebsrat und Personalvertretung

Der Betriebsrat hat nach § 105 ArbVG nur eine Woche für seine Stellungnahme und kann bei Widerspruch selbst anfechten. Ein versiegelter, datierter digitaler Beweis stärkt die Akte, ob es um Mobbing, Behinderung der Mitbestimmung, Diskriminierung oder Verstöße gegen eine Betriebsvereinbarung geht.

In vier Schritten von „das muss ich behalten“ zum verwertbaren Beweis

Keine technischen Kenntnisse nötig. Das Ganze dauert etwa 10 Sekunden pro Erfassung.

1

Beweis öffnen

Öffnen Sie die E-Mail, den Teams- oder Slack-Verlauf, das Mitarbeiterportal oder die Veröffentlichung, solange Sie noch Zugang haben.

2

Auf ProofSnap klicken

Ein Klick erfasst die ganze Seite mit Text, Absender, URL, Metadaten, DOM-Inhalt und einem SHA-256-Hash.

3

Beweis herunterladen

Sie erhalten ein mit Bitcoin-Zeitstempel versehenes ZIP-Archiv: Screenshot, Quelltext, Metadaten, Chain of Custody, forensisches Protokoll und Beweis-PDF.

4

Übergeben

Legen Sie es Ihrer Anfechtungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht bei oder übergeben Sie es der Arbeiterkammer, Ihrem Anwalt oder dem Betriebsrat.

Ein ProofSnap-Beweisarchiv enthält je nach Tarif 11 bis 15 forensische Dateien, und jede einzelne kann jeder Dritte kostenlos mit dem Trust Verifier nachprüfen

evidence.pdf provenance_certificate.pdf screenshot.jpeg page.html domtextcontent.txt metadata.json forensic_log.json chain_of_custody.json c2pa.json manifest.json manifest.sig publickey.pem manifest.json.ots manifest.json.tsr eidas_validation.json

SnapPack und Professional enthalten den Bitcoin-Zeitstempel (.ots). Der qualifizierte eIDAS-Zeitstempel (.tsr und eidas_validation.json) ist in den eIDAS SnapPacks und in Enterprise enthalten.

Zwei Beweisebenen: Bitcoin-Verankerung und qualifizierter eIDAS-Zeitstempel

Jede Erfassung wird in der Bitcoin-Blockchain verankert. Ergänzen Sie einen qualifizierten EU-Zeitstempel, wenn die Sache zum Arbeits- und Sozialgericht geht.

Ebene 1: Bitcoin OpenTimestamps

Der SHA-256-Hash Ihrer Erfassung wird in der Bitcoin-Blockchain verankert, dezentral und unabhängig, als Nachweis, dass die Nachricht zu diesem Zeitpunkt existierte. Ohne gesetzliche Vermutung, also ein Beweismittel, das das Gericht nach § 272 öZPO frei würdigt.

In jedem kostenpflichtigen Tarif enthalten · oder allein per SnapPack 4,99 USD (ca. 4,60 EUR) für 10 Erfassungen

Ebene 2: qualifizierter eIDAS-Zeitstempel

Ausgestellt von Disig a.s., einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter auf der EU-Vertrauensliste. Er trägt die Vermutung der Richtigkeit nach Art. 41 Abs. 2 eIDAS, die in Österreich als EU-Mitgliedstaat unmittelbar gilt. Wer den Zeitstempel bestreiten will, muss die Unrichtigkeit dartun.

Per eIDAS SnapPack ab 6,99 USD (ca. 6,40 EUR) · oder in Enterprise enthalten

Worauf sich das stützt

Beweiswert vor Gericht

Kein starrer Beweismittelkatalog. Das Gericht würdigt nach § 272 öZPO frei; Hash, Zeitstempel und Chain of Custody wirken direkt auf den Beweiswert.

Qualifizierter Zeitstempel

eIDAS Art. 41 Abs. 2: Vermutung der Richtigkeit von Datum und Zeit sowie der Unversehrtheit der Daten. Gilt in Österreich unmittelbar als EU-Recht.

Mobbing, Diskriminierung und Überstunden

Mobbing: Fürsorgepflicht § 1157 ABGB, § 18 AngG, dazu § 107a und § 107c StGB. Diskriminierung: GlBG, Anfechtung binnen 14 Tagen. Überstunden: § 26 AZG.

Kündigung, Entlassung und Frist

Anfechtung binnen zwei Wochen (§ 105, § 107 ArbVG), Entlassung nach § 106 ArbVG und § 27 AngG. Zuständig: Arbeits- und Sozialgericht. Tonaufnahmen: § 120 StGB.

ProofSnap ist ein Beweiswerkzeug, keine Anwaltskanzlei. Zu Ihrem Fall und zur Verwertbarkeit jedes einzelnen Beweises berät Sie die Arbeiterkammer oder ein Anwalt.

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Guthaben verfällt nicht so schnell. eIDAS-SnapPack-Guthaben ist 12 Monate gültig, Sie können also im Voraus kaufen. Sichere Zahlungen via Stripe; für jeden Kauf ist eine Kreditkarte erforderlich, auch für SnapPacks.

vs. notarielle Tatsachenfeststellung, Screenshot oder Anfrage beim Arbeitgeber

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Funktion ProofSnap Notarielle Feststellung Screenshot Anfrage beim Arbeitgeber
Sofort-Erfassung vor der Sperrung Termin nötig Manuell Selten freiwillig
SHA-256 + Bitcoin-Zeitstempel Nein Nein Nein
Qualifizierter eIDAS-Zeitstempel (Option) Nein Nein Nein
Kopfzeilen + Metadaten des Absenders Je nach Urkunde Nein Unterschiedlich
Beweis gehört Ihnen, unabhängig vom Arbeitgeber Nein
Höherer Beweiswert (§ 272 öZPO) Ja (öffentliche Urkunde) Leicht anfechtbar Unterschiedlich
Einstiegspreis 4,99 USD (ca. 4,60 EUR) SnapPack · 6,99 USD (ca. 6,40 EUR) eIDAS 1 Token ca. 100 bis 300 € 0 € gratis, aber ungewiss

ProofSnap ist keine notarielle Beurkundung und kein anwaltliches Gutachten, sondern ein selbst prüfbarer privater Beweis. Die notarielle Tatsachenfeststellung (Wahrnehmungsbeurkundung nach der österreichischen Notariatsordnung) bleibt für bestimmte Fälle relevant; ProofSnap sichert die Beweise sofort, selbst, bevor sie verschwinden. Richtwerte 2026.

Häufige Fragen

Lassen Sie Ihre Beweise nicht mit dem Zugang verschwinden.

Bevor der nächste Schritt Ihrer Kündigung oder Ihres Streits ansteht, sichern Sie Ihre E-Mails und Nachrichten in 10 Sekunden. Beginnen Sie mit einem SnapPack zu 4,99 USD (ca. 4,60 EUR), oder ergänzen Sie ab 6,99 USD (ca. 6,40 EUR) einen qualifizierten EU-Zeitstempel, wenn die Sache vors Arbeits- und Sozialgericht geht.

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